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Letzte Änderung für Artikel Jagdbezirk: 27.01.2006 07:59

Jagdbezirk

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Jagdbezirke (Reviere) sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 4 Bundesjagdgesetz).

Im Gegensatz zum in Deutschland herrschenden Reviersystem steht das Lizenzsystem. Es beruht auf einer Erlaubnis des Staats zur Jagd, der sogenannten Lizenz, welche gegen Zahlung einer bestimmten Gebühr erteilt wird.

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