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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Jerichow I: 02.01.2006 19:39

Landkreis Jerichow I

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Der preußisch-deutsche Landkreis Jerichow I und sein Vorgängerkreis Ziesar bestanden in der Zeit zwischen 1816 und 1945.

Der Landkreis Jerichow I umfasste am 1. Januar 1945 :

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurden zum 1. Juli 1816 die Kreise Jerichow I ind Ziesar im Regierungsbezirk Magdeburg in der preußischen Provinz Sachsen zur gemeinsamen Verwaltung verbunden.

Sitz des gemeinsamen Landrates war Loburg.

Am 16. Januar 1817 wurden beide Kreise zum neuen Kreis Jerichow I zusammengefasst und der Kreissitz nach Burg verlegt.

1818 wurde das Landratsamt von Loburg nach Neuhaus-Leitzkau verlegt.

Am 8. Mai 1828 wechselten die Dörfer Krakau und Prester vom Kreis Magdeburg in den Kreis Jerichow I.

1850 wurde das Landratsamt von Neuhaus-Leitzkau nach Loburg verlegt.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

1877 wurde das Landratsamtes von Loburg nach Burg verlegt. Diese Regelung hatte bis 1945 Bestand.

Am 1. Juli 1909 wurden Teile des Gutsbezirks Salbke-Kreuzhorst aus dem Kreis Wanzleben in den Kreis Jerichow I eingliedert.

Zum 1. April 1910 wurden dieLandgemeinden Krakau und Prester aus dem Kreis Jerichow I in den Stadtkreis Magdeburg eingegliedert.

Zum 1. April 1913 wurden die Landgemeinden Elbenau und Grünewalde aus dem Kreis Jerichow I in den Kreis Calbe a./S. eingegliedert.

Am 1. Juni 1924 verließ die Stadtgemeinde Burg b. M. den Kreis Kreis Jerichow I und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis . Die Verwaltung des Kreises Jerichow I blieb aber weiter in Burg b. M.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Jerichow I entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Am 1. April 1930 wurde die Landgemeinde Gütter aus dem Kreis Jerichow I in den Stadtkreis Burg b. M. eingegliedert.

Seit dem 1. Januar 1939 führte der Kreis Jerichow I entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Jerichow I.

Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Magdeburg, Regierungsbezirk Magdeburg.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Jerichow I gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Gommern, Loburg, Möckern, Bz. Magdeburg, und Ziesar führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Weblinks

Wikipedia

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