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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Wolmirstedt: 23.07.2005 21:31

Landkreis Wolmirstedt

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Der Landkreis Wolmirstedt ist ein ehemaliger Landkreis in der preußischen Provinz Sachsen, später Sachsen-Anhalt und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1816 und 1994.

Der Landkreis Wolmirstedt umfasste am 1. Januar 1945 :

  • 1 Stadt,
  • 55 Gemeinden,
  • 1 Gutsbezirk (Forsten).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Juli 1816 der Kreis Wolmirstedt im Regierungsbezirk Magdeburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet.

Das Landratsamt war in Wolmirstedt.

Am 6. Oktober 1862 wurde die Colbitz-Letzlinger Heide aufgeteilt. Der Kreis Wolmirstedt erhielt Teile der Oberförstereien Burgstall und Letzlingen.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Am 1. April 1908 erhielt der Stadtkreis Magdeburg vom Kreis Wolmirstedt die Landgemeinde Rothensee.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Wolmirstedt entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Oktober 1942 wurden unbewohnte Teile der Stadt Wolmirstedt und der Gemeinden Barleben und Glindenberg aus dem Landkreis Wolmirstedt in den Stadtkreis Magdeburg eingegliedert.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.

Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik

Der Landkreis Wolmirstedt verlor 1952 verlor 21 Gemeinden an die Kreise Tangerhütte, Haldensleben und Wanzleben und wurde als Kreis Wolmirstedt im Zuge der Neugliederung der Verwaltungseinheiten der DDR dem Bezirk Magdeburg zugeordnet.

Bundesrepublik Deutschland

1994 ging der Landkreis Wolmirstedt im neuen Ohrekreis auf.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Wolmirstedt gliederte sich in eine Stadtgemeinde, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Wolmirstedt führte jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden bis heute beibehalten.

Wikipedia

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