Friesisch-Gesetz
Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum; Friesisch-Gesetz – FriesischG) ist ein vom SSW und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz, das u.a. folgende Punkte regelt:
- Friesisch ist zweite offizielle Sprache im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland
- das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei
- Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt
- Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein
- die friesische Fahne (gold-rot-blau) kann neben der Landesfahne gezeigt werden
- Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden
Weblinks
Wikisource: Friesisch-Gesetz – Quellentexte |
- http://www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl15/drucks/3100/drucksache-15-3150.pdf - Gesetzentwurf
- http://www.abendblatt.de/daten/2004/11/12/363320.html - Meldung über Verabschiedung
- http://www.lvn.parlanet.de/infothek/wahl15/drucks/3700/drucksache-15-3727.pdf - Endgültige Fassung
Kategorie : Rechtsquelle (Schleswig-Holstein)
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