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Letzte Änderung für Artikel Mansfelder Gebirgskreis: 17.09.2005 22:12

Mansfelder Gebirgskreis

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Der preußisch-deutsche Mansfelder Gebirgskreis bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1950.

Der Mansfelder Gebirgskreis umfasste am 1. Januar 1945 :

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Oktober 1816 der Mansfelder Gebirgskreis im Regierungsbezirk Merseburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet.

Das Landratsamt war in Mansfeld.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 10. August 1876 wurde die sogenannte Hettstedt-Gerbstedter Stadtflur aus dem Mansfelder Seekreis in den Mansfelder Gebirgskreis eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Mansfelder Gebirgskreis entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Am 1. April 1942 wurden Gebietsaus- und -einschlüsse zwischen Preußen und dem Land Anhalt beseitigt. Dabei gab es folgende Eingliederungen in den Mansfelder Gebirgskreis:

  • Gemeinde Tilkerode aus dem Landkreis Ballenstedt, Land Anhalt,
  • Unterwiederstedt aus dem Landkreis Bernburg, Land Anhalt.

Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Halle-Merseburg , Regierungsbezirk Merseburg.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.

Die beiden Landkreise Mansfelder Gebirgskreis und Mansfelder Seekreis wurden 1950 mit der Stadt Eisleben zum Kreis Eisleben vereinigt. 1952 wurde der neue Landkreis in die Kreise Eisleben und Hettstedt aufgeteilt, die 1994 zum Landkreis Mansfelder Land zusammengeschlossen wurden.

Kommunalverfassung

Die Mansfelder Gebirgskreis gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Ermsleben, Hettstedt, Leimbach und Mansfeld führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die hergebrachten Ortsnamen wurden bis heute beibehalten.

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Mansfelder Gebirgskreis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Mansfelder Gebirgskreis verfügbar.

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