fair-hotels . Ein Service wie gemalt
Reiseführer Übersicht Deutschland Österreich Schweiz Bauwerke nach Stil

Werbung

Letzte Änderung für Artikel Freizeitlärm: 16.12.2005 11:54

Freizeitlärm

Wechseln zu: Navigation, Suche

Freizeitlärm entsteht durch Einrichtungen oder menschliche Verhaltensmuster in Ausübung von Aktivitäten in der Freizeit, also während der nicht erwerbsbezogenen Tätigkeit, unabhängig von der Tageszeit .

Probleme mit Freizeitlärm können durch den Einsatz von lauten Sportgeräten in Erholungsgebieten oder Wohngebieten entstehen. Insbesondere Sportflieger , Motorbootfahrer , Sportschützen sowie andere Lärm hervorrufende Freizeitbeschäftigungen (z. B. Musik machen) stoßen auf häufigen Widerstand der unmittelbar betroffenen Wohnbevölkerung.

Auch die Nachbarschaft zu Freibädern oder Spaßbädern , Tennisplätzen , Bolzplätzen , Abenteuerspielplätzen, oder auch zu Diskotheken , Biergärten , Straßencafés, Kart -Bahnen, Skateboard -Pipes usw. löst Konflikte aus, die nicht selten bei den Landratsämtern oder Verwaltungsgerichten gelöst werden müssen. Viele Bundesländer haben eine Freizeitlärmrichtlinie erlassen, die die maximal zulässige Lärm immissionen regelt.

Die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb einer Sportanlage ist in der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ( Sportanlagenlärmschutzverordnung - "18. BImSchV" ) geregelt.

Sportlärm findet häufig zu Tageszeiten statt, wenn Lärm grundsätzlich nicht erwartet wird, z.B. am Feierabend oder an Sonn- und Feiertagen und in den Tagesrandzeiten (zwischen Feierabend und Nachtdämmerung ).

Zermürbend und schwer gesundheitsgefährdend kann Freizeitlärm dann werden, wenn man ihm nicht entweichen kann. Beispiel: Wohnhaus neben einer Freibadanlage. Hier wirken an allen sonnigen Tagen, wo der Wohnhausbesitzer seinen Garten zu seiner eigenen Erholung nutzen möchte, langfristige Dauerschallpegel im gesundheitsgefährdenden Bereich, 70 bis 80 dB(A), permanent über ca. 12 Stunden täglich auf den Wohnhauseigentümer oder Mieter ein.

In Deutschland ermöglichen sowohl das Privatrecht (siehe § 906 BGB ) als auch das öffentliche Recht (u.a. BImSchG) dem Lärmgeschädigten eine Abwehr gegen die Belästigungen durch Freizeitlärm.

Siehe auch

Ruhestörung

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen !

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Freizeitlärm aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Freizeitlärm verfügbar.

fair-hotels. Ein Service der
VIVAI Software AG
Betenstr. 13-15
44137 Dortmund

Tel. 0231/914488-0
Fax 0231/914488-88
Mail: info@vivai.de
Url: http://www.vivai.de