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Letzte Änderung für Artikel Pfälzer Kolonie: 09.12.2005 10:09

Pfälzer Kolonie

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Die Pfälzer Kolonie war ein gesondertes Gemeinwesen innerhalb der Stadt Magdeburg.

Die Kolonie bestand von 1689 bis 1808 als eine von drei, räumlich nicht abgegrenzten, Bürgergemeinden in der Stadt. Bei ihren Mitgliedern handelte es sich um nach Magdeburg geflohene Glaubensflüchtlinge, die unter kurfürstlichem Schutz standen. Die Pfälzer Kolonie verfügte über ein eigenes Rathaus, Bürgermeister, Gerichte und auch über eine eigene Bürgergarde.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Erste Einwanderungswelle

Im Jahr 1661 war Frankreich von der zuvor geübten religiösen Toleranz gegenüber den im Land lebenden Hugenotten abgerückt. Die calvinstisch -reformierten Hugenotten sahen sich zunehmender Verfolgung ausgesetzt. Am 22. Oktober 1685 erließ Ludwig XIV. das Edikt von Fontainebleau , in dem der Katholizismus zur französischen Staatsreligion erklärt wurde. Die Ausübung anderer Religionen wurde verboten und reformierte Kirchen zerstört.

Am 29. Oktober 1685 erließ der brandenburgische Kurfürst Friedrich Wilhelm das Edikt von Potsdam in welchem Brandenburg-Preußen , zu dem seit 1680 auch Magdeburg gehörte, Glaubensflüchtlinge aus Frankreich einlud sich im Land niederzulassen. Das Edikt wurde heimlich als Flugblatt in Frankreich verteilt. Ziel der brandenburg-preußischen Regierung war die Ansiedlung möglichst vieler Fachkräfte, Unternehmer und Handwerker, um so wirtschaftliche Impulse zu erhalten. Den Asylsuchenden wurden erhebliche Privilegien angeboten, wie zehnjährige Steuerfreiheit, Befreiung vom Militärdienst und finanzielle Förderung für Häuser und Werkstätten. Insgesamt wurden 9 Städte als Wohnsitze empfohlen, darunter auch Magdeburg, wo bald die neben Berlin größte und wirtschaftlich bedeutsamste Kolonie in Brandenburg-Preußen entstand. Die ersten 50 Hugenotten trafen am 27. Dezember 1685 in Magdeburg ein.

Die Ansiedlung der Glaubensflüchtlinge in Magdeburg stieß jedoch auf erheblichen Widerstand in der Bevölkerung und bei den örtlichen Behörden. Die calvinistischen Neuankömmlinge galten im lutherischen Magdeburg als Ketzer . Kurfürstliche Befehle zur Erleichterung der Ansiedlung, wie die gegen Entschädigung durchzuführende zur Verfügungstellung von Häusern und wüsten Grundstücken, wurden missachtet. Die in der Stadt ansässigen kurfürstlichen Zivil- und Militärbehörden mussten daher ein Teil der Versorgungsaufgaben übernehmen.

Zweite Einwanderungswelle

1688 überfiel Frankreich unter König Ludwig XIV. die Pfalz. Viele Einwohner der Pfalz, die dem reformierten Glauben angehörten, mussten ihre Heimat verlassen. Unter ihnen auch Hugenotten die zuvor bereits aus Frankreich geflohen waren. Ende 1688 besetzten französische Truppen die Stadt Mannheim, die über starke reformierte Gemeinde verfügte. Anfang März 1689 begannen die französischen Besatzer neben den Befestigungsbauwerken auch Kirchen und Häuser abzureißen und zu sprengen. Ein Aufnahmegesuch dieser Gemeinde wurde am 13. April 1689 von Kurfürst Friedrich III. positiv beschieden. Am 25. Mai räumte der Kurfürst in Osterwieck den aus der Pfaltz Flüchtenden die gleichen Privilegien wie den Hugenotten ein. Nach Besichtigung der Städte Prenzlau, Halle (Saale) und Magdeburg entschieden sich die Flüchtlinge für Magdeburg als neue Heimat. Die komplette Mannheimer Stadtgemeinde, inklusive Predigern, Ratsherren und Bürgermeistern übersiedelte dann nach Magdeburg. Ein in dieser Größenordnung einmaliger Vorgang. Die ersten 400 Flüchtlinge trafen als geordneter Zug am 21. Juni 1689 in Magdeburg ein. Ein Drittel der Magdeburger Bevölkerung war damit in kürzester Zeit eingewandert und gehörte einer in der Region zuvor nicht verwurzelten Religionsgemeinschaft an.

Diese zweite Einwanderungswelle wurde deutlich freundlicher aufgenommen. Da die Mannheimer Reformierten bereits über längere Zeit in Deutschland sozialisiert waren, erschienen sie der einheimischen Bevölkerung weniger fremd.

Die Zuwanderung aus den wirtschaftlich weiterentwickelten Regionen wirkte sich für die Magdeburger Wirtschaft positiv aus. Die Pfälzer Kolonie zahlte sich, anders als die übrigen Kolonien in Brandenburg-Preußen, bereits nach 10 Jahren für die Staatskasse aus.

Innerhalb der Stadt bestanden nun 3 Bürgergemeinden, mit eigenen Rathäusern, Bürgermeistern, Bürgergarden und Gerichten. Neben der altstädtischen Gemeinde, gab es die hiervon unabhängige sogenannte Französische und die Mannheimer Kolonie. Die damit einhergehenden schwierigen Kompetenzfragen und die aufgrund der Priviliegien bestehenden Vergünstigungen für die Kolonisten führten zu häufigen Konflikten. Bis 1704 siedelten sich noch weitere Wallonen und Pfälzer an, so dass 1704 2022 Wallonen und 400 Pfälzer gezählt wurden. Die Kolonie wurde nun als Pfälzische oder auch Wallonische Kolonie bezeichnet. Im Gegensatz zu Ansiedlungen in anderen Städten bestand in Magdeburg kein geschlossenes Siedlungsgebiet der einzelnen Gemeinden. Die Pfälzer Kolonisten siedelten zwar verstärkt im nördlichen Teil der Stadt und in der nördlich vorgelagerten Neustadt, im übrigen waren die Wohnungen jedoch über die ganze Stadt verteilt.

Religionsausübung

Als Kirche wurde der Pfälzer Kolonie die später als Wallonerkirche bezeichnete, Kirche des ehemaligen Augustinerklosters zur Verfügung gestellt. Bis zu Herrichtung des Gebäudes wurde übergangsweise (ab 30. Juni 1689), die lutherischen Gemeinden verweigerten eine Unterstützung, der Saal des Innungshauses der Gewandschneider-Kaufleute am Alten Markt genutzt. Ab August 1690 fanden die Gottesdienste in der Marienkirche des Kloster Unser Lieben Frauen statt, bis am 2. Dezember 1694 die Wallonerkirche eingeweiht wurde. Die Kolonie betrieb eine eigene Ratswaage am Breiten Weg und auch eine Elb fähre in Höhe der Neustadt. Das Pfälzer Rathaus bestand zunächst am Breiten Weg, später, mit Ratskeller und Gefängniszelle, in der Georgenstraße.

Organisation der Kolonie

Die Organisation der Kolonie hielt sich an das bereits in Mannheim praktizierte System. Da die Pfälzer Kolonie von Anfang an ein gefestigtes Gemeinwesen, eben nur an neuem Ort, war, unterschied sie sich auch insofern deutlich von der französischen Kolonie, die aus Flüchtlingen verschiedener Herkunft bestand. In der Pfälzer Kolonie bestand ein Magistrat der sich aus einem Syndikus und sechs Ratsmännern (3 Franzosen und 3 Deutsche) zusammensetzte. Von den Ratsmännern fungierten jeweils zwei abwechselnd als Bürgermeister .

Die Organe der Kolonie wurden von ihr selbstgewählt. Der Bürgermeister musste jedoch vom Kurfürsten bestätigt werden. Dieser ernannte auch Lehrer und Prediger. In Verwaltungsangelegenheiten unterstand man jedoch der in Berlin ansässigen Koloniekommission . Auch in Berlin befand sich das für gerichtliche Angelegenheiten vorgesetzte Obertribunal .

Korrespondenssprache der Kolonie war Französisch . Bis 1790 fanden Gottesdienste in der Wallonerkirche ausschließlich in französischer Sprache statt. Für die deutschstämmigen Pfälzer wurde eine Deutsch-Reformierte-Gemeinde gegründet.

Abschaffung des Sonderstatus

Im Laufe der Zeit verloren die Kolonien jedoch an Bedeutung, sei es durch Einheiratung in einheimische Familien, Aussterben von bedeutenden Familien der Zuwanderer oder Abwanderung in andere Regionen. Letzter Bürgermeister der Pfälzer Kolonie war Johann Kaspar Coqui der dieses Amt seit 1788 inne hatte. Im Jahr 1808 wurde der Sonderstatus der Kolonien abgeschafft.

Literatur / Quelle

  • Helmut Asmus, 1200 Jahre Magdeburg - die Jahre 1631 bis 1848, 1999, Halberstadt, ISBN 3-933046-16-5
  • Henner Dubslaff, Die Magdeburger Reformierten, 1666 bis 2005, Eine Spurensuche, 2005, Magdeburg

Wikipedia

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