Bundesjagdgesetz
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist ein Rahmengesetz , welches in Deutschland das Jagdrecht (s. Jagd) regelt. Es bestimmt die jagdbare Tiere und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Das Bundesjagdgesetz regelt, wer, wann, wo und wie jagen darf.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Bundesjagdgesetz |
Voller Titel: | ders. |
Typ : | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Umweltrecht / Verwaltungsrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung : | BJagdG |
FNA : | 792-1 |
Verkündungstag: | 29. November 1952 (BGBl. I 1952, S. 780) |
Aktuelle Fassung: | 1. September 2004 (BGBl. I 2004, S. 2198) |
Dabei stellt es jedoch nur Rahmenbedingungen auf, nähere Einzelheiten regeln die Länder in ihren jeweiligen Landesjagdgesetzen.
Das Bundesjagdgesetz enthält in § 38 Strafvorschriften (wg. der unzulässigen Jagdausübung: Verstoß gegen die Schonzeiten oder Tötung eines Elterntieres nach § 22) und gehört somit zum Nebenstrafrecht . Daneben eröffnet § 42 BJagdG den Ländern die Möglichkeit, in den Landesjagdgesetzen Strafvorschriften zu erlassen
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