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Letzte Änderung für Artikel Friesisch-Gesetz: 31.12.2005 01:33

Friesisch-Gesetz

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Zweisprachiges Ortsschild Deutsch/Friesisch in Niebüll
Zweisprachiges Ortsschild Deutsch/Friesisch in Niebüll

Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum; Friesisch-Gesetz – FriesischG) ist ein vom SSW und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das u.a. folgende Punkte regelt:

  • Friesisch ist zweite offizielle Sprache im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland
  • das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei
  • Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt
  • Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein
  • die friesische Fahne (gold-rot-blau) kann neben der Landesfahne gezeigt werden
  • Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden

Weblinks

Wikisource: Friesisch-Gesetz – Quellentexte
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