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Letzte Änderung für Artikel Ernst August I. (Sachsen-Weimar-Eisenach): 18.10.2005 10:51

Ernst August I. (Sachsen-Weimar-Eisenach)

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Ernst August I. (* 19. April 1688 in Weimar; † 19. Januar 1748 in Eisenach) war Herzog von Sachsen-Weimar und ab 1741 auch von Sachsen-Eisenach. Er stammte aus der ernestinischen Linie des Hauses Wettin .

Herzog Ernst August I. von Sachsen-Weimar
Herzog Ernst August I. von Sachsen-Weimar

Ernst August I. war Sohn des Herzogs Johann Ernst III. von Sachsen-Weimar und dessen erster Frau Sophia Augusta, einer geborenen Prinzessin von Anhalt-Zerbst.

1707 wurde Ernst August I. für seinen verstorbenen Vater Mitregent seines Onkels Wilhelm Ernst. So lange wie sein Onkel lebte, hielt dieser die Zügel der Regierung allerdings fest in der Hand, und beteiligte Ernst August I. kaum an der Verwaltung des Herzogtums. Erst als Wilhelm Ernst 1728 starb, begann Ernst August I. de facto die Regierung von Sachsen-Weimar auszuüben.

Ernst August I. war ein prunkliebender Barockherrscher der sein Land durch seine Eskapaden in den finanziellen Ruin trieb. Berüchtigt war er dafür, ehemalige Vertraute des Hofes, auf deren Vermögen er ein Auge geworfen hatte, ohne jeden Grund inhaftieren und sie erst wieder frei zu lassen, wenn sie dem Herzog ihr Vermögen überschrieben oder hohe Lösegelder gezahlt hatten. Eine Reihe seiner Opfer ließen sich dieses Verhalten allerdings nicht gefallen und klagten beim Reichshofrat in Wien bzw. beim Reichskammergericht in Wetzlar gegen den Herzog. Es mag als Zeichen dienen, wie toll es Ernst August I. trieb, dass er sämtliche gegen ihn angestrengten Prozesse verlor. Die Prozesse dauerten jahrelang und trugen zum finanziellen Ruin des Herzogtums bei.

Der Herzog unterhielt eine stehende Armee, deren Größe in krassem Missverhältnis zur Einwohnerzahl des kleinen Landes und zu seinen finanziellen Möglichkeiten stand. Die Soldaten wurden an Kursachsen oder den Kaiser vermietet. Seine Bauwut, die das Land weiter in den finanziellen Abrund stürzte, hinterließ zwar Kleinode wie Schloss Belvedere bei Weimar und das Rokokoschloss in Dornburg , viele andere Projekte hatten jedoch den Charakter Potemkinscher Dörfer und verfielen nach ihrem Bau schnell wieder. Der Jagdleidenschaft gab er sich ebenfalls im Überfluss hin, bei seinem Tode hinterließ er 1.100 Hunde und 373 Pferde. Der Herzog unterhielt einen regelrechten Harem, in dem ihm zwei adlige „Ehrenfräulein“ und drei bürgerliche „Kammerfrauen“ zu Diensten waren. Verheiratet war Ernst August I. mit Eleonore Wilhelmina, einer geborenen Prinzessin von Anhalt-Köthen. Diese verstarb bereits 1726 , nach ihrem Tode heiratete Ernst August I. zunächst nicht wieder, sondern gab sich seinen Ehrenfräulein und Kammerfrauen hin. Erst als 1732 sein Sohn der Erbprinz Johann Wilhelm verstarb, begab sich der Herzog erneut auf Brautschau, da er einen neuen Sohn zeugen musste, um die Dynastie vor dem Aussterben zu bewahren. 1734 heiratete er schließlich Sophia Charlotte Albertina, eine geborene Markgräfin von Brandenburg-Bayreuth . 1737 kam dann der Erbprinz Ernst August Constantin zur Welt.

1741 stirbt die neue Linie Sachsen-Eisenach (Tod des Herzogs Wilhelm Heinrich von Sachsen-Eisenach) aus, Eisenach fällt damit wieder, diesmal dauerhaft an Sachsen-Weimar. Eine der wenigen positiven Entscheidungen des Herzogs war, dass er nun für Sachsen-Weimar die Primogenitur (von Kaiser Karl VI. 1724 bestätigt) fest schrieb, so dass weitere Landesteilungen in Zukunft unterblieben. Seit 1741 wurde das Land Sachsen-Weimar-Eisenach genannt und hatte die Landesgestalt erreicht, die es bis zu den napoleonischen Wirren behalten sollte. Das Land bestand aus zwei größeren Gebieten um die beiden Hauptresidenzen Weimar und Eisenach, die nicht miteinander verbunden waren, und einem Flickenteppich kleinerer Gebiete und Ämter dazwischen.

Nach den Anfall von Sachsen-Eisenach hielt sich der jagdbesessene Herzog zum großen Teil im Eisenacher Landesteil auf, da ihm dieser für die Jagd besser geeignet schien. Den Erbprinzen hinterließ er in Weimar im Schloß Belvedere in der Obhut eines Hofmarschalls. Er kümmerte sich nur selten um seinen Sohn, schickte höchstens, meistens unsinnige, schriftliche Anweisungen dessen Erziehung betreffend aus Eisenach. Der Erbprinz sah seinen Vater zum letzten Mal 1743 und danach bis zu dessen Tod 1748 nicht mehr.

Ernst August I. versuchte im Herzogtum Sachsen-Weimar den Absolutismus durchzusetzen. Das geheime Ratskollegium als Beratungsorgan des Landesherren (die bisherige Regierung) wurde aufgelöst. Politische Entscheidungen fielen nach französischen Vorbild „im Kabinett“, d.h. der Herzog fällte seine Entscheidung nach Vortrag der leitenden Beamten in seinen Privatgemächern. 1746 überreichen die Landesstände Eisenachs dem Herzog eine Denkschrift, in dem die ständigen Verstöße des Herzogs gegen die althergebrachten Rechte der Stände angeprangert werden. Der Vorgang zeigte, dass die Einführung des Absolutismus auf Widerstände stieß, der absolutistische, im Falle Ernst August I. sogar despotistische Regierungsstil ließ sich nicht vollständig verwirklichen. Der Tod des Herzogs verhinderte eine Zuspitzung des Streites zwischen Landesherrn und Eisenacher Ständen.

Ernst August I. hinterließ bei seinem Tode ein finanziell ruiniertes Land, und einen noch minderjährigen Thronfolger.

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