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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Jerichow II: 03.02.2006 08:49

Landkreis Jerichow II

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Der preußisch-deutsche Landkreis Jerichow II bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1946.

Der Landkreis Jerichow II umfasste am 1. Januar 1945 :

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Juli 1816 der Kreis Jerichow II im Regierungsbezirk Magdeburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet.

Das Landratsamt war in Genthin, von 1846 bis 1848 allerdings in Redekin.

Zum 1. Januar 1818 erhielt der Kreis die Dörfer Bahnitz und Ritzahn vom Regierungsbezirk Potsdam.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 21. Juli 1875 wurde der Gutsbezirk Gränert aus dem Kreis Zauch-Belzig, Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam, in den Kreis Jerichow II eingegliedert.

Am 1. Juli 1909 wurden Teile des Gutsbezirks Salbke-Kreuzhorst aus dem Kreis Wanzleben in den Kreis Jerichow II eingliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Jerichow II entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Jerichow II entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Magdeburg, Regierungsbezirk Magdeburg.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik

1946 wurde er in Landkreis Genthin umbenannt, Teile des Landkreises fielen an andere Landkreise.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Jerichow II gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Genthin, Jerichow und Sandau a./Elbe führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Weblinks

Wikipedia

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