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Letzte Änderung für Artikel Fritz Sauckel: 11.02.2006 15:54

Fritz Sauckel

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Ernst Friedrich Christoph Sauckel (* 27. Oktober 1894 in Haßfurt; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war Generalbevollmächtigter der Reichsregierung unter Adolf Hitler von 1942 bis 1945 .

Fritz Sauckel
Fritz Sauckel

Inhaltsverzeichnis

Leben

1923 wurde er Mitglied der NSDAP , 1925 Gaugeschäftsführer Thüringens und 1927 , nach dem von ihm organisierten Sturz des bisherigen Amtsinhabers Artur Dinter, Gauleiter Thüringens.

Mit den Wahlerfolgen der NSDAP 1929 zog Sauckel in den thüringischen Landtag ein und wurde Fraktionsvorsitzender . Nach dem Wahlsieg 1932 stellte die NSDAP die Regierung und der VI. Thüringer Landtag wählte Sauckel am 26. August 1932 zum Vorsitzenden des Staatsministeriums und Staatsminister für Inneres. Am 5. Mai 1933 wurde er Reichsstatthalter von Thüringen, am 12. November 1933 Mitglied des Reichstages und wurde im gleichen Jahr zum Ehrenführer einer SA-Standarte und SS-Obergruppenführer ehrenhalber ernannt.

Fritz Sauckel
Fritz Sauckel

Am 27. Mai 1936 gründete er die Wilhelm-Gustloff-Stiftung in Weimar und wurde durch Adolf Hitler zum Stiftungsführer dieses Rüstungskonzernes ernannt. Am 1. September 1939 wurde er Reichsverteidigungskommissar für den Wehrkreis IX in Kassel. Am 21. März 1942 wurde Sauckel Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz ( GBA ). Als solcher war er für die Deportation und Organisation von etwa fünf Millionen ausländischer Arbeitskräfte nach Deutschland verantwortlich, die für die deutsche Industrie und Landwirtschaft Zwangsarbeit verrichten mussten.

Zur finanziellen Entschädigung der Opfer wurde am 2. August 2000 durch den Bundestag die Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" errichtet.

Verheiratet war er mit seiner Jugendliebe Elisabeth Wetzel , mit der er zehn Kinder hatte.

Sauckel und der Nürnberger Prozess

Fritz Sauckel war der einzige Arbeiter auf der Anklagebank der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, zwischen 1909 und 1914 war er Matrose gewesen. Im Prozess fiel Sauckel u. a. durch sein mangelhaftes Deutsch auf. Sein Satzbau war sehr verschachtelt und dadurch unverständlich, sodass er oft sowohl von den Dolmetschern als auch von den vorsitzenden Richtern aufgefordert wurde, verständlicher zu sprechen. Sauckels Verteidigung versuchten darüber hinaus nachzuweisen, dass die zwangsweise Überführung von mehr als fünf Millionen Fremdarbeitern in das Reich unter häufig entsetzlichen Bedingungen weder illegal noch unmenschlich gewesen sei. Es wurde behauptet, Sauckel habe keine absolute Vollmacht bei der Abwicklung dieses Programmes gehabt, er sei von Natur aus keineswegs grausam und habe „nur seine Pflicht getan“.

Bild:Nuremberg Trials. Defendants in their dock; Goering, Hess, von Ribbentrop, and Keitel in front row.gif In der Vorberatung plädierten die Vertreter der Sowjetunion auf schuldig in allen vier Anklagepunkten. Bei zwei Gegenstimmen wurde er für schuldlos nach Punkt I und II befunden, einstimmig hingegen für schuldig nach III und IV (Verschleppung von Millionen Menschen) und auch so zum Tode durch den Strang verurteilt. Als Sauckel das Todesurteil vernahm, sagte er dazu nur, er selbst sei nie ein grausamer Mensch gewesen. Erst danach brach er in Tränen aus. Bis zu seiner Hinrichtung am 16. Oktober 1946 glaubte Sauckel, dass es sich bei seinem Todesurteil um einen Übersetzungsfehler handeln müsse.

Er konnte nicht fassen, dass der Mitangeklagte Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion Albert Speer , auf dessen Anforderung Sauckel immer neue Schübe von Zwangsarbeitern geliefert hatte, mit lediglich einer Gefängnisstrafe davonkam.

Heute ist Sauckel Objekt des Personenkults von Altnazis, die sein Andenken "in Ehren" halten.

Dokument

Der Erlass Hitlers vom 21. März 1942 über die Ernennung eines Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz (in: Reichsgesetzblatt I/1942, S. 179). Der Erlass leitete die massenhafte und generell die teilweise bereits vorher praktizierte Zwangsdeportation von Millionen europäischer Arbeitskräfte zum Einsatz in der deutschen Rüstungswirtschaft ein:

"Die Sicherstellung der für die gesamte Kriegswirtschaft, besonders für die Rüstung erforderlichen Arbeitskräfte bedingt eine einheitlich ausgerichtete, den Erfordernissen der Kriegswirtschaft entsprechende Steuerung des Einsatzes sämtlicher verfügbaren Arbeistkräfte einschließlich der angeworbenen Ausländer und der Kriegsgefangenen sowie die Mobilisierung aller noch unausgenutzten Arbeitskräfte im Großdeutschen Reich einschließlich des Protektorats sowie im Generalgouvernement und in den besetzten Gebieten. Diese Aufgabe wird Reichsstatthalter und Gauleiter Fritz Sauckel als Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz im Rahmen des Vierjahresplanes durchführen. In dieser Eigenschaft untersteht er dem Beauftragten für den Vierjahresplan unmittelbar. Dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz stehen zur Durchführung seiner Aufgaben die zuständigen Abteilungen III (Lohn) und V (Arbeitseinsatz) des Reichsarbeitsministeriums und dessen nachgeordnete Dienststellen zur Verfügung."

Weblinks

Wikipedia

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