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Letzte Änderung für Artikel Saline Königsborn: 12.02.2006 14:49

Saline Königsborn

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Die Saline Königsborn war eine von Preußen im Jahr 1734 gegründete Saline im nordrhein-westfälischen Königsborn.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Unnaer Salzwerke als Vorläufer der Saline

Die Sole war zuerst auf dem stiftsessenschen Oberhof Brockhausen herausgekommen. Graf Eberhard III. von der Mark bezeichnet in der frühesten erhaltenen Urkunde die „Sälzer zu Brockhausen“ als „unsere Sälzer“. Nach erfolgreichen Bohrungen, die der preußische Staat zwischen 1732 und 1735 ausführen ließ, wurde ein Brunnen ausgeschachtet, der 1734 den Namen Königsborn erhielt.

Eine direkte Herleitung der preußischen Saline Königsborn aus der Saline Brockhausen und die Reduzierung der Unnaer Salzplätze auf den Brockhausener ist nicht ganz korrekt. Die beiden ältesten belegbaren Unnaer Salzwerke sind der Alte Platz der Erbsälzer (Hessenplatz) und das private Rödinghauser Salzwerk. Beide Gewerke sind seit 1489 durch Quellen belegt.

Begründer des Rödinghauser Werkes ist der Unnaer Richter Evert von Buttel . Von Buttel wurde 1487 vom Stift Essen mit dem Walravengut zu Brockhausen zu Dienstmannsrecht belehnt und dürfte ein eigenes Salzwerk gegründet haben, um den seit 1485 herrschenden Salzmangel im märkischen und niederrheinischen Bereich ökonomisch nutzen zu können. Unter Buttels Regie standen die Salzplätze Westkamp und Übelgönne .

Daneben belehnte Johann II. , Herzog von Kleve und Graf von der Mark, die Erbsälzer zu Brockhausen ebenfalls im Jahre 1489 mit den gleichen Rechten zur Salzgewinnung. Dieser Betrieb ist jedoch schon für das Jahr 1389 urkundlich belegt, wobei zu vermuten steht, dass die wirtschaftliche Ausnutzung dieses Salzplatzes zu Unna noch weiter zurück reicht.

Vollmerhaus verweist darauf, dass die Gesamtentwicklung der Salinen ungünstig verlaufen ist und dass das Gewerk Evert von Buttels in seiner Existenz auch zeitweise erlegen ist, weil die Unnaer Salzwerke an der alten, auf dem Holzbrand basierenden Technik festhielten.

Während das Rödinghauser Salzwerk nach 40 Jahren Betriebsdauer durch den Mangel an siedefähiger Sole endgültig aufgegeben wurde, errichteten Hermann von Rödinghausen und Winold von Büren das Übelgünner Salzwerk im Jahre 1587 neu. Daneben bestanden auch weiterhin die Siederechte der Brockhausener Erbsälzer. Von Rödinghausen und von Büren modernisierten in der Folge die ihnen unterstehenden Salinen, indem sie ein gänzlich neues Salzwerk bauten und die bisherige Holzfeuerung auf Heizung mit Steinkohle aus Dortmund und Hörde umstellten. Es waren vor allem die steigenden Brennholzpreise, die die Rentabilität vieler Salzwerke minderten und häufig sogar den Salinenbetrieb zur Einstellung brachten. Die heimischen Brennholzpreise erwiesen sich als komparativer Nachteil bei der Produktion märkischen Salzes, der die billigere Produktion und die vermehrte Einfuhr des Seesalzes aus den Niederlanden arg zusetzte.

Anfang des 17. Jahrhunderts stellte von Büren das notwendige Kapital zur Errichtung eines ersten Gradierwerkes zur Verfügung.

In Folge des Klevischen Erbfolgekriegs (1609–1613), aufgrund vermehrten Imports preiswerteren Salzes aus den Niederlanden und im Verlauf der ersten Jahre des Dreißigjährigen Kriegs gerieten die Salinen zu Unna kurzfristig in eine wirtschaftliche Schieflage, die erst ihr Ende fand, als das in den Krieg involvierte Spanien im Jahre 1625 mit der Sperrung der Rheinmündung die Salzzufuhr aus den Niederlanden empfindlich störte.

Ob die Sole Brockhausen wie andere Salinen Nordwestdeutschlands – etwa Lüneburg, Münder , Rhüden, Heyersum , Salzhemmendorf, Westernkotten und Werdohl – ähnlichen Kriegsbeschädigungen oder gar dem Versuch französischer Truppen, durch die Zerstörung von Betrieben den französischen Meeressalinen neue Absatzmärkte zu eröffnen, ausgesetzt war, lässt sich mithin nicht nachweisen. Gesichert ist hingegen, dass das Gesamtwerk der Saline im Jahre 1672 während der französischen Invasion in der Mark zerstört wurde, als sich die Stadt Unna weigerte, dem französischen Militär unter Marschall Turenne Einlaß zu gewähren.

Das Jahr 1631 markierte den ersten Versuch des brandenburgisch-preußischen Staates, auch das Unnaer Salinenwesen fest in die fiskalische Politik des Gesamtstaates einzubinden. Um 1631/32 wurde Diedrich von Diest per kurfürstlicher Berufung zum Bergvogt und Bergmeister berufen. Das kurfürstliche Patent stattete ihn mit umfangreichen bergrechtlichen und administrativen Vollmachten aus um von den bestehenden Salzwerken den Salzzehnt konsequent einzufordern. Das geringe politische und militärische Potential der brandenburgisch-preußischen Kurfürsten reichte jedoch bis zum Ende des 17. Jahrhunderts nicht aus einen nachhaltigen Einfluß auf das Salinenwesen Unnas auszuüben.

Als Diederich von Büren nach der Zerstörung seines Salzwerkes durch die Franzosen 1672 den Kurfürsten in einer Petition um die Gewährung einer Investitionshilfe in Höhe 2.000 bis 3.000 Reichstalern bat, um sein Salzwerk neu errichten zu können, musste ihm der an Geld und Mitteln knappe Landesherr die Gewährung dieser Bitte versagen. Erst mit der Vereinigung zahlreicher Salzplätze unter einem neuen Besitzer nahm das Salinenwesen zu Unna auch neuen Aufschwung.

Zusammenfassend für die unmittelbare Zeit vor Beginn des 18. Jahrhunderts lässt sich sagen, dass der in seinen westlichen Provinzen nunmehr ausschließlich legitimierte brandenburgisch-preußische Staat vor dem Hintergrund einer merkantilistisch - kameralistischen Wirtschaftspolitik erste Versuche unternahm, Salinenwesen und Salzhandel der Mark staatlicherseits zu reglementieren.

Unnaer Salinenwesen im 18. Jahrhundert

Für das Jahr 1689 ist belegt, dass Justiz- und Hofgerichtsrat und Richter zu Unna, Dr. Balthasar Caspar Zahn , zunächst Pacht und dann Besitz an großen Teilen der Unnaer Salzwerke erhielt. Belegt ist, dass bei seinem Tode auf dem Alten Platz (Hessenplatz), dem Westfalenplatz und dem Bürenplatz (beide Plätze auf der Übelgünne) und einem Prumens Pütt wieder Salz produziert wurde.

Er sah mit dem staatlichen Schutz vor ausländischer Konkurrenz gute Gewinnmöglichkeiten aus der Salzproduktion bei Unna und brachte in den 1680er Jahren durch Erbschaft, Kauf und Pacht alle dortigen Salzwerke an sich.


Seit 1690 kam es dann vermehrt zu Versuchen der kurfürstlichen Regierung, die aus dem Grundeigentum abgeleiteten Rechte der Sälzerfamilien, insbesondere der Familie Zahn, anzuzweifeln und übergeordnete landesherrliche Regalrechte geltend zu machen mit dem Ziel, über das Salzregal das Salinenwesen zu Unna in staatlicher Regie zu betreiben oder zumindest im staatlichen Auftrag von anderen betreiben zu lassen. Man kann diese Streitphase, die zunächst auf der Ebene der lokalen Behörden ausgetragen wurde, als den ersten Versuch Brandenburg-Preußens bewerten, das gesamte märkische Salinenwesen im Sinne der merkantilistisch-kameralistischen Wirtschaftspolitik und Staatsauffassung zu verstaatlichen. Ein abermaliger Versuch, die Rechtsposition Zahn zu erschüttern, scheiterte 1693 erneut gerichtlich. Bis in die 20er Jahre des 18. Jahrhunderts ließen die klevische Regierung und die lokalen märkischen Behörden jedoch nicht von dem Versuch ab, die Salinen der Zahns in staatlichen Besitz zurückzubringen, um sie anderen neu verleihen zu können. Es gelang der Familie Zahn jedoch immer wieder durch Vorlage weiterer Rechtsdokumente, diese Ansprüche gerichtlich abzuwehren. Parallel zur rechtlichen Auseinandersetzung schikanierten die brandenburgisch-preußischen Behörden, allen voran der Rentmeister Johann Wilhelm Ernst , die Zahnschen Betreiber bei der Aufsicht der ihnen als Salinenbetreiber obliegenden Pflichten. So mussten die Werke stets in einwandfreiem, die Produktion voll gewährleistendem Zustand sein und die Salzzehnten in voller Höhe pünklichst abgeliefert werden. Jedwede Betriebsunterbrechung mussten auf das Kleinlichste vor den Behörden gerechtfertigt werden. Hinter diesem Vorgehen stand die Maßgabe, dass der Landesherr nach den berg-rechtlichen Bestimmungen der Goldenen Bulle ein verliehenes, aber nicht betriebenes Salzwerk jederzeit einziehen und neu vergeben konnte. Der Unternehmer Zahn bzw. sein das Unternehmen fortführender Sohn konnten ihren Betrieb daher nicht orientiert an den Gesetzen des Marktes, mithin nach den Regeln von Angebot und insbesondere Nachfrage führen, sondern mussten unter allen Umständen, auch denen der Unrentabilität, darauf erpicht sein, den allgemeinen Betrieb und die Produktion fortzuführen, um des Gesamtbetriebs nicht verlustig zu gehen.

Die häufig durch die Literatur kolportierte Beschränkung dieses Konflikts auf eine Auseinandersetzung zwischen Landesherrn und privatem Unternehmer greift jedoch zu kurz und vernachlässigt wichtige, für die gesamte erste Hälfte des 18. Jahrhunderts provinztypische Aspekte einer Auseinandersetzung zwischen den klevisch-märkischen Adelshäusern und ihren Vertretern in der königlich-klevischen Regierung einerseits und dem Landesherrn und seiner zentralstaatlichen Regierung andererseits. Hatte die klevische Regierung bis in die 20er Jahre des 18. Jahrhunderts die rechtliche Auseinander-setzung mit der Unternehmerfamilie Zahn lediglich mit mangelnder juristischer Sorgfalt und fehlendem administrativen Elan betrieben, betrieb sie ab dem Zeitpunkt, da die Berliner Zentralregierung direkt in das Geschehen eingriff, nichts weniger als eine Obstruktionspolitik gegen den erklärten Willen des Königs bezüglich einer monopolistischen Salzhandelspolitik. So fällt ins Auge, dass das Zahnsche Salzwerk von 1701 bis 1716 überhaupt nicht produzierte, ohne staatlicherseits – gemäß den bergrechtlichen Regeln der Goldenen Bulle – durch die klevische Regierung eingezogen worden zu sein. Auch unternahm die Regierung keinerlei Anstrengungen, den Unternehmer zur Wiederaufnahme des Betriebes zu drängen. Die Ursache für die Betriebsstillegung und die Ursache für das Ausbleiben jedweder Intervention durch die klevische Regierung war ein und dieselbe. Mit Ende des Seekrieges zwischen Frankreich, England und Holland 1697 setzte der Import preisgünstigeren holländischen und kurkölnischen Salzes in die Grafschaft Mark in vollem Umfange wieder ein und führte aufgrund der erheblichen Konkurrenz zur Betriebsstilllegung des gesamten Zahnschen Werkes. Die klevische Regierung unternahm keinerlei Schritte gegen diesen Import aus zwei Gründen: zum einen waren für die Unterbindung jeglichen ausländischen Salzimports jene Beamten zuständig, die sich als Mitglieder der klevischen Regierung gemäß geltendem Indigenatsrechts aus den märkischen Adelshäusern rekrutierten, die entweder mit ihren Kohlenwerken einen schwunghaften Steinkohlenhandel mit den Salinen im kurkölnischen Werl betrieben oder selber als Geschäftsleute am gewinnbringenden Handel mit holländischem Salz ins Herzogtum Kleve und in die Grafschaft Mark beteiligt waren. Hier deckten sich die wirtschaftlichen Interessen der Gesetzeshüter mit denen der Gesetzesbrecher vollständig. Schließlich war die brandenburgisch-preußische Zentralregierung abermals durch ein auswärtiges kriegerisches Ereignis – den Spanischen Erbfolgekrieg 1701–1714 – derart abgelenkt, dass es sich die Mitglieder der klevischen Regierung straflos erlauben konnten, die Erlasse der Zentralregierung und des Landesherrn zu missachten. Mit dem Tode Friedrichs I. und dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I. trat der Dreierkonflikt zwischen Unternehmer, Landes- und Zentralregierung in eine neue Phase. Zunächst musste Zahn umgehend erneut die Rechtmäßigkeit seiner Ansprüche auf die Salinen belegen. Zum zweiten zwang der neue, wesentlich energischere Landesherr den Unternehmer unter Hinweis auf die Goldene Bulle im Jahre 1717 zur Wiederaufnahme des Betriebs. Sechs Jahre später verlieh der König mit einem erneuten Erlaß zum Salzmonopol dem Importverbot ausländischen Salzes in die Grafschaft Mark nochmals Nachdruck. Welche fiskalischen Interessen Friedrich Wilhelm I. persönlich mit der Durchsetzung des Salzmonopols verfolgte, zeigt eine Anweisung des Königs aus dem Jahre 1722 an seinen Nachfolger, in der er unter Hinweis auf die beiden sich im staatlichen Besitz befindlichen Salzwerke Halle und Schönebeck ausführt:

„Im Magdeburgischen saltzwercke und bergwercke sein die Saltzwercke in guthen stande. Mein Successor mus arbeitten und Mittel finden ein besseren debit zu schaffen, alsden sie sehr guth sein. Was die steinKohlenbergwercke Wettin anlanget, bekome Jer[lich] 20.000. th wen Ihr es recht examiniren lasset, muß es 10.000 th Jer[lich] über die 20.000. th Jer[lich] davon haben ist gewiß.“

Zwischenzeitlich hatte der Unternehmer, der Ursachen und Wirkungen für das Umgehen des Importverbotes eingedenk und die ausländische Konkurrenz fürchtend, der Zentralregierung das Salzwerk für einen Preis von 80.000 Reichstalern zum Kauf angeboten, was jedoch aufgrund der Höhe des Kaufpreises nicht wahrgenommen wurde. Dennoch zogen König und Unternehmer für einige wenige Jahre am selben Strang: aus versorgungstechnischen Gründen – einzig die Zahnsche Saline zu Unna war aufgrund ihrer Solen und daraus resultierenden Kapazitäten in der Lage, eine Versorgungssicherheit des klevischen, märkischen und ra-vensburger Raumes sicherzustellen – benötigte der Landesherr eine gut funktionierende Zahnsche Saline, um sein Salzmonopol in den westlichen Provinzen in der Praxis durchsetzen zu können. Schließlich ging der König sogar generell auf das Kaufangebot Zahns ein und beauftragte die klevische Regierung mit einer Rentabilitätsprüfung, die den exakten Wert und damit den Kaufpreis feststellen sollte . Obgleich Kleve eine äußerst hohe Gewinnspanne bei relativ geringen Mengen erzeugten Salzes konstatieren konnte, verschleppte es über Monate die Weiterleitung des Gutachtens nach Berlin und machte, nachdem Berlin im Jahre 1725 ultimativ die Zusendung des Berichtes gefordert hatte, geltend, dass von einem Kauf drin-gend abzuraten sei. Dabei verfolgte die Landesregierung aus den bekannten Grün-den erneut das Ziel, die Durchsetzung des staatlichen Salzmonopols zu verhindern: hätte doch eine staatlich betriebene Saline zu Unna diese Durchsetzung aufgrund unmittelbarer Messbarkeit des Verbotserfolgs unumgänglich gemacht. Zahn sah sich in der Folge weiter gezwungen, den Betrieb unter ungünstigen Bedingungen nicht nur weiter fortzuführen, sondern aufgrund staatlicher Versorgungsvorgaben sogar noch auszubauen. Von den landesherrlichen Vorgaben, vom drohenden Gesamtverlust des Werkes bei Betriebseinstellung, mithin von einem entgangenen Verkaufserlös, von zunehmendem Wettbewerb aus Holland und Kurköln sowie von der Obstruktionspolitik der königlich-klevischen Regierung in bezug auf das Importverbot arg bedrängt, geriet Zahn allmählich in eine zunehmende wirtschaftliche Schieflage. Mit der weiter oben bereits geschilderten Verwaltungsreform Friedrich Wilhelms I. trat der Konflikt um das Zahnsche Salzwerk bei Unna zwischen der Zentralregierung und den Provinzbehörden zu Kleve in eine letzte Phase. Während der im Generaldirektorium zu Berlin für das Salzwesen zuständige Kriegs- und Domänenrat Valenkampf mehrfach für den Kauf des Unnaer Werkes eintrat, stellte sich die neu geschaffene Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve auf die Seite der alten klevischen Regierung: Gleichwohl versuchte auch die neugeschaffene Kriegs- und Domänenkammer unter dem Einfluß der alten klevischen Regierung die Einführung des Salzmonopols mit ihrem hinhaltenden Widerstand hinauszuzögern bzw. ganz zu verhindern. Besonders diejenigen Räte der Kriegs- und Domänenkammer, die aus den traditionellen klevischen Beamtenfamilien kamen und deren Haltung von der bürgerlich-ökonomischen Sphäre der nahen Niederlanden geprägt war, standen in latenter Opposition zu den merkantilistisch-kameralistischen Vorstellungen des Generaldirektoriums.

Schließlich entsandte im Jahre 1731 das Generaldirektorium den Salzfaktor Christoph Dove nach Unna, um durch seinen fachlichen Rat eine neutrale Bewertung des Salzwerkes zu erhalten. Sein Urteil war eindeutig: Dove riet zum sofortigen Kauf. Die Kriegs- und Domänenkammer Kleve führte dagegen wiederum an, dass der Kauf und der staatlich betriebene Ausbau des Werkes erhebliche Kosten verursache, die benachbarten Staaten die Durchsetzung des Salzmonopols mit für die märkischen Gewerbe äußerst schädlichen Wirtschaftssanktionen beantworten würden und der für den Betrieb erforderliche Steinkohlebedarf mit den Steinkohlen des Hörder Raumes nicht zu decken sei mit der Folge, dass die durch den Antransport von Kohlen aus weiter entfernt liegenden Zechen anfallenden Transportkosten den staatlichen Gewinn erheblich schmälerten . Die Kammer suchte mit dieser Argumentation auf geschickte Weise an die seit alters her verbreiteten Befürchtungen der Zentralregierung um das unternehmerische Risiko einer staatli-chen Regie zu appellieren. Als sich der König diesen Bedenken verschloss und sich vielmehr dem Rat Valenkampfs und der Versicherung seines für das Salzwesen zuständigen Ministers im 4. Departement des Generaldirektoriums, Friedrich von Görne, anschloss, ein Kauf sei unter merkantilistischen Aspekten ratsam, da ein Kauf das Salzmonopol fördere und somit sowohl das Geld im Lande bleibe, als auch ein erheblicher Gewinn zu Erwarten stünde, führte die Kriegs- und Domänenkammer erneut die umstrittenen Rechtsverhältnisse um das Zahnsche Salzwerk an, die einen Ankauf rechtlich zweifelhaft erscheinen ließen. Da eine weitere rechtliche Klärung ausstand, schloss das Generaldirektorium einstweilen mit Zahn am 26. Februar 1732 einen sechsjährigen Liefervertrag über die Salzversorgung der Grafschaft Mark für die Vertragsdauer vom 1. Juli 1732 bis 1. Juli 1738, in dem der Unternehmer sich verpflichtete, im staatlichen Auftrag die Grafschaft mit der als notwendig festgestellten Menge von 350 Lasten zu je 60 Berliner Scheffeln Salz zu versorgen, und in einen Verkauf des Salzwerkes nach Ablauf der Vertragszeit einwilligte. Gleichzeitig erließ das Generaldirektorium am 17. Juni 1732 erneut ein ausführliches Importverbot für fremdes Salz. Auch auf diesen Erlaß reagierten die klevisch-märkischen Landstände mit zahlreichen Eingaben an die Berliner Zentralregierung, um das Importverbot zu verhindern. Gleichzeitig überwachten die lokalen Verwaltungsbeamten das Importverbot nur sehr nachlässig. Die märkischen Adelshäuser ignorierten einerseits den Abnahmezwang für ihre Gerichte und belieferten diese selbst mit Salz, das sie zumeist aus dem kurkölni-schen Werl bezogen, andererseits legten sie – so die Häuser von der Recke, von Bodelschwing, von Elverfeldt, von Syberg, von Wendt zur Horst und von Spaan - unter Hinweis auf ihre kaiserlichen Lehen formalen Protest gegen den Salzabnahmezwang ein. Nunmehr verlor die Berliner Zentralregierung – bei aller gebotenen Rücksicht auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten in ihren westlichen Provinzen – angesichts des fortdauernden Widerstands der klevischen Regierung, der klevischen Kriegs- und Domänenkammer sowie weiter Teile des Adels und des daraus resultierenden Unterlaufens der zentralstaatlichen Vor-gaben bezüglich des Salzhandelsmonopols und des Importverbots die Geduld. Nahmen die märkischen Untertanen etwa die vorgesehene Menge an Salz nicht ab, gingen die zentralstaatlichen Stellen automatisch davon aus, dass ausländisches Salz gekauft und konsumiert wurde, und verhängten drakonische Geld- und Gefängnisstrafen. Parallel dazu beschuldigte das Generaldirektorium die Räten der klevischen Regierung und der Kriegs- und Domänenkammer in Kleve einer Verschleppungstaktik und drohte, sie mit ihrem persönlichen Vermögen für aus dem ausbleibenden Salzzehnten resultierende Verluste beim Salzetat haftbar zu halten. Erst nach dieser Drohung verhängte die Kammer in Kleve 1735 gegen die Stadt Iserlohn, das Kirchspiel Rellinghofen, das Gericht Hemer, die Stadt Unna und die Bauernschaften Niedermaßen, Afferde, Ultzen und Obermaßen empfindliche Geldstrafen. Ausländische Salzfuhrleute wurden empfindlich bestraft, indem die Fuhren beschlagnahmt und das Salz, die Pferde und das Fuhrwerk verkauft wurden.

Ausgesprochen unangenehm wurde für das Generaldirektorium und die örtliche Salzverwaltung die Situation in der Mark, als sich die Befürchtungen des klevisch-märkischen Landstände bezüglich Salzversorgung, Salzqualität und Wirtschafts-sanktionen des Auslands Mitte der dreißiger Jahre des 18. Jahrhunderts bewahrheiteten: Zahn war weder hinsichtlich der Qualität noch in bezug auf die festgelegten Mengen in der Lage, den Vertrag von 1732 zu erfüllen. Die Folge war ein empfindlicher Salzmangel in der Grafschaft. Gleichzeitig hatte die kurkölnische Regierung im Gegenzug die Einfuhr brandenburgisch-preußischen Salzes untersagt, eine Exportverbot für Holzkohlen in die Grafschaft Mark erlassen und den Tran-sithandel märkischer Gewerbeprodukte durch ihre Territorien verboten. Gezwungener Maßen musste die brandenburgisch-preußische Salzverwaltung den Import holländischen Salzes teilweise erneut zulassen und zog selber die Salinen in Werdohl und Sassendorf für die Belieferung der Grafschaft mit ausreichenden Mengen Salz heran. Die Zentralregierung sah nunmehr die Zusammenarbeit und wohl auch das Modell einer rein privatwirtschaftlich organisierten Salzproduktion und Versorgung der westlichen Provinz mit Salz endgültig als gescheitert an und entschloss sich zur Errichtung eines staatlichen Salzwerkes, das fortan die Salzversorgung der Grafschaft Mark zu übernehmen hatte.

Zusammenfassend lässt sich für brandenburgisch-preußische Salinenwesen zu Unna während dieses ersten Drittels im 18. Jahrhundert folgendes sagen. Die brandenburgisch-preußische Zentralregierung unternahm zu Beginn des 18. Jahrhunderts vermehrt Anstrengungen, die Salzproduktion, den Salzhandel und den Salz-verkauf an den Unnaer Salinen effizienter in den Rahmen ihrer merkantilistisch-kameralistischen Wirtschaftspolitik zu integrieren. Dabei verfolgte sie zum einen das Ziel, über den Salzzehnten eine deutliche Steigerung der staatlichen Einnahmen herbeizuführen, und zum anderen, vor dem Hintergrund einer merkantilistischen Außenwirtschaftspolitik die Grundversorgung der märkischen Bevölkerung mit Salz durch die Eigenproduktion im Lande sicherzustellen. Die Instrumente, die ihr dazu geeignet erschienen, waren einerseits das staatliche Salzmonopol und an-dererseits das Importverbot für ausländisches Salz. Während diese Bestrebungen bis zum Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I. aufgrund der Ablenkung durch auswärtige Ereignisse bereits auf der zentralstaatlichen Ebene scheiterten, hatten die neu geschaffenen Verwaltungsinstanzen – allen voran das 4. Departement des Generaldirektoriums und die Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve -, die im Zuge des Staatsumbaus durch den neuen König entstanden waren, mit dem starken Einfluß und dem erheblichen Widerstand der klevisch-märkischen Landstände, insbesondere jedoch mit der Opposition der märkischen Adelshäuser, bei der Durchsetzung von Monopol und Importverbot zu kämpfen. Die Haltung des märkischen Adels in dieser Angelegenheit lässt die enge wirtschaftliche Verflechtung der Grafschaft Mark mit ihren Nachbarstaaten sowie deren Abhängigkeit vom freien Bezug der Rohstoffe und von der ungehinderten Ausfuhr der Fertigwaren offenkundig werden. Auf staatlicher Seite lässt die Behandlung der Unternehmerfamilie Zahn durch die brandenburgisch-preußischen Behörden vor dem Hintergrund der Entwicklung anderer staatlicher Salinen zu Halle und Schönebeck ein sehr ambivalentes Verständnis zum Unternehmertum und seinen wirtschaftlichen Risiken erkennen: zwar war der brandenburgisch-preußische Staat sehr bestrebt – und scheute diesbezüglich keine juristischen Mühen -, privatwirtschaftlich betriebene Werke über das Salzregal und die bergrechtlichen Bestimmungen der Goldenen Bulle in staatlichen Besitz zu überführen; auf der anderen Seite scheuten die staatlichen Stellen jedoch das unternehmerische Risiko, insbesondere die kaum kalkulierbaren Risiken der Salzproduktion, und beließen es entweder bei der privatwirtschaftlich betriebenen Fortführung eines Salzwerkes oder – so in Halle und Schönebeck – verpachteten die staatlichen Salzwerke schnell an Privatunternehmer.

Daneben markieren die Auseinandersetzungen um die Salinen zu Unna auch einen Teil preußischer Staats- und absolutistischer Herrschaftsbildung. Während der brandenburgisch-preußische Staat in seinen längst arrondierten Kernprovinzen im Zweifel mit brachialer Gewalt der merkantilistisch-kameralistischen Wirtschaftsauffassung und über sie dem eigenen Machtanspruch zum Durchbruch verhalf, ließen es die besonderen politischen Verhältnisse in den westlichen Provinzen zunächst wenig ratsam erscheinen, den Machtanspruch des Zentralstaates mit allen Mitteln durchzusetzen. Sowohl Landesherr als auch Zentralregierung erkannten, dass die dort eingesetzten Beamten ganz anderen, nämlich eigenen wirtschaftlichen Interessen zugänglicher waren als die Beamten der Kernprovinzen, die längst den Schritt in die vorbehaltlose absolutistische Unterordnung getan hatten. Erst mit der Festigung des neuen Staatsapparates während der späten Regierungsjahre Friedrich Wilhelms I. greift der Staat auf unmittelbaren Druck des Königs hin mit allen obrigkeitsstaatlichen Mitteln auch in den westlichen Provinzen durch.

Für die Salinen zu Unna selbst lässt sich feststellen, dass sie ganz offensichtlich wirtschaftlich nicht so verfasst waren, sich im freien Wettbewerb mit den Salzproduktionen der Niederlande oder Kurkölns ohne staatlichen Schutz behaupten zu können. Als Ursachen dafür lassen sich zum einen genauso externe Faktoren wie Brand- und Witterungseinwirkungen, die immer wieder den Betrieb zum Stillstand brachten und hohe Reinvestitionen in die Betriebsstätten ausgelöst haben dürften, ausmachen wie andererseits die heterogenen wirtschaftlichen Interesse beim Thema Salz in der Grafschaft Mark. Schließlich mögen jedoch auch betriebswirtschaftliche komparative Nachteile für die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit der Zahnschen Salzwerke ausschlaggebend gewesen sein.

Saline Königsborn als privatwirtschaftlich geführtes Salzwerk unter Johann Caspar Lecke in den Jahren 1734 bis 1745

Nach relativ kurzen Verhandlungen schloss das Generaldirektorium im Februar 1734 einen Vertrag mit Lecke, der ihn zur Errichtung eines neuen Salzwerkes zu Unna, zur jährlichen Versorgung des Sauerlandes mit 350 Lasten Salz sowie zur unentgeltlichen Abgabe des Werkes nach Beendigung der Vertragslaufzeit von neun Jahren an den preußischen Staat verpflichtete. Lecke erhielt für die Last Salz – so wie der Unternehmer Zahn auch – 33 Reichtaler vom preußischen Staat. Berlin stellte für die Abteufung des Solebrunnens „Königs-Born“, der zu Anfang eine Sole mit sechs Lot Salzgehalt besaß, die Salzquellen auf den Nettelkampschen Gütern in unmittelbarer Nähe zu Zahns Salzwerk zur Verfügung. Diese Salzquellen hatte sich das Generaldirektorium kurz zuvor durch einen zivilrechtlichen Prozeß vorläufig sichern lassen. Eine erste Probesiedung erfolgte 1734 durch den klevischen Kriegs- und Domänenrat Francke sowie durch den wettinischen Kriegs- und Domänenrat Richter. Eine durch die preußischen Behör-den betriebene Suche nach weiteren Solequellen im Raum Bochum, Wattenscheid, Hagen und Hattingen war erfolglos geblieben. Im Gegenzug zu den vertraglichen Pflichten Leckes erklärte sich das Generaldirektorium bereit, den Bergmann Christian Scholl vom Wettiner Bergamt sowie den Kriegs- und Domänenrat Richter, der mehrere Jahre die Salinen in Halle und Schönebeck beaufsichtigt hatte, für die Abteufung des Brunnens und den Aufbau des Salzwerkes abzustellen, da Lecke selber über keinerlei Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Baus und Betriebes von Salzwerken verfügte. Der bereits weiter oben erwähnte ehemalige Salzfaktor und nunmehrige märkische Salzinspektor Christoph Dove übernahm die eigentliche Betriebsleitung der Saline Königsborn. Später stieß zu seiner Unterstützung der ebenfalls aus dem Bergamt Wettin entsandte Bergrat August Heinrich Decker hinzu. Leckes Beitrag beschränkte sich somit ausschließlich auf die Kapitalgeberschaft.

Bereits an dieser Stelle wird die eigentümliche Betriebsverfassung der Saline Königsborn deutlich: Besitzer gemäß Salzregal an den Nettelkampschen Gütern mit seinen Solequellen war der preußische Landesherr. Dieser übertrug formal per (Pacht-)Vertrag die Betriebsführung an den Privatunternehmer Lecke, dessen Rolle über seine ausschließliche Kapitalgeberfunktion auf die eines Sachpromotors beschränkt blieb. Die Fachpromotorenschaft übernahmen preußische Beamten, sowohl was die bergbautechnischen Aspekte der Betriebsführung (Scholl, Francke, Decker und Richter), als auch was die betriebswirtschaftlichen Aspekte betraf (Dove). Die Betriebsführung – so man darunter nicht nur die Führung der operati-ven Tagesgeschäfte, sondern auch mittel- und längerfristige Planungsaufgaben und –entscheidungen versteht – lag zudem auch beim Generaldirektorium. Es nahm vor dem Hintergrund seiner merkantilistisch-kameralistischen Wirtschaftspolitik direkte Eingriffe in die Investitionsentscheidungen des Salzwerkes vor:

„Als Klagen über den schlechten Zustand des neuen Salzwerks zunahmen, und die Gefahr bestand, dass eine unfachmännische Arbeit die Salzproduktion und damit das Salzmonopol gefährden würde, wurde das Generaldirektorium immer unzu-friedener mit den Aktivitäten in Unna. Berlin argwöhnte, dass „auß allen Umbständen erscheint, daß der Leck dem Werk keines weges gewachsen sey und es mit demselben gantz und gar nicht guth gehe“ und forderte, „daß vielmehr das Sieden in dem Königlichen Salzwerk auf alle weise dergestalt verstärkt werde, damit man das Zahnische Saltz mit der Zeit gar nicht mehr nöthige habe.“

Das Absinken des Solegehalts und die daraufhin einsetzenden Klagen, die wiederum Druck aus Berlin hervorriefen, führten dazu, dass Lecke 1735/36 ein erstes Gradierhaus errichten musste, um von der die Siedesole verunreinigenden Strohgradierung auf die sauberere Form der Dorngradierung umstellen zu können. Als der Kontrakt des preußischen Staates mit dem Unternehmer Zahn 1738 auslief und dem Salzwerk Königsborn vom Generaldirektorium die Gesamtversorgung der Grafschaft Mark mit Salz übertragen wurde, musste Lecke aufgrund dieser Entscheidung der Berliner Zentralregierung von vier Siedehäusern mit je einer Pfanne auf acht Siedehäuser mit je einer Pfanne ausbauen, um dem nunmehrigen Jahressoll von 600 Lasten Salz mit der Produktion gerecht werden zu können. Nachdem die Salzversorgung und das Salzmonopol in der Grafschaft Mark durch die neue Saline Königsborn nunmehr sichergestellt war, entschloss sich das Generaldirektorium schließlich, das Salzmonopol auch in den Herzogtümern Kleve, Geldern und Moers einzuführen und die dortige Salzversorgung zum Teil auch der Saline Königsborn zu übertragen. Diese zentralstaatlichen Entscheidungen führten dazu, dass Lecke bis 1741 alles daran setzen musste, die betriebsorganisatorischen, produktionstechnischen, infrastrukturellen und kapitalbereitstellenden Maßnahmen für die zukünftige Salzversorgung von Kleve, Geldern und Moers zu schaffen.

Diese verschiedenen Beispiele für die Vorgaben des Generaldirektoriums zeigen deutlich auf, wie sehr die Planungen der Berliner Zentralregierung in den Betriebsablauf und die Betriebsführung des Salzwerkes, in seine absatz- und investitionspolitischen Planungen und Entscheidungen eingegriffen haben. Bereits an dieser Stelle lässt sich formulieren, dass es den preußischen Behörden mit Hilfe seiner Fachpromotoren gelungen war, die Betriebsführung gänzlich de facto in den Händen zu halten und dennoch einen kapital- und finanzstarken Sachpromotoren zu finden, der letztendlich die Anschubinvestitionen zu zahlen und mit seinem Privatvermögen die unternehmerische Haftung zu übernehmen hatte. Insofern entsprachen sich Gewinnerwartung und Haftungsverteilung in keiner Weise: während Lecke im Jahre 1740 nach Abzug aller Siede- und laufenden Betriebskosten sowie nach Abführung des Salzzehnten auf seinen Bruttogewinn ein Reingewinn in Höhe von 2.925 Reichstalern verblieb, konnte der preußische Staat bzw. sein Salzetat Einnahmen aus dem Königsborner Salzwerk in Höhe von 15.750 Reichstalern verbuchen.

Nach Ablauf des ersten Vertrages kam ein zweiter Vertrag zwischen Lecke und dem preußischen Staat mit einer Vertragsdauer von sechs Jahren von Juni 1738 bis Juni 1744 zustande. In diesem Zeitraum erhielt Lecke zunehmend und schließlich ganz auch die Fachpromotorenschaft über das Salzwerk. Geprägt war diese Phase von der Vorbereitung und Durchführung der Gesamtversorgung der preußischen Westprovinzen mit Salz, also nicht nur der Grafschaft Mark sondern auch der Territorien Kleve, Geldern und Moers. Dabei ging das Generaldirektorium von einem Gesamtbedarf von jährlich 1.000 Lasten Salz für die westlichen Provinzen aus. 500 Lasten entfielen dabei auf die Grafschaft Mark, 500 Lasten auf die Gebiete Kleve, Geldern und Moers. Die Produktionsvorgabe ergab sich aus dem politischen Vorhaben der Berliner Zentralregierung, nach erfolgreicher Durchsetzung des Salzmonopols und Importverbots für ausländisches Salz in der Grafschaft Mark nunmehr auch selbiges in Kleve, Geldern und Moers durchzusetzen. Trotz erneuter Gegenwehr der Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve, deren Räte zum einen immer noch wirtschaftlich in den Salzhandel mit den Niederlanden involviert waren, zum anderen aber auch den erheblichen Widerstand insbesondere der klevischen Bevölkerung befürchteten, erließ das Generaldirektorium am 22. November 1740 das „Patent, daß kein fremdes Saltz mehr in die Clevischen und Märkischen Lande einzuführen sey“ . Die Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve, die erneut – wie bei der damaligen Einführung beider Maßnahmen in der Mark – versuchten, das Patent abzuschwächen und zu verschleppen, erfuhren nunmehr den unmittelbaren Druck der Zentralregierung, die auf einer sofortigen Umsetzung bestand und die Kammer schwerstens rügte. Erschwerend bei der Durchsetzung beider Maßnahmen kam für die lokale Salzverwaltung hinzu, dass der angestrebte Verkaufspreis von 55 Reichstalern je Last Salz – einem Preis, der unter dem für eine Last holländischen Salzes gelegen hätte - aufgrund zu hoher Produktionskosten und aufgrund der hohen Kosten, die beim Transport der Lasten von Unna nach Wesel anfielen, nicht zu halten war, sondern sich bei 76 Reichstalern einpendelte, was zu erheblichen, aber in der Folge vergeblichen Protesten der ansässigen Bevölkerung führte.

Für Lecke bedeutete diese merkantilistisch-kameralistische Maßnahme eine zwingend gebotene Ausweitung der Kapazitäten, da sein Salzwerk bis dato 600 Lasten Salz zu produzieren in der Lage war. Der Iserlohner Unternehmer hatte umgehend den Ausbau des Werkes um weitere vier Pfannen in einem großen Siedehaus zu organisieren und finanzieren. Mitte 1740 war der Ausbau des Werkes abgeschlossen und die Salzverwaltung nahm Ende 1740 die Versorgung Kleves, Glederns und Moers mit Salz aus Unna auf. Bemerkenswert im Hinblick auf die Betrachtung von Betriebsverfassung und Betriebsführung für diese Phase ist, dass die Salzverwaltung die neuen Pfannen nicht etwa umgehend an Lecke verpachtete, sondern sie vielmehr in Eigenregie betrieb. Dahinter stand das mittlerweile sehr große fiskalische Interesse der Berliner Zentralregierung an einer technischen und ökonomischen Optimierung der Salzproduktion zu Unna. Es galt, die Produktionskosten je erstellter Last Salz genau zu monetarisieren. Die positiven Ergebnisse der lokalen Salzverwaltung veranlassten das Generaldirektorium dazu, Lecke zum Bau eines weiteren Gradierhauses anzutreiben, das im Dezember 1741 fertig gestellt und durch die örtliche Salzfaktorei in Betrieb genommen wurde. Ein weiteres Ergebnis der Untersuchungen durch die Behörden war jedoch, dass man we-sentlich niedrigere Produktionskosten pro Einheit Salz feststellte, als sie Lecke in seinen Berechnungen für die Festlegung des staatlich administrierten Abnahmepreises angab. Die von Lecke geforderten 26 Reichstaler pro Last Salz war die preußische Regierung nicht mehr bereit zu zahlen. Vielmehr taxierte sie einen Ab-nahmepreis in Höhe von 20 Talern und zwang Lecke zur Zeichnung eines dritten Vertrages im Februar 1742, in dem dieser sich verpflichtete, 1.000 Lasten Salz zur jährlichen Versorgung von Mark, Kleve, Geldern und Moers zu liefern bei einem Abnahmepreis von nunmehr sogar nur 19,5 Reichstalern. Im Gegenzug erhielt der Unternehmer mit diesem Vertrag, der alle bisherigen aufhob, eine längere Ver-tragslaufzeit bis 1750 garantiert. Die eingeleiteten Untersuchungen wiesen Lecke, der seit geraumer Zeit die Königsborner Ursprungsanlagen selber führte, er-hebliche Mängel in der technischen und betriebswirtschaftlichen Betriebsführung nach: Lecke führte das Salzwerk ohne jeglichen Betriebsplan aufs Geratewohl und betrieb die Salzsiedung sehr unprofessionell.

Der Unternehmer selber machte eine deutliche Abnahme des Solegehalts für die stetig schlechter werdenden Betriebsergebnisse verantwortlich, verlangte von der Berliner Zentralregierung einen finanziellen Ausgleich für die Differenz zwischen dem Abnahmepreis in Höhe von 19,5 Reichstalern und den von ihm bezifferten Prorduktionskosten pro Last Salz in Höhe von 33 Reichstalern und drohte unumwunden mit Rücktritt vom Vertrag aufgrund geänderter Geschäftsgrundlage. Das Generaldirektorium zu Berlin misstraute den Angaben des für unfähig und nicht sachkundig befundenen Unternehmers und entsandte für eine detaillierte Untersuchung den preußischen Steuerrat Karl Joachim Krusemarck und einen neutralen Gradiermeister aus dem Herzogtum Hessen-Kassel. Beide bestätigten jedoch die Angaben Leckes zum abnehmenden Solegehalt. Diese Entwicklung brachte sowohl den Unternehmer als auch die preußische Regierung in höchst unangenehme Situationen. Während der Iserlohner Bürgermeister aufgrund des niedrigen Abnahmepreises bei zurückfallender Produktion – die Salzbediensteten des Werkes berechneten eine Jahresproduktion von max. 600 bis 700 Lasten Salz - dem wirtschaftlichen Ruin näher rückte, sah die Berliner Zentralregierung die Gesamtversorgung der westlichen Provinzen, die Stabilität von Salzhandelsmonopol und Einfuhrverbot und damit den immer wichtiger werdenden Salzetat in Gefahr. Dabei bestanden für den preußischen Staat angesichts der Politik in der Vergangenheit kaum Kompensationsmöglichkeiten bei der Versorgungsgewährleistung: Die anderen Salzwerke in der Grafschaft Mark zu Sassendorf, Werdohl und vor allem die Zahnsche Saline bei Unna konnten bzw. wollten die fehlende Menge Salz nicht ersetzen. In Sassendorf waren etliche kurkölnische Gewerken beteiligt, und sie sahen ebenso wie Zahn den Zeitpunkt gekommen, sich für das preußische Salzmonopol zu rächen.

Während die preußische Regierung aus purer Not Zuflucht im Ankauf von 200 Lasten holländischen Salzes suchen konnte und darüber sogar mit einem holländischen Kaufmann einen Vertrag mit zwölfjähriger Laufzeit abschloss, stand Lecke vor dem unternehmerischen Aus, da die Regierung zu Berlin unter dem lakonischen und angesichts ihrer selbst veranlassten Abnahmepreispolitik und fortwährender Eingriffe in die Betriebsführung der Saline nur als zynisch zu betrachtenden Hinweis auf das unternehmerische Risiko jedweden Schadensersatz für die Jahre 1743 und 1744 ablehnte. Die Folge für den Iserlohner: 17.000 Rtlr. [Reichstaler, Anm.d.Verf.] blieben Lecke als barer Verlust. Immerhin entließ die Regierung den geschädigten Unternehmer aus allen Verträgen und übernahm die Saline nunmehr in staatlicher Eigenregie.

Fiskalischer Betrieb in den Jahren 1745 bis 1750

Die Übernahme der Saline durch den preußischen Staat und ihre Ausrichtung als staatlich-fiskalischer Betrieb in den Jahren 1745 – 1750 stellte eine entscheidende Zäsur im Salinenwesen zu Unna da. Zum erstenmal lagen eine ganze Reihe be-triebswirtschaftlicher Daten über die Salzproduktion vor. Aus ihnen ging hervor, daß die größten Kostenpunkte der Saline der Brennstoffbedarf (29%), der Fuhrlohn (26%) und die Personalausgaben (30%) waren. Das Generaldirektorium in Berlin ließ sich zur besseren Kontrolle nunmehr ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen schicken. So hatte die Salzfaktorei die Aufgabe, detaillierte Monatsberichte über die Salzsiedung, den Salzgehalt der Solen, die Höhe der verbrauchten Kohlen, die Menge des produzierten Salzes und vor allem Berechnungen über die Siedekosten für die Berliner Zentralregierung zu erstellen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht ungerechtfertigt, zu behaupten, dass das Generaldirektorium in Berlin nunmehr die Aufgaben eines modernen Controlling, verstanden als Kontrolle, Kennzahlenanalyse und Instanz zur Empfehlung betrieblicher Prozesse, übernahm. Unter der Aufsicht der klevischen Kriegs- und Domänenkammer wurden zahlreiche Grabungsarbeiten und Mutungen zur Anlage neuer Solebrunnen vorgenommen. Dabei spielte das Generaldirektorium die einzelnen Salz- und Bergbeamten bei der Suche nach neuen ergiebigeren Solen gegeneinander aus, um den Prozeß zu beschleunigen . Tatsächlich wurden in dieser Zeit auch neue Solen mit 5 – 6 ½ % Lötigkeit gefunden und gegen die alten Solen, die in ihrer Lötigkeit erheblich nachgelassen hatten, sukzessive ersetzt. Insgesamt fünf neue Brunnen wurden abgeteuft: „Mißgunst“ an der Erbsälzerstraße, „Klevischer Favorit“ östlich der Vaersthausener Straße am Katerborn, „Glückauf“ am Ludwigsborn, „Güldene Sonne“ und „Friedrichsborn“, benannt nach dem nunmehrigen Landesvater, Friedrich II. von Preußen. Dennoch verlor das Salzwerk als staatlich-fiskalischer Betrieb zunehmend an Wert, weil die Salzfaktorei in Unna es unterließ, Ersatzinvestitionen in die Anlagen oder gar technische Neuerungen zur Brennstoffeinsparung vorzunehmen. Gleichzeitig betrieb sie die Saline stets an der Obergrenze ihrer Kapazitätsauslastung und Leistungsfähigkeit. In der Folge sank der Wert von Königsborn, von ehemals 36.062 Reichstalern in nur fünf Jahren auf 10.842 Reichstaler. Hauptursache für diese Entwicklung waren die zu optimistischen Salzbudgetplanungen der klevischen Kammer, die stets mit der Betriebsführung der Salzfaktorei zu Unna kollidierten: Das Streben der klevischen Kammer nach einem ausgeglichenen Haushaltsbudget geriet immer wieder in Gegensatz zu mittel- und langfristigen Maßnahmen für eine sichere Betriebsplanung. Die Kriegs- und Domänenkammer unternahm alles, um beim jährlichen Abschlußetat zumindest den angesetzten Gewinn zu erzielen.

Zu diesem Streben gehörte es sicherlich auch, die Betriebsanlagen kaum zu schonen und an der Obergrenze des betriebstechnisch Vertretbaren fahren zu lassen, ohne gleichzeitig für Reinvestitionen in die dabei verstärkt erfolgenden Abschreibungen zu sorgen. Dies kann als ein charakteristisches Merkmal für den staatlich-fiskalischen Betrieb bewertet werden: die Betriebsführung durch die preußischen Beamten erfolgte ausschließlich im Hinblick auf die nach Plan zu erwirtschaftenden staatlichen Einnahmen. Andere Gesichtspunkte wie Investitionsbedarf, Produktionssicherheit und zukunftsorientierte Unternehmensführung gerieten vor dem Diktat der „Plusmacherei“ zunehmend in den Hintergrund. Auf diesem Wege generierten die preußischen Beamten in ihrer Funktion als staatliche Unternehmer in den fünf Jahren eines staatlich-fiskalischen Betriebs Königsborn einen Gewinn aus dem Salzhandelsmonopol in Höhe von 167.570 Reichstalern. Das Salzwerk erzielte in diesen Jahren eine durchschnittliche Jahresleistung von 924 Lasten Salz. Ein anderer Grund für diese Entwicklung mag aber auch gewesen sein, dass die preußischen Beamten aufgrund mangelnder Anreize – schließlich waren sie nicht an den Gewinnen beteiligt – wenig unternehmerisch dachten und somit nur die kurzfristigen Gewinnerzielungen gemäß Etaterfordernis im Sinne hatten und sich über betriebserhaltende Maßnahmen den Kopf zu zerbrechen kaum die Zeit noch die Lust noch die Befähigung hatten. Die beschriebene Entwicklung bestimmte das Generaldirektorium zu Berlin dazu, im Jahre 1750 wieder zum Pachtsystem zurückzukehren.

Privatwirtschaftlich geführtes Salzwerk unter Johann Bertram Arnold von Rappard und Freiherr Torck von Nordheringen in den Jahren 1750 bis 1773

Im Jahre 1750 pachteten der Dezernent für das Salzwesen bei der klevischen Kriegs- und Domänenkammer, Johann Bertram Arnold von Rappard, und der märkische Freiherr Torck von Nordheringen das Salzwerk Königsborn. Rappard und Torck investierten zunächst einmal 19.650 Reichstaler in das Salzwerk und nahmen umfangreiche Verbesserungen zum ökonomischeren Sieden vor, um das Unternehmen wieder zur vollständigen Betriebsreife zu bringen. Um die bis dato unterbliebene Energieeinsparung zu generieren, legten sie ein weiteres Gradierhaus sowie zwei Wind- und Rosskünste für das Hochpumpen der Sole auf die Gradierhäuser an und ersetzten die alten Pfannen durch neun Siede- und fünfzehn Brod-delpfannen (Warmpfannen). Waren die Solepumpen bisher durch Menschenarbeit mühsam und kostenträchtig betrieben worden, so erledigten diese Aufgabe nun die erwähnten Rosskünste und Windmühlen-Pumpwerke. Die zum Sieden nötigen Steinkohlen bezogen sie aus den Zechen der Ämter Hörde-Hacheney, Himpental, Hombruch, Limburg, Renninghausen und Wichlinghofen.

Der Pachtvertrag hatte eine Laufzeit von 1750 bis 1765. Die Pächter verpflichteten sich darin zu einer jährlichen Produktionsmenge von 1.000 Lasten zu je 60 Berliner Scheffeln. Erneut senkte das Generaldirektorium den festgelegten staatlichen Abnahmepreis, um höhere Einnahmen zu erzielen, und fixierte ihn bei nunmehr nur noch 16 Reichstalern für die Last Salz. Der unternehmerische Anreiz für Rappard und Torck lag jedoch nicht wie bei früheren Pächtern in der Salzsiedung für die Versorgung Kleve-Marcks; die beiden neuen Unternehmer hatten vielmehr den einträglicheren Außenhandel im Sinn. Rappard sah aufgrund seiner guten Fachkenntnisse und seiner Stellung in der Kriegs- und Domänenkammer Kleve ausreichende Absatzchancen für das Unnaer Salz nach Köln, Trier und Frankfurt sowie in den Bergischen Raum und in das Siegerland. Von 1750/51 bis 1755/57 betrug der durchschnittliche Gewinn aus dem Salzexport 7.973 Reichstaler, von dem der Staat kontraktmäßig die Hälfte bekam.

Den Ausbau der Nutzung von Kohle beim Sieden, den Rappard und Torck planten, unterstützte das Generaldirektorium in Berlin eigens durch eine „Kohlenfuhrordnung für das Salzwerk bei Unna“. Diese Verordnung stellte nichts anderes als eine direkte Subvention des Staates bei der Deckung des Kohlenbedarfs für die Siedung dar, indem es einzelne Zechen und Fuhrleute für die Saline unentgeltlich bzw. reduziert im Preis in die Pflicht nahm .

Daneben begann der preußische Staat durch seine Infrastrukturpolitik, das Salzwerk Königsborn direkt zu fördern. Zu Beginn der 50er Jahre des 18. Jahrhunderts wurde die Straße zwischen Unna und Kamen erheblich ausgebaut, da auf ihr der Transport in Richtung Lünen verlief, von wo aus das Unnaer Salz dann auf der Lippe Richtung Wesel und Holland verschifft wurde. Die gedeihliche Entwicklung der Saline Königsborn unter den Pächtern Rappard und Torck nahm mit Ausbruch des Siebenjährigen Krieges ein jähes Ende. Zum einen führte der Krieg zur Unterbrechung aller Investitionsvorhaben, zum anderen konnten beide Pächter den Salinenbetrieb nur noch mit Hilfe der Besatzungsmächte Frankreich und Österreich aufrechterhalten. Die Vertreter beider Staaten verhielten sich jedoch alles in allem äußerst kooperativ gegenüber dem Salzwerk und seinen Betreibern: der französische General Maillebois stellte ihnen bis 1762 insgesamt sechs sogenannte Sauvegardebriefe aus, die das Salzwerk vor der Zerstörung durch französische Truppen schützte, während die österreichische Kriegsverwal-tung 1757 trotz angespannter Versorgungslage bei den eigenen Einheiten und den französischen Verbündeten die Kriegsfuhren in den Verwaltungsbezirken Unna, Hörde und Heeren unterbrach, um den Salzwerkbetreibern die Anlieferung von 1.200 Wagen Kohlen zur Saline zu ermöglichen. So war es ausgerechnet der nachlässigen Amtsführung der in der Grafschaft Mark zurückgebliebenen preußi-schen Verwaltungsbeamten während des Krieges geschuldet, dass die zur Salzsiedung benötigten Kohlen in der Folge häufig nicht rechtzeitig herangeschafft wurden und der Siedebetrieb ab 1760 immer häufiger zum Stillstand kam. Von 24 Siedepfannen waren am Ende des Krieges 16 nicht mehr gebrauchstüchtig, zahlreiche weitere Siedeanlagen verrottet und der Schaden für Salzwerk und Pächter auf 20.000 Reichstaler angelaufen. Nach dem Krieg forderte Friedrich II. von Preußen höchstpersönlich den schnellen Wiederaufbau und die Wiederaufnahme des Betriebes und verwies in diesem Zusammenhang auf die große Bedeutung der Saline für die Staatseinnahmen.

Der Wiederaufbau und die Wiederinbetriebnahme standen in Folge unter der persönlichen Kontrolle des Königs, was zu einer raschen und vollständigen Durchführung des königlichen Willens führte. Rappard errechnete einen Finanzbedarf in Höhe von 25.000 Reichstalern, um das Werk wieder in Gang setzen zu können. Obgleich der Pachtvertrag eine staatliche Entschädigung in voller Höhe der verursachten Kriegsschäden vorsah, gewährte ihm die Kriegs- und Domänenkammer Kleve lediglich 12.000 Reichstaler Entschädigung. Rappard, der aufgrund seiner Kritik an der preußischen Fiskalpolitik in den westlichen Provinzen mittlerweile aller politischen Ämter und damit erheblicher Einnahmen verlustig gegangen war, schien es weiser, sich mit dieser Abfindung zu begnügen, um nicht noch die Pacht als Einnahme zu verlieren. Bereits 1764 stand die Saline Königsborn mit 18 Pfannen wieder in Betrieb. Rappard und Torck nahmen umgehend den Export in die Kölner Gegend und nach Dortmund wieder auf und konnten 1764 bereits einen Gewinn im Exportgeschäft von 7.902 Reichstalern generieren. 1765 wurden erneut verschiedene Bohrungen durchgeführt, während derer als neuer Brunnen der „Ludwigsborn“ und ein gleichnamiger Gradierbau errichtet wurden. Gleichzeitig – das Generaldirektorium hatte den Pachtvertrag mit Rappard und Torck um zwölf Jahre von 1766 – 1778 zu noch günstigeren Konditionen für den preußischen Staat verlängert – kam an der Saline Königsborn ein aus England geliefertes hydraulisches Druckwerk, eine sogenannte Wasserkunst, zum Einsatz, um die Sole nach oben zu pumpen. Das Gesamtinvestitionsvolumen betrug für beide Pächter 22.000 Reichstaler.

Im Jahre 1767 wurde ein Salzproberegister erneuert eingeführt, dessen Zweck es war, das immer noch bestehende staatliche Salzhandelsmonopol und Salzimportverbot besser zu kontrollieren. Den Adelshäusern der Grafschaft Mark wurde die Anschaffung von Salzbüchern befohlen, in die sie die aus Unna oder aus der in ihrer Nähe liegenden Salzsellerei bezogenen Mengen Salz einzutragen hatten. Jeweils am Quartalsende mussten diese Bücher der Salzfaktorei in Unna zur Prüfung vorgelegt werden. Die Prüfung bestand darin, festzustellen, ob die erworbene Menge Salz auch dem Umfang ihrer Haushalte entsprach. War die festgelegte Mindestmenge nicht erreicht, wurde der Bezug ausländischen Salzes unterstellt und drastische Strafen waren die Folge. Ab 1768 kam es in der Saline Königsborn immer häufiger zu Betriebsunterbrechungen, da die Bauern und Fuhrleute im Rahmen ihrer Hand- und Spanndienste nicht ausreichend Kohlen für die Versiedung herantransportierten. Die Produktionsunterbrechungen verursachten zunehmend Planabweichungen beim Salzetat. Schließlich entsandte das Generaldirektorium den Geheimen Oberfinanz-, Kriegs- und Domänenrat Struve sowie den Baurat Stegemann nach Unna, um die Anlagen zu begutachten. Stegemann schlug in der Folge vor, den Salzgehalt der Siedesole auf 15 bis 16 % Lötigkeit anzureichern, die Salzproduktion auf 1.800 bis 2.000 Lasten Salz zu erhöhen, den Kohlenverbrauch auf 2.600 Wagen zu senken und die Produktionszeit auf 10 Monate zu verringern. Das war das endgültige Ende der Saline Königsborn in Pächterhand: Rappard hielt die Pläne Stegemanns aufgrund seiner bisherigen Betriebserfahrungen für völlig unrealistisch, befürchtete, er solle in noch stärkerem Maße bei der Gewinnverteilung zwischen Staat und Unternehmen zur Kasse gebeten werden und bat, als er sich gegen Stegemann beim Gene-raldirektorium nicht durchzusetzen wusste, um die sofortige Annullierung des Pachtvertrags. Diese wurde ihm 1773 gegen Zahlung von 10.000 Reichstalern gewährt .

Wieder einmal hatte die preußische Zentralregierung aufgrund ihrer stets expandierenden fiskalischen Interessen einen privaten Unternehmer ruiniert. Für den Zeitabschnitt zwischen 1750 und 1773 läßt sich festhalten, dass die preußische Zentralregierung sich ihren bereits bekannten merkantilistisch-kameralistischen Grundsätzen weiterhin verpflichtet fühlte. Die Verschlechterung der Pachtbedingungen für die Pächter Rappard und Torck ist ein beredtes Beispiel für die Gier des preußischen Fiskus, der auf der anderen Seite das unternehmerische Risiko auch nach einem kurzen Zwischenspiel in den Jahre 1745 bis 1750 für weitere 23 Jahre scheute. Rappard und Torck hatten in den Jahren ihrer recht einheitlichen Betriebsführung sowohl die Fach- als auch die Sachpromotorenschaft inne und übten sie durchgängig zum Vorteil der Saline Königsborn aus. Obwohl der preußische Staat in diesen Jahren mit einer umfangreichen Infrastrukturpolitik und verschiedenen Subventionen im Bereich der Kohleversorgung und des Kohlentransports den beiden privaten Unternehmern entgegen kam, scheiterten diese letztendlich an der immer noch unzureichenden Kohleversorgung und dem schlecht ausgebauten Straßennetz in der Grafschaft Mark.

Fiskalischer Betrieb in den Jahren 1773 bis 1800

Im Jahre 1773 übernahm der preußische Staat die Saline Königsborn wieder in Eigenregie und machte aus ihr erneut einen staatlich-fiskalischen Betrieb unter der Führung der Märkischen Kriegs- und Domänenkammer-Deputation in Hamm. Der Staat begann umgehend mit dem Aus- und Umbau der Saline nach den Vorschlägen des Baurat Stegemann und investierte zwischen 1773 und 1780 insgesamt 100.223 Reichstaler in das Projekt. Trotz dieser gewaltigen Investitionssumme, die für privatwirtschaftliche Unternehmer zu dieser Zeit kaum zu schultern war, blieb das Erreichen der Stegemannschen Rationalisierungsziele aus. Dennoch erfolgten bis zum Beginn zahlreiche weitere Ausbauten, die an dieser Stelle aufgrund ihrer Umfänglichkeit nicht mehr beschrieben werden können. Lediglich die unter den vielen technischen Innovationen, die im ausgehenden 18. Jahrhundert in der Saline Königsborn noch realisiert wurden, herausragende und vom damalig zuständigen Oberbergrat, dem Freiherrn vom Stein, initiierte Errichtung einer Dampfmaschine in der Saline Königsborn sei hier noch erwähnt. Die Anlage war eine einfache Niederdruckmaschine und wurde am 30.8.1799 in Betrieb genommen. Mit diesem technischen Equipment gehörte die Saline Königsborn nunmehr zur Spitze des gesamten deutschen Salinenwesens.

Neben den technischen Innovationen führte der preußische Staat auch zahlreiche Infrastrukturprojekte durch, die der Saline Königsborn bessere Absatzwege und damit einen verbesserten Zugang zu den Märkten verschaffen sollten. So wurde jetzt umfänglich der Ausbau der Ruhr für die intensive Transportnutzung vorangetrieben. Insbesondere wurde der Abschnitt Langschede – Witten, der fast ausschließlich dem Salztransport diente, für die Schiffbarmachung ausgebaut. Zu diesem Zweck wurden die nötigen Schleusen bei Herdecke, Wetter und Witten ins Werk gesetzt. 1791 begann der preußische Staat zudem die für das Salzwerk so wichtige Straße von Unna über Witten, Bochum und Essen zum Rhein auszubauen und vollendete dieses Straßenbauprojekt im Jahre 1801.

Quellen

  • Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Berlin-Dahlem)
    • I. Hauptabteilung, Rep. 34, Nr. 6d, 30c und 182d
    • II. Hauptabteilung, General Direktorium Salz Departement, Tit. XVI, Nr. 1, 3, 4, 6, 7 und 17
  • Nordrheinwestfälisches Staatsarchiv Münster
    • Fürstentum Paderborn, Edikte, Band 9, Blatt 144, 216, 267 und 404
    • Gräflich Landbergisches Archiv Imbsen, Nr. 14493
    • Kleve-Mark Landstände, Nr. 161
    • Kleve-Märkische Regierung, Landessachen, Nr. 1138
    • Kriegs- und Domänenkammer Kleve, Nr. 9, 14a, 15, 16, 17
    • Paderborner Landesverordnungen v. 28. März 1654 u. 25. Mai 1666
    • Oberbergamt Dortmund, Nr. 1907
    • Reichskammergericht, B Nr. 2147 und R Nr. 805
    • Von Romberg Gesamtarchiv, Nr. 4892
  • Schaten, N.: Annalium Paderbornensium, 2 Theile. Münster 1774/1775. Teil 3 von M. Strunck, Paderborn 1741. Annalium Paderbornensium III.
  • Westfälisches Urkundenbuch, IV Nr. 2472

Literatur

  • Burgholz, D.: Salzgewinnung und –politik während des Niedergangs des alten Salinenwesens, in: Teuteberg, H.-J. (Hrsg.): Westfalens Wirtschaft am Beginn des „Maschinenzeitalters“, Dortmund 1988, S. 247 - 267 (= Untersuchungen zur Wirtschafts-, Sozial- und Technikgeschichte, Band 6).
  • Detten, G. von: Westfälisches Wirtschaftsleben im Mittelalter, Paderborn 1902.
  • Dietrich, R.(Hrsg.): Die politischen Testamente der Hohenzollern, Köln/Wien 1986 (=Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz. Band 20).
  • Ditt, H.: Struktur und Wandel westfälischer Agrargesellschaften, Münster 1965 (= Veröffentlichungen des Provinzialinstitutes für westfälische Landes- und Volkskunde, Reihe 1, Nr. 13).
  • Dösseler, E. (Hrsg.): Süderländische Geschichtsquellen und Forschungen. Band 3, Werdohl 1958.
  • Dösseler, E.: Die Wirtschaft der Grafschaft Mark unter Brandenburg-Preußen 1609 – 1806. Beiträge zur Geschichte des Medizinalwesens in der Grafschaft Mark und im märkisch-lippischen Kondominium Lippstadt, in: Krins, F. (Hrsg.): Altenaer Beiträge. Arbeiten zur Geschichte und Heimatkunde der ehemaligen Grafschaft Mark. Band 1. Neue Folge, Altena 1961.
  • Dösseler, E.: Die Wirtschaft der Grafschaft Mark unter Brandenburg-Preußen 1609 – 1806, in: Altenaer Beiträge, Neue Folge 1 (1989) S. 7-77.
  • Emons, H.-H. und H.-H. Walter: Mit dem Salz durch die Jahrtausende. Geschichte des weißes Goldes von der Urzeit bis zur Gegenwart, Leipzig 1984.
  • Emons, H.-H. und H.-H. Walter: Mit dem Salz durch die Jahrtausende. Geschichte des weißes Goldes von der Urzeit bis zur Gegenwart, 2. durchges. Aufl., Leipzig 1986.
  • Emons, H.-H. und H.-H. Walter: Alte Salinen in Mitteleuropa. Zur Geschichte der Siedesalzerzeugung vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Leipzig 1988.
  • Fessner, M.: Steinkohle und Salz. Der lange Weg zum industriellen Ruhrrevier, Bochum 1998 (=Veröffentlichungen aus dem Deutschen Bergbau-Museum Bochum, Nr. 73).
  • Förderverein Kloster/Schloß Bentlage e.V. (Hrsg.): 1100 Jahre Bentlage. Zur Geschichte einer alten Kulturlandschaft, Rheine 1991.
  • Freitag, W (Hrsg.): Die Salzstadt. Alteuropäische Strukturen und frühmoderne Innovationen, Bielefeld 2004 (=Studien zur Regionalgeschichte. Band 19).
  • Gleitsmann, R.-J.: Rohstoffmangel und Lösungsstrategien. Das Problem vorindustrieller Holzknappheit, in: Duve, F. (Hrsg.): Technologie und Politik, Reinbek 1980, S. 104 – 154.
  • Gleitsmann, R.-J.: Aspekte der Ressourcenproblematik in historischer Sicht, in: Scripta Mercaturae 15 (1981) Heft 2, S. 33 – 89.
  • Grevel, W.: Ãœberblick über die Geschichte der Saline und des Solbades Königsborn bis zum Jahre 1873, Unna 1954.
  • Hanschmidt, A.: Das 18. Jahrhundert, in: Kohl, W. (Hrsg.): Westfälische Geschichte in drei Bänden und einem Bild- und Dokumentenband. Band 1, Düsseldorf 1983, S. 605 – 685.
  • Hart, M.: Salt Tax and Salt Trade in the Low Countries, in: Hocquet, J.-C. (Hrsg.): Le roi, le marchand et le sel, Lille 1987, S. 293 – 312.
  • Hentschel, V.: Preußens streitbare Geschichte 1594 – 1945, Düsseldorf 1980.
  • Huyssen, A.: Die Soolquellen des Westfälischen Kreidegebirges, ihr Vorkommen und muthmaasslicher Ursprung, Berlin 1856.
  • Kaiser, W.: Die Geschichte der Unternehmung und des staatlichen Einflusses in der Salzindustrie Hannovers und Westfalens bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, Köln 1938.
  • Kliche, W.: Die Schiffahrt auf der Ruhr und Lippe im 18. Jahrhundert, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 37 (1904) S. 3 –19.
  • Kloosterhuis, J.: „... an villen Orteren von allerseidtz Kriegsfolck verdorben ...“. Die Folgen des Spanisch-Niederländischen Krieges (1566 – 1609) für die Grafschaft Mark, in: Der Märker 32 (1983) S. 125 – 132, S. 162 – 173, S. 200 – 211.
  • Kloosterhuis, J.: Fürsten, Räte, Untertanen. Die Grafschaft Mark, ihre lokalen Verwaltungsorgane und die regierung zu Kleve, in: Der Märker 35 (1986) S. 3-25, 76 – 87, 104 – 117, 147 – 164.
  • Knoke, F., Ewers, F. J. und J. Bürger (Hrsg.): Stadt und Amt Salzkotten, Paderborn 1970.
  • Krause, S.R.: „Die reichhaltigste und ergiebigste Bergwerke der Grafschaft Mark“. Vorindustrieller Steinkohlenbergbau im Gogericht Schwelm, Wuppertal 2002.
  • Ludwig, K.-H.: Bergordnungen, technischer und sozialer Wandel im Ãœbergang vom Mittelalter zur Neuzeit, in: Technikgeschichte 52 (1985) S. 179 – 196.
  • Looz-Corswarem, C. von: Die westlichen Landesteile, in: Ziechmann, J. (Hrsg.): Panorama der Fridericianischen Zeit. Friedrich der Große und seine Epoche. Ein Handbuch, Bremen 1985, S. 695 – 704.
  • Meister, A.: Handel, Gewerbe, Industrie und Bergwesen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Meister, A. (Hrsg.): Die Grafschaft Mark. Festschrift zum Gedächtnis der 300jährigen Vereinigung mit Brandenburg-Preußen, Band 1, Dortmund 1909.
  • Piasecki, P.: Neue Technologien, Rationalisierung und die Entwicklung der Arbeitskräftestruktur in den westfälischen Salinen von der Mitte des 18. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts, in: Hellmuth, T. und E. Hiebl (Hrsg.): Kulturgeschichte des Salzes: 18. bis 20. Jahrhundert, Wien/München 2001, S. 75 – 88.
  • Piasecki, P.: Investitionen in den westfälischen Salinen im Zeitalter der Industrialisierung, in: Thesis 4/5 (2002) S. 74 – 83.
  • Puhle, H.-J.: Preußen: Entwicklung und Fehlentwicklung, in: Puhle, H.-J. u. H.-U. Wehler (Hrsg.): Preußen im Ãœberblick, Göttingen 1980, S. 11 – 42.
  • Rachel, H.: Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713 – 1740, Berlin 1922.
  • Reininghaus, W.: Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in der alten Grafschaft Mark, in: Trox, E. (Hrsg.): Preußen im südlichen Westfalen. Wirtschaft, Gesellschaft und Staat insbesondere im Gebiet der Grafschaft Mark bis 1870/71, Lüdenscheid 1993a, S. 11 – 41.
  • Reininghaus, W.: Der märkische Steinkohlenbergbau und Brandenburg-Preußen. Ein Ãœberblick über die Entwicklung 1770, in: Schilp, T. (Hrsg.): Das Muth-, Verleih- und Bestätigungsbuch 1770 – 1773. Eine Quelle zur Frühgeschichte des Ruhrbergbaus. Bearb. v. Joachim Huske/Wilfried Reinighaus/Thomas Schilp, Dortmund 1993, S. 15 – 45.
  • Schmidt, G.: „Das löbliche Saltzwerck zu Sülbeck“. Geschichte und Entwicklung einer niedersächsischen Saline, Bochum 1995.
  • Schütz, R.: Preußen und seine Provinzen, in: Schlenke, M. (Hrsg.): Preußen-Ploetz. Eine historische Bilanz in Daten und Deutungen, Würzburg 1983, S. 24 – 40.
  • Scotti, J.J.: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Herzogthum Cleve und der Grafschaft Mark über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind, vom Jahre 1418 bis zum Eintritt der königlich peußischen Regierungen im Jahre 1816. Band 2, Düsseldorf 1826.
  • Sieferle, R. P.: Der unterirdische Wald. Energiekrise und Industrielle Revolution, München 1982.
  • Steinen, J.D. von: Westfälische Geschichte. Theil 2, Lemgo 1755.
  • Stievermann, D.: Absolutistischer Zentralismus oder ständischer Regionalismus? Preußen und seine westlichen Provinzen im 17. und 18. Jahrhundert, in: Westfälische Zeitschrift 138 (1988) S. 51 – 65.
  • Suhling, L.: Bergbau, Territorialherrschaft und technologischer Wandel. Prozeßinnovationen im Montanwesen der Renaissance am Beispiel der mitteleuropäischen Silberproduktion, in: Troitzsch, U. und G. Wohlauf (Hrsg.): Technik-Geschichte. Historische Beiträge und neuere Aufsätze, Frankfurt a.M. 1980, S. 139 – 179.
  • Timm, W.: Von den Brockhauser Salzwerken zur Saline Königsborn. Ein Kapitel märkischer Wirtschaftsgeschichte, Hagen 1978 (=Hagener Hefte. Beiträge zur Geschichte der Stadt Hagen und Grafschaft Mark. Veröffentlichungen aus Stadtarchiv Hagen, Heft 7).
  • Timm, W.: 250 Jahre Königsborn 1734 – 1984, Unna 1984.
  • Vogel, J.: Visionäre des Fortschritts. Die preußischen und österreichischen Beamten und das Ende der alteuropäischen Salzstadt um 1800, in: Freitag, W (Hrsg.): Die Salzstadt. Alteuropäische Strukturen und frühmoderne Innovationen, Bielefeld 2004 (=Studien zur Regionalgeschichte. Band 19), S. 195 - 209.
  • Vollmerhaus, H.: Die Einwohner der eisengewerblichen Siedlung Sessinghausen im oberen Volmetal und die Sälzerfamilie Sessinghaus zu Unna in Westfalen, in: Der Märker 12 (1963) S. 129 – 139.
  • Vollmerhaus, H.: Rödinghauser Salzwerk und Bürenplatz zu Brockhausen bei Unna 1489 – 1689, in: Der Märker. Heimatblatt für den Bereich der ehem. Grafschaft Mark 11 (1964) S. 251 – 254.
  • Vollmerhaus, H.: Rödinghauser Salzwerk und Bürenplatz zu Brockhausen bei Unna 1489 – 1689, in: Der Märker. Heimatblatt für den Bereich der ehem. Grafschaft Mark 12 (1964) S. 265 – 271.
  • Walter, H.-H.: Joachim Friedrich von Beust und sein Wirken auf den Salinen, in: Der Anschnitt 42 (1990) S. 26 – 43.
  • Westhoff, W. und W. Schlüter: Geschichte des deutschen Bergrechts. Aus dem Nachlaß herausgegeben von Oberbergrat Wilhelm Schlüter, in: Zeitschrift für Bergrecht 50 (1909) S. 27 – 95, S. 230 – 269 u. S. 357 – 386.
  • Wiemers, F.: Das Salzwesen an Ems und Weser unter Brandenburg-Preußen. Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte der Stadt Bad Oeynhausen, Münster 1915.
  • Ziechmann, J.: Merkmale der europäischen Wirtschafts- und Handelspolitik, in: Ziechmann, J. (Hrsg.): Panorama der Fridericianischen Zeit, Friedrich der Große und seine Epoche. Ein Handbuch, Bremen 1985, S. 471 – 477.

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