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Letzte Änderung für Artikel Verfassungsgerichtshof des Saarlandes: 18.09.2005 20:33

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

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Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ist das Verfassungsgericht des Saarlandes. Es hat die Aufgabe, Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Saarländischen Verfassung zu prüfen. Das Gericht hat zugleich den Sonderstatus eines Verfassungsorgans (siehe: Verfassung des Saarlandes). Laut der Verfassung vom 15. Dezember 1947 ist der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes neben dem Landtag und der Landesregierung das dritte Organ des Volkswillens (Art. 97 SVerf). Die nähreren Regelungen über den Verfassungsgerichtshof trifft das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof. Der Sitz des Verfassungsgerichtshofes ist Saarbrücken.

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung und Wahl

Der Verfassungsgerichtshof setzt sich aus acht Richtern zusammen. Jedem dieser acht Richter wird zugleich ein Stellvertreter zugeordnet. Die Richter sowie ihre jeweiligen Stellvertreter müssen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederanzahl des Landtages gewählt werden. Es gibt jedoch bestimmte Auflagen, die ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofes mitbringen muss: So muss es die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und zum Landtag wählbar sein, mindestens 35 Jahre alt sein und zum Richteramt (höherer Verwaltungsdienst) zugelassen sein.

Verwaltung

Die Verwaltung wird durch den Präsidenten ausgeübt.

Aufgaben

Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über folgende Gesichtspunkte:

  • über die Auslegung der Landesverfassung
  • bei Zweifel über Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung des Saarlandes (Antrag möglich von einem Drittel der gesetzlichen Mitglieder des Landtages oder von der Landesregierung)
  • sowie über weitere Angelegenheiten gemäß der Verfassung und weiteren Gesetzen

Geschichte

Der Verfassungsgerichtshof gibt es mit der Verfassung von 1947, jedoch hatte er zu damaliger Zeit sehr beschränkte Aufgaben. Die eigentlichen Aufgaben eines Verfassungsgerichtes lagen bei der Verfassungskommission, die auf Vorbild Frankreichs erschaffen wurde. So bestand der Verfassungsgerichtshof während dieser Zeit nur auf dem Papier. Erst nachdem es eine Neuordnung gab, indem unter anderem das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof beschlossen wurde, das näheres regelt, wurde der Verfassungsgerichtshof zudem was er heute ist. Er nahm im Januar 1959 mit Wahl seiner Mitglieder, bzw. im Frebruar mit Wahl seines Präsidenten seine Arbeit auf.

Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes
Name Amtszeit Weiteres Amt
1 Dr. Erich Lawall 1959 - 1964 Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken
2 Hans Oehlenschläger 1964 - 1966 Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes
3 Dr. Rolf Best 1966 - 1971 Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken
4 Philipp Marzen, 1971 - 1974 Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes
5 Wilhelm Gehrlein 1974 - 1986 Präsident des Oberlandesgerichts Saarbrücken
6 Horst Hilpert 1986 - 1995 Präsident des Landesarbeitsgerichts des Saarlandes
7 Prof. Dr. Roland Rixecker ab 1995 Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts

Siehe auch

Verfassungsgericht | Bundesverfassungsgericht | Verfassung | Grundgesetz | Verfassung des Saarlandes | Saarland | Wahlen im Saarland | Liste deutscher Gerichte | Niedersächsischer Staatsgerichtshof

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verfassungsgerichtshof des Saarlandes aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Verfassungsgerichtshof des Saarlandes verfügbar.

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