Sie sind hier:
Reiseführer >
Bundesland_(Deutschland) >
Schleswig-Holstein >
Bauwerk_in_Schleswig-Holstein >
Herrenhaus_in_Schleswig-Holstein >
Kanzleigut
Kanzleigut
Als Kanzleigüter wurden in Holstein jüngere Adlige Güter bezeichnet, die direkt der Kanzlei des Landesherrn und nicht einem der vier Güterdistrikte unterstellt waren.
Die ihnen anhaftenden Rechte entsprachen denen der Adligen Güter. Wie jene, wurden auch die Kanzleigüter 1928 als Kommunalkörperschaften aufgelöst und mit den Nachbargemeinden vereinigt.
Siehe auch
- Rittergut
- Gutshof
Wikipedia
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Kanzleigut aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Kanzleigut verfügbar.