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Letzte Änderung für Artikel Mainzer Republik: 31.01.2006 01:41

Mainzer Republik

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Als Mainzer Republik wird der kurzlebige Freistaat bezeichnet, der von MĂ€rz bis Juli 1793 unter dem Schutz der französischen Revolutionstruppen auf dem Gebiet des heutigen Rheinhessen und der Pfalz bestand und der das erste, auf bĂŒrgerlich-demokratischen GrundsĂ€tzen beruhende Staatswesen auf deutschem Boden gewesen ist.

Freiheitsbaum an der Grenze zur Mainzer Republik, nach einem Aquarell von Goethe. Die Inschrift auf der Tafel lautete: „Passans, cette terre est libre“
Freiheitsbaum an der Grenze zur Mainzer Republik, nach einem Aquarell von Goethe. Die Inschrift auf der Tafel lautete: „Passans, cette terre est libre“

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Mainzer Republik

Vorgeschichte

Zu Beginn des 1. Koalitionskrieges versuchten preußische und österreichische Truppen unter FĂŒhrung des Herzogs von Braunschweig die Revolution in Frankreich niederzuschlagen und König Ludwig XVI. wieder in seine frĂŒhere Stellung als absoluter Monarch einzusetzen. Dieser Versuch scheiterte am 20. September 1792 in der Kanonade von Valmy . Die französische Revolutionsarmee ging zum Gegenangriff ĂŒber, drang unter General Custine Ende September in die Pfalz ein und besetzte am 21. Oktober 1792 Mainz. KurfĂŒrst Friedrich Karl Joseph von Erthal hatte die Stadt bereits verlassen.

Die linksrheinischen Jakobiner

Bereits am Tag nach der Besetzung grĂŒndeten 20 Mainzer einen Jakobinerclub . Mit ihren spĂ€ter gegrĂŒndeten Ablegern in Speyer und Worms warben die deutschen Jakobiner im Sinne der AufklĂ€rung fĂŒr die Ideale der Französischen Revolution von Freiheit, Gleichheit, BrĂŒderlichkeit und die Errichtung einer deutschen Republik . Zu den GrĂŒndungsmitgliedern des Mainzer Clubs gehörte der UniversitĂ€tsbibliothekar und Naturforscher Georg Forster , weitere Professoren und Studenten der UniversitĂ€t, aber auch Kaufleute und sogar Beamte des Kurstaats.

Custine versuchte die eroberten Gebiete zunĂ€chst mit Hilfe der alten kurmainzischen Verwaltung zu regieren, setzte aber bald revolutionsfreundliche Verwaltungen (MunizipalitĂ€ten) in den StĂ€dten Mainz, Speyer, Worms und Bingen sowie eine Allgemeine Administration fĂŒr das gesamte Besatzungsgebiet ein. Dabei griff er auf die Jakobinerclubs zurĂŒck, deren Mitglieder in StĂ€dten und Dörfern nun massiv fĂŒr die Ideen der französischen Revolution und fĂŒr die Errichtung einer Republik warben - mit Flugschriften, Plakaten, Proklamationen, aber auch mit demonstrativen Propagandaktionen, wie der Errichtung von FreiheitsbĂ€umen . Mitte Dezember 1792 ergab eine Umfrage in 40 Gemeinden, dass etwa drei Viertel der Bevölkerung eine Umgestaltung der Staatsordnung nach französischem Vorbild befĂŒrwortete.

Die GrĂŒndung der Republik

Bis zu diesem Zeitpunkt waren alle Entscheidungen der Bevölkerung im Besatzungsgebiet ohne Ă€ußeren Druck erfolgt. Dies Ă€nderte sich um die Jahreswende 1792 / 93 . Aufgrund der Erfahrungen in den ebenfalls eroberten Gebieten der Österreichischen Niederlande , deren Bevölkerung wenig Bereitschaft zur Revolution zeigte, hatte der Konvent in Paris am 15. Dezember beschlossen, demokratische Ordnungen in den besetzten Territorien notfalls auch gegen den Willen der Bevölkerung zu etablieren.

Auch in Mainz erschienen daher Anfang 1793 Kommissare des Konvents. Sie sollten zusammen mit den deutschen Jakobinern die Wahlen zu den MunizipalitĂ€ten und zu einer verfassunggebenden Versammlung vorbereiten, forderten von allen WĂ€hlern aber bereits im Voraus, einen Eid auf die GrundsĂ€tze der Revolution zu leisten. Dieser Eid wurde in vielen Orten verweigert und es kam teilweise sogar zu Repressionen der Jakobiner gegen die Bevölkerung. Die Wahlen zum Rheinisch-Deutschen Nationalkonvent am 24. Februar 1793 verliefen, an den MaßstĂ€ben der Zeit gemessen, dennoch halbwegs demokratisch. 130 StĂ€dte und Dörfer aus den Gebieten links des Rheins und sĂŒdlich der Nahe sandten ihre Abgeordneten nach Mainz.

Das erste auf demokratischem Wege zustande gekommene Parlament der deutschen Geschichte trat am 17. MĂ€rz 1793 im Mainzer Deutschhaus (heute Sitz des Landtages von Rheinland-Pfalz) zusammen. Am folgenden Tag erging das

Dekret des zu Mainz versammelten rheinisch-deutschen Nationalkonvents vom 18. MĂ€rz 1793, wodurch in dem Striche des Landes von Landau bis Bingen am Rhein alle bisherigen angemaßten willkĂŒrlichen Gewalten abgeschafft werden.

In Artikel 1 des Dekrets heißt es:

Der ganze Strich Landes von Landau bis Bingen, welcher Deputierte zu diesem Konvente schickt, soll von jetzt an einen freyen, unabhĂ€ngigen, unzertrennlichen Staat ausmachen, der gemeinschaftlichen, auf Freiheit und Gleichheit gegrĂŒndeten Gesetzen gehorcht.

Und weiter in Artikel 2:

Der einzige rechtmĂ€ĂŸige SouverĂ€n dieses Staats, nĂ€mlich das freie Volk, erklĂ€rt durch die Stimme seiner Stellvertreter allen Zusammenhang mit dem deutschen Kaiser und Reiche fĂŒr aufgehoben.

Im folgenden erkĂ€rte das Dekret alle fĂŒrstlichen Herrschaftsrechte fĂŒr erloschen und drohte den bisherigen Landesherren und allen, die ihnen bei der RĂŒckgewinnung ihrer Herrschaft helfen sollten, mit der Todesstrafe.

Das Ende der Republik

Den Delegierten war bewusst, dass die Mainzer Republik auf sich allein gestellt nicht lebensfĂ€hig war. Daher beschlossen sie schon am 23. MĂ€rz beim Konvent in Paris die Angliederung an Frankreich zu beantragen. Der Delegation, die zu diesem Zweck in die französische Hauptstadt entsandt wurde, gehörten Georg Forster , Adam Lux und Graf Potocki an. Am 30. MĂ€rz nahm der Konvent den Antrag der Mainzer Deputierten einstimmig an. Praktische Auswirkungen hatte dieser Beschluss jedoch nicht mehr. Denn mittlerweile waren preußische Truppen auf das Gebiet des Freistaats vorgedrungen und hatten mit der Belagerung und Beschießung von Mainz begonnen. In den vier Monaten bis zur Kapitulation am 23. Juli beschrĂ€nkte sich das Gebiet der Mainzer Republik also allein auf die Stadt.

Nach dem Abzug der Franzosen und der Besetzung durch preußische Truppen kam es zur Verfolgung der deutschen Jakobiner und ihrer Angehörigen, sofern sie nicht geflohen waren. Sie wurden misshandelt und eingekerkert; ihr Eigentum wurde beschlagnahmt. Die so genannte Klubistenverfolgung endete erst 1795 , als die französischen Revolutionstruppen erneut zum Rhein vorstießen und das gesamte linksrheinische Gebiet fĂŒr 20 Jahre Frankreich angegliedert wurde.

Siehe auch

  • Revolutionsexport

Literatur

  • Heinrich Scheel, Die Mainzer Republik, Berlin 1975
  • Franz Dumont, Die Mainzer Republik 1792/93. Studien zur Revolutionierung in Rheinhessen und der Pfalz, in: Schriftenreihe Alzeyer GeschichtsblĂ€tter, Sonderheft 9, Alzey 1982
  • Klaus Tervooren, Die Mainzer Republik 1792/93, Dissertation, Frankfurt/Main: Peter Lang Verlag, 1982, 352 S.
  • Walter Grab, Ein Volk muss seine Freiheit selbst erobern. Zur Geschichte der deutschen Jakobiner, Frankfurt am Main 1985
  • Peter Schneider, Mainzer Republik und Französische Revolution, Mainz 1991
  • Die Mainzer Republik. Der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent, hg. vom Landtag Rheinland-Pfalz, Mainz 1993

Weblinks

Wikipedia

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