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Letzte Änderung für Artikel Bundesjagdgesetz: 17.12.2005 16:31

Bundesjagdgesetz

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Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist ein Rahmengesetz , welches in Deutschland das Jagdrecht (s. Jagd) regelt. Es bestimmt die jagdbare Tiere und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Das Bundesjagdgesetz regelt, wer, wann, wo und wie jagen darf.

Basisdaten
Kurztitel: Bundesjagdgesetz
Voller Titel: ders.
Typ : Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Umweltrecht / Verwaltungsrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung : BJagdG
FNA : 792-1
Verkündungstag: 29. November 1952 (BGBl. I 1952, S. 780)
Aktuelle Fassung: 1. September 2004 (BGBl. I 2004, S. 2198)

Dabei stellt es jedoch nur Rahmenbedingungen auf, nähere Einzelheiten regeln die Länder in ihren jeweiligen Landesjagdgesetzen.

Das Bundesjagdgesetz enthält in § 38 Strafvorschriften (wg. der unzulässigen Jagdausübung: Verstoß gegen die Schonzeiten oder Tötung eines Elterntieres nach § 22) und gehört somit zum Nebenstrafrecht . Daneben eröffnet § 42 BJagdG den Ländern die Möglichkeit, in den Landesjagdgesetzen Strafvorschriften zu erlassen

Weblinks

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Wikipedia

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