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Letzte Änderung für Artikel Wittgensteiner Land: 20.02.2006 00:38

Wittgensteiner Land

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Das Wittgensteiner Land ist eine Region im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen.

Inhaltsverzeichnis

Erste Besiedlung in Wittgenstein

Im Bereich der heutigen Stadt Bad Berleburg konnten Heimatarchäologen anhand von Grabungsfunden mehr als 150 Siedlungsstellen dieser ersten Besiedlung in der keltischen, also vorchristlichen Zeit (etwa 700 v. Chr. Geburt) nachweisen. Aus dieser Zeit sind drei Fliehburgen bekannt, die von den Kelten auf steilen Bergkuppen gebaut worden waren. Auf diesen konnte man leichter die eindringenden Germanen abwehren, die höchstwahrscheinlich am Erzreichtum des Landes interessiert waren.

Diese drei mächtigen Ringwallanlagen sind zum Teil heute noch erhalten und stehen unter Denkmalschutz. Die Wallburgen liegen in der Nähe der heutigen Ortschaften Aue, Dotzlar und Wemlighausen.

Erste urkundliche Erwähnung

Erste urkundliche Erwähnungen der Ortschaften Arfeld und Raumland liegen aus den Jahren 800 und 802 n. Chr. vor. Der Bestand der Siedlungen Elsoff, Alertshausen, Beddelhausen und Schwarzenau ist durch eine Urkunde aus dem Jahre 1059 belegt.

Der Name Wittgenstein (Widechinstein) wird erstmals im Jahre 1174 urkundlich erwähnt, seine Schreibweise lässt auf sächsischen Ursprung schließen. Der Graf von Battenberg nennt sich nach seinen beiden Burgen nun Werner von Battenberg und Wittgenstein.

Entstehung der Grafschaft Wittgenstein

Die Nachfahren des Grafen teilten sich den Besitz. Siegfried erhielt das Land um den Oberlauf der Flüsse Lahn und Eder und nannte sich nun Siegfried I. von Wittgenstein. Hiermit beginnt die eigentliche Geschichte der Grafschaft Wittgenstein. Berleburg, hoch über der Odeborn gelegen und durch Steilhänge zum Odeborntal und dem Berlebach vor Angriffen geschützt, bot sich als Stützpunkt für den Ausbau der Grafschaft Wittgenstein an. Im Jahre 1258 wird die Ortschaft Berleburg (Berneborg-Berneborgh) zum ersten Mal in einer Urkunde des Klosters Grafschaft erwähnt. Graf Siegfried I. erwarb vom Benediktiner-Kloster Grafschaft Eigentumsrechte an dem Berg, auf dem es neben einem Klosterhospitz bereits eine Ansiedlung oder eine Burg gab. Anfangs hatte der Grafschafter Klostervogt Adolf von Grafschaft Miteigenstumrechte an Berneborgh, diese ging dann aber 1322 in den Alleinbesitz derer von Wittgenstein über. 1361 erbten die Grafen Eberhardt und Heinrich zu Sayn die Grafschaft. Ab diesen Zeitpunkt nannte sich das Haus Sayn-Wittgenstein . 1605 erfolgte die Teilung in die Linien Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und Sayn-Wittgenstein-Sayn.

Die Neuzeit

Kurz vor dem Untergang der selbstständigen Kleinstaaten wurden die kaisertreuen Grafen Christian Heinrich zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg ( 1792 ) und Friedrich Karl zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein ( 1801 ) von Kaiser Franz II. in den Reichsfürstenstand erhoben.

Beide Fürstentümer wurden 1806 zunächst dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt angeschlossen, dann aber auf Beschluss des Wiener Kongresses von 1815 an Preußen abgegeben. Wiedervereinigt bildet der Kreis Wittgenstein seit 1817 den südlichsten Landkreis in der Provinz Westfalen. Der Sitz des Kreises ist Bad Berleburg.

Am 1. Januar 1975 wurde aufgrund des Sauerland-Paderborn-Gesetzes der Kreis Wittgenstein mit dem Kreis Siegen vereinigt, der mit Wirkung vom 1. Januar 1984 aufgrund der anhaltenden Proteste aus der Wittgensteiner Bevölkerung in Kreis Siegen-Wittgenstein umbenannt wurde. Erst 1999 wurde das bereits 1975 geschaffene Wappen des Kreises Siegen bzw. Siegen-Wittgenstein um die Farben des Wittgensteiner Wappens ergänzt.

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