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Letzte Änderung für Artikel Kreuzworträtselmord: 18.02.2006 23:57

Kreuzworträtselmord

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Das so genannte Kofferkind war die Hauptfigur im Kreuzworträtselmord, auch genannt Kreuzworträtselfall, einem der bekanntesten und gleichzeitig traurigsten Fälle in der Kriminalgeschichte der DDR .

Im Jahre 1981 verschwand in Halle-Neustadt der 7-jährige Lars Binse. Seine Leiche wurde etwa zwei Wochen später an der Bahnstrecke Halle - Leipzig in einem älteren Reisekoffer gefunden. Darüber hinaus fand man auch einige alte Zeitungen mit ausgefüllten Kreuzworträtseln im Koffer. Die Obduktion ergab, dass jemand den Jungen vor dessen Tod sexuell missbraucht hatte. Den Koffer hatte man sehr wahrscheinlich aus einem fahrenden Zug geworfen. Da den ermittelnden Behörden von übergeordneter Instanz eine rasche Aufklärung des Verbrechens abverlangt wurde, aber außer den ausgefüllten Kreuzworträtseln keinerlei weitere Spuren vorhanden waren, kam es zu einer in der Geschichte der DDR einzigartigen Aktion. Alle zur Verfügung stehenden Schriftstücke wurden mit der Schrift aus dem Koffer abgeglichen. Als dies aber nicht zum Erfolg führte, wurden unter diversen Vorwänden von jedem Bewohner Halle-Neustadts Schriftproben eingeholt, im Jargon der Volkspolizei als Schreibleistungen bezeichnet. Außerdem wurden wiederholt Altpapiersammlungen durchgeführt, um bei positivem Ergebnis das vermeintliche Wohngebiet des Täters geografisch besser eingrenzen zu können. Insgesamt wurden 551.198 Schriftproben ausgewertet. Dieser immense Aufwand der Ermittler war es, der den Fall beispiellos in der Kriminalgeschichte der DDR machte und schließlich auch nach etwa zehn Monaten zur Festnahme des Täters führte. Die Kreuzworträtsel waren von einer Frau ausgefüllt worden, der auch der Koffer gehörte. Der ermittelte Täter war der Freund ihrer Tochter.

Der Fall gilt als der Kriminalfall mit der weltweit umfassendsten Auswertung von Schriftproben. Ein derart umfassendes polizeiliches Vorgehen wäre unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich gewesen und konnte nur in den zentralistischen Strukturen der DDR zum Erfolg führen. Die Ermittlungen wurden so hartnäckig geführt, weil – laut den beteiligten Experten – weitere Morde des Täters zu erwarten waren. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit wurden die Ermittlungen maßgeblich von den Mitarbeitern der Bezirksverwaltung und Kreisdienststelle Halle der Staatssicherheit unterstützt.

Der Chef der Mordkomission Halle der VPK war zunächst Hauptmann Siegfried Schwarz, der aber abgelöst wurde, nachdem er seinem Vorgesetzten (nach einigen Verwicklungen) gegenüber geäußert hatte, dass dieser ihn "mal könne". Sein Nachfolger war Oberleutnant Adolf Döling.

Der authentische Fall diente 1988 auch als Vorlage zu einem Fernsehfilm der Krimi-Serie Polizeiruf 110 , der Folge mit dem Titel Der Kreuzworträtselfall.

Der ermittelte Täter, Thomas S., wurde vom Bezirksgericht Halle wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit gleichzeitiger Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Da der Mörder zur Tatzeit erst 18 Jahre alt war und damit in der Bundesrepublik die Anwendung des Jugendstrafrechts möglich gewesen wäre, beantragte der bundesdeutsche Staatsanwalt 1991 die Kassation des Urteils. Das neue Urteil vom 20. Mai 1992 lautete wegen Mordes zwar erneut auf Höchststrafe, die jetzt allerdings nur noch zehn Jahre Jugendhaft mit anschließender Einweisung in die Psychiatrie nach sich zog. Die Einweisung in die Psychatrie erfolgte, laut zuständigem Oberstaatsanwalt, um mit einiger Gewissheit weitere Morde auszuschließen.

Der Täter war bis 1996 im Maßregelvollzug Uichtspringe untergebracht und lebte anschließend drei Jahre in einem Projekt für betreutes Wohnen . Im Jahre 1999 wurde er endgültig entlassen und lebt heutzutage vermutlich in Thüringen.

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