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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Ziegenrück: 15.01.2006 18:38

Landkreis Ziegenrück

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Der preußisch-deutsche Landkreis Ziegenrück bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1945.

Der Landkreis Ziegenrück umfasste am 1. Januar 1945 :

  • 3 Städte,
  • 35 Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurden zum 15. Juni 1816 die bei Preußen verbliebenen Teile des Kreises Neustadt dem Regierungsbezirk Erfurt in der preußischen Provinz Sachsen zugeschlagen.

Das Landratsamt war in Burg Ranis.

Später erhielt der Kreis den Namen Ziegenrück.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Ziegenrück entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Ziegenrück entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zwar weiter zum Land Preußen, war aber nunmehr – in Angleichung an die Reichsverteidigungsbezirke – unterstellt der Verwaltung des Reichsstatthalters für Thüringen in Weimar.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet zunächst durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Ziegenrück gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Gefell, Ranis und Ziegenrück führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die eingeführten Ortsnamen wurden bis 1945 durchweg beibehalten.

Wikipedia

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