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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Torgau: 18.10.2005 07:45

Landkreis Torgau

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Der Landkreis Torgau ist ein ehemaliger Landkreis in der preußischen Provinz Sachsen, später Sachsen-Anhalt, und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1816 und 1994.

Der Landkreis Torgau umfasste am 1. Januar 1945 :

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Oktober 1816 der Kreis Torgau im Regierungsbezirk Merseburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet.

Das Landratsamt war in Torgau.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Am 10. August 1876 wurde die Landgemeinde Mahlitzsch aus dem Kreis Wittenberg in den Kreis Torgau einegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreisen Torgau entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Torgau entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Halle-Merseburg , Regierungsbezirk Merseburg.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet im Westen durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte und im Osten durch die Rote Armee besetzt.

Kommunalverfassung

Der Landkreis Torgau gliederten sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Belgern, Dommitzsch, Prettin, Schildau und Torgau führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden bis heute beibehalten. Kleinere Namensänderungen erfolgten in den 1930er Jahren:

  • Cöllitzsch: Köllitsch (1937),
  • Annaburg: Stadt Annaburg (1939).

Weblinks

Wikipedia

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