Jagdbezirk
Jagdbezirke (Reviere) sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 4 Bundesjagdgesetz).
Im Gegensatz zum in Deutschland herrschenden Reviersystem steht das Lizenzsystem. Es beruht auf einer Erlaubnis des Staats zur Jagd, der sogenannten Lizenz, welche gegen Zahlung einer bestimmten Gebühr erteilt wird.
Kategorie : Jagd
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