Kreispräsident
Als Kreispräsident wird in Schleswig-Holstein der ehrenamtliche Vorsitzende des Kreistages bezeichnet.
Diese Bezeichnung wurde durch die Schleswig-Holsteinische Kreisordnung vom 1. April 1950 eingeführt. Seit der Einführung von Kreisen aufgrund der preußischen Annexion Schleswig-Holsteins 1867 war zunächst (bis 1945 ) der hauptamtliche Landrat auch Vorsitzender des Kreistages. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde der Verwaltungsleiter zunächst Kreisdirektor genannt und der ehrenamtliche Kreistagsvorsitzende hieß "Landrat". Mit der Umbenennung des Titels des Verwaltungschefs in Landrat musste für den Leiter der Vertretungskörperschaft eine neue Bezeichnung gefunden werden, eben die des Kreispräsidenten. In kreisfreien Städten wird der Vorsitzende des Stadtrates Stadtpräsident genannt.
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