fair-hotels . Ein Service wie gemalt
Reiseführer Übersicht Deutschland Österreich Schweiz Bauwerke nach Stil

Werbung

Letzte Änderung für Artikel Mainzer Landfrieden: 09.01.2006 02:23

Mainzer Landfrieden

Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Mainzer Landfriede wurde anlĂ€sslich des Reichstags in Mainz im Jahre 1235 von Kaiser Friedrich II. erlassen. Man kann ihn als das erste Grundgesetz des deutschen Reiches ansehen; er wurde auch nicht nur - wie damals ĂŒblich - in lateinischer Sprache, sondern auch in Mittelhochdeutsch verkĂŒndet und war damit das erste Gesetz in deutscher Sprache.

Der Mainzer Landfrieden umfaßt 29 Artikel und enthĂ€lt neben strafrechtlichen Bestimmungen verschiedenster Art Vorschriften ĂŒber Gerichts-, MĂŒnz-, Zoll- und Verkehrswesen, ĂŒber das Geleit- und Befestigungsrecht, die Kirchenvogtei und das Hofrichteramt. Entscheidende und lange nachwirkende Bedeutung hat aber die Regelung des Fehderechtes.

Mit dem Mainzer Landfrieden wurde das Fehderecht erheblich eingeschrĂ€nkt, das 260 Jahre spĂ€ter im ewigen Landfrieden von 1495 gĂ€nzlich abgeschafft wurde. FĂŒr diese Zeit war das ein hochrevolutionĂ€rer Gedanke, da heutige SelbstverstĂ€ndlichkeiten wie eine institutionalisierte Gerichtsbarkeit, ein Gewaltmonopol des Staates oder auch nur eine gefestigte Rechtsordnung nicht existierten. Wer sich als Ritter, FĂŒrst oder auch als Stadt in seinen Rechten verletzt sah, griff zur Fehde ; dies galt als völlig legitim und war auch praktisch die einzige Möglichkeit, Rechtsverletzungen zu ahnden.

Der Mainzer Landfriede hob dieses Recht auch nicht auf, sondern unterwarf das Fehderecht vorgegebenen Verfahrensregeln. Er schĂŒtzte erstmals nach damaliger Anschauung nicht waffenfĂ€hige Personen (Frauen, Bauern, Juden) und sakrale Orte; Verletzungen dieser Schutzbereiche sollten zu Sanktionen fĂŒhren.

Außerdem mußte vor Beginn einer Fehde zunĂ€chst ein Gericht angerufen werden und ein rechtskrĂ€ftiges Urteil erzielt werden. Erst wenn dies nicht zum Erfolg fĂŒhrte, durfte eine Fehde aufgenommen werden. Die Fehde war förmlich zu erklĂ€ren und durfte erst drei Tage nach der ErklĂ€rung begonnen werden. Damit trat erstmals ein geregeltes Gerichtsverfahren zumindest zunĂ€chst an die Stelle des Faustrechts .

Den Grundgedanken fixiert Art. 5 Satz 1 des Landfriedens: "Recht und Gericht sind geschaffen, damit niemand RĂ€cher seines eigenen Unrechts werde; denn wo die AutoritĂ€t des Rechts fehlt, herrschen WillkĂŒr und Grausamkeit."

Mit dem Mainzer Landfrieden wurde auch eine Gerichtsbarkeit institutionalisiert. Das Königliche Hofgericht wurde eingerichtet, das spĂ€ter als Königliches Kammergericht fungierte und schließlich 1495 vom Reichskammergericht abgelöst wurde.

Der Schutz des Landfriedens - also die Wahrung der Inneren Sicherheit und die Ächtung organisierter nichtstaatlicher Gewalt zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte - ist auch heute noch ein hohes Gut der Rechtsordnung. Landfriedensbruch wird nach dem Strafgesetzbuch ( § 125 StGB ) in Deutschland hart bestraft.

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Mainzer Landfrieden aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Mainzer Landfrieden verfügbar.

fair-hotels. Ein Service der
VIVAI Software AG
Betenstr. 13-15
44137 Dortmund

Tel. 0231/914488-0
Fax 0231/914488-88
Mail: info@vivai.de
Url: http://www.vivai.de