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Letzte Änderung für Artikel Bonn-Kopenhagener Erklärungen: 29.09.2005 13:49

Bonn-Kopenhagener Erklärungen

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Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen sind Regierungserklärungen von Deutschland und Dänemark , welche die Rechte der Minderheit im jeweiligen Staat sichern sollen.

Durch die Aufteilung des früheren Herzogtums Schleswig 1920 zwischen Deutschland und Dänemark entstanden auf beiden Seiten der deutsch-dänischen Grenze Minderheiten. Dies führte bis 1955 zu nationalen Spannungen.

Im Rahmen der Aufnahmeverhandlungen der Bundesrepublik Deutschland in die NATO wurde mit separaten Verhandlungen im Februar und März 1955 zur Lösung dieser Probleme begonnen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wurde am 29. März 1955 in Bonn von beiden Regierungen veröffentlicht und später im Deutschen Bundestag sowie im Dänischen Parlament, dem Folketing , gebilligt.

Bei der Erklärung handelt es sich um zwei einseitige, beinahe identische Regierungserklärungen . Sie sind nicht verpflichtend, wurden jedoch zügig auf beiden Seiten umgesetzt.

Auf deutscher Seite wurde zum Beispiel die Fünf-Prozent-Hürde bei den Wahlen zum Landtag Schleswig-Holstein für die dänische Minderheit, d.h. für den Südschleswigschen Wählerverband aufgehoben, die für den Folketing geltende 2%-Hürde für die Schleswigsche Partei, der Partei der deutschen Minderheit in Nordschleswig, hingegen nicht. Der SSW muß heute in etwa 25.000 Stimmen für ein Mandat im Schleswig-Holsteinischen Landtag, die SP ungefähr 80.000 Stimmen für ein Mandat oder ungefähr 12.000 Stimmen für ein Direktmandat im dänischen Folketing auf sich vereinen. Dieses Privileg für den SSW führte nach der Landtagswahl 2005 zu kontroversen Debatten.

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