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Letzte Änderung für Artikel Thüringische Staaten: 19.02.2006 09:47

Thüringische Staaten

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Daten im Jahr 1910
Fläche : 12.325 km²
Einwohner : 1.585.356
Karte
Thüringische Staaten
Thüringische Staaten

Unter Thüringische Staaten versteht man folgende deutsche Bundesstaaten des Deutschen Reiches :

Territorium

Diese Länder waren im Norden und Westen durch preußische Gebiete begrenzt, zum Teil als Enklaven , oder es gab umfangreiche preußische Exklaven . Dies waren der Landkreis Schleusingen mit der Stadt Suhl, das Gebiet um Wandersleben und Mühlberg, der Landkreis Ziegenrück mit der Stadt Ranis sowie, zum Kreis Ziegenrück gehörend aber davon getrennt liegend, die Gemeinden Kamsdorf, Blankenberg, Sparenberg , Blintendorf und Gefell. Weitere preußische Exklaven waren die Dörfer Altlöbnitz bei Camburg und Kischlitz bei Eisenberg . Im Osten war Sachsen der Nachbarstaat, der ebenfalls verschiedene Exklaven hatte. Dies waren Liebschwitz bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz, Lietzsch, Niebra, Pösneck, und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf. Außerdem sind nennenswert die Gemeinde Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Meerane.

Die Kleinstaaterei kam zu hohen Ehren, wirkten doch auf einer Fläche, die kleiner war als die einer preußischen Provinz, neun Kleinstaaten und Preußen mit dem Regierungsbezirk Erfurt. Die staatliche Zersplitterung wurde besonders dadurch verschärft, dass die kleinen Staatsgebiete nicht geschlossene Territorien bildeten, sondern sich in einer verwirrenden Gemengelage befanden. Ein Gebietsaustausch kam 1913 zwischen Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Meiningen zu Stande. Das vor Jena liegende Meiningische Dorf Lichtenhain wurde gegen Bereiche von Kranichfeld getauscht, die zu Weimar gehörten. Im Prinzip wenig sinnvoll. Es fand zwar eine Grenzbereinigung in Kranichfeld statt, aber die Meiningische Exklave Kranichfeld wurde nicht beseitigt sondern vergrößert. Offensichtlich wollte oder konnte Sachsen-Weimar-Eisenach keine anderen Tauschobjekte anbieten.

Geschichte

Während der Zeit des Deutschen Kaiserreiches besaßen die thüringischen Staaten im Bundesrat jeweils eine Stimme - also zusammen acht Stimmen (Die Herzogtümer Coburg und Gotha besaßen zusammen nur eine gemeinsame Stimme). Damit stellten sie einen beachtlichen Block dar, wenn man berücksichtigt, dass das Königreich Sachsen zum Beispiel nur vier Stimmen hatte. Allerdings waren die Thüringischen Staaten selten einer Meinung. Bis 1903 wurden nur fünf Staaten durch den Weimarischen Bevollmächtigten im Bundesrat gemeinsam vertreten. Sachsen-Coburg und Gotha hatte seinen eigenen Bevollmächtigten, Sachsen-Meiningen ließ sich durch Bayern und Reuß ältere Linie durch Mecklenburg-Schwerin vertreten.

Das Oberlandesgericht Jena war gemäß neuem Reichsgerichtsverfassungsgesetz ab dem 1. Oktober 1878 die einzige Institution, die für fast alle thüringischen Staaten zuständig war. Nur Schwarzburg-Sondershausen gehörte zum Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg . Eine zweite gemeinsame Einrichtung war die Universität Jena mit den Ernestinischen Herzogtümern als Erhalterstaaten. Ab 1817 gehörte allerdings das Herzogtum Sachsen-Coburg nicht mehr dazu.

Mit dem November 1918 ging dann für den Thüringer Raum die jahrhundertelange Ära starker territorialer Zersplitterung zu Ende. In den Bundesstaaten wurde, wie im gesamten Deutschen Reich , die Republik ausgerufen und die regierenden Herzöge und Fürsten dankten ab. Die ehemaligen thüringischen Herzog- und Fürstentümer wurden in der Folge zu Freistaaten.

Die beiden Freistaaten Reuß ä.L. und Reuß j.L. vereinigten sich am 21. Dezember 1918 zum Volksstaat Reuß, die Union zwischen Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg wurde am 12. April 1919 aufgelöst und eigene Freistaaten gebildet.

Die Regierungen der Freistaaten nahmen Verhandlungen zu einem Zusammenschluss aller thüringischen Staaten auf, möglichst unter Einschluss der preußischen Gebietsteile. Da Preußen zu keinerlei Gebietsveränderungen bereit war, wurde die Landesgründung als sogenannte "kleinthüringische Lösung" vorangetrieben.

Im Verlauf der Gründungsverhandlungen äußerten die Gebietsregierungen von Sachsen-Meiningen und von Sachsen-Coburg Bedenken darüber, ob ein Anschluss an das zu bildende Land vorteilhaft sei, da sich der eher fränkisch geprägte Bereich südlich des Rennsteigs seit jeher sprachlich wie landsmannschaftlich stärker an Bayern anlehnte. Aus diesem Grund wurde am 30. November 1919 in Sachsen-Coburg eine Volksabstimmung durchgeführt, in der sich die Bevölkerung mehrheitlich gegen einen Anschluss an das Land Thüringen aussprach. Die Bedenken Sachsen-Meiningens konnten (unter anderem durch eine Bestandsgarantie für die IHK Sonneberg und für die Landkreise) ausgeräumt werden.

Am 1. Mai 1920 wurde ohne den Freistaat Coburg, der sich am 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern vereinigte, das Land Thüringen mit der Landeshauptstadt Weimar gegründet.

Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen entspricht heute noch, abgesehen von einigen kleineren preussischen Exklaven, den Grenzen des Landes Thüringens von 1920. Nur die ehemals zu Sachsen-Weimar-Eisenach gehörende Exklave Ostheim ging 1972 , entsprechend den damaligen politischen Verhältnissen, an die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern über.


Siehe auch Geschichte Thüringens

Weblinks

Wikipedia

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