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Letzte Änderung für Artikel Köln-Gesetz: 26.01.2006 17:41

Köln-Gesetz

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Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Köln (Köln-Gesetz)“ vom 5. November 1974 ( Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - GV. NW. 1974 S. 1072) beinhaltet die Gebietsreform in der Region Köln auf der kommunalen Ebene. Das Gesetz trat am 1. Januar 1975 in Kraft.

Es beendete die vielerorts kleinteilige kommunale Struktur und ist bis heute eine wesentliche Rechtsgrundlage der kommunalen Gliederung der Raumordnungsregion Köln , d.h. der kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie des Rhein-Erft-Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Oberbergischen Kreises.

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschied mit Urteil vom 6. Dezember 1975 , dass das Köln-Gesetz, soweit es die Stadt Wesseling betrifft (d. h. Eingemeindung nach Köln und Eingliederung von Teilen nach Brühl ), abgesehen von § 23 Nr. 2 (Eingliederungen in die Stadt Brühl) mit Art. 78 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar ist. Daraufhin wurde gemäß § 1 des Gesetzes zur Wiederherstellung der Selbständigkeit der Stadt Wesseling (Wesseling-Gesetz) die Stadt Wesseling aus der Stadt Köln ausgegliedert.


Kurzbeschreibung

I. Abschnitt Gebietsänderungen im Bereich der Gemeinden
§ 1 Eingliederungen in die Stadt Köln
§ 2 Zusammenschluss von Bensberg und Bergisch Gladbach zur neuen Stadt Bergisch Gladbach und Eingliederungen in diese
§ 3 Zusammenschluss von Brauweiler , Pulheim und Stommeln zur neuen Stadt Pulheim und Eingliederungen in diese
§ 4 Eingliederungen in die Stadt Frechen
§ 5 Zusammenschluss von Bedburg, Kaster, Lipp , Königshoven und Pütz zur neuen Stadt Bedburg und Eingliederungen in diese
§ 6 Zusammenschluss von Bergheim (Erft), Glesch , Niederaußem, Oberaußem-Fortuna, Paffendorf , Hüchelhoven und Quadrath-Ichendorf zur neuen Stadt Bergheim und Eingliederungen in diese
§ 7 Zusammenschluss von Kerpen, Blatzheim, Buir, Horrem , Manheim , Mödrath , Sindorf und Türnich zur neuen Stadt Kerpen und Eingliederungen in diese
§ 8 Zusammenschluss von Angelsdorf , Elsdorf (Rhld.), Esch , Heppendorf , Niederembt und Oberembt zur neuen Gemeinde Elsdorf
§ 9 Eingliederungen in die Gemeinde Rösrath
§ 10 Eingliederungen in die Gemeinde Overath
§ 11 Zusammenschluss von Bechen , Kürten und Olpe zur neuen Gemeinde Kürten und Eingliederungen in diese
§ 12 Zusammenschluss von Wipperfürth, Klüppelberg und Wipperfeld zur neuen Stadt Wipperfürth und Eingliederungen in die Stadt Kierspe
§ 13 Zusammenschluss von Engelskirchen und Ründeroth zur neuen Gemeinde Engelskirchen und Eingliederungen in diese sowie in die Stadt Wiehl
§ 14 Eingliederungen in die Gemeinde Lindlar
§ 15 Eingliederungen in die Städte Gummersbach und Wiehl
§ 16 Eingliederungen in die Gemeinde Marienheide
§ 17 Zusammenschluss von Leverkusen, Opladen und Bergisch Neukirchen zur neuen kreisfreien Stadt Leverkusen und Eingliederungen in diese
§ 18 Eingliederungen in die Gemeinde Odenthal
§ 19 Eingliederungen in die Stadt Burscheid
§ 20 Eingliederungen in die Städte Leichlingen (Rheinland) und Solingen
§ 21 Zusammenschluss von Wermelskirchen, Dabringhausen und Dhünn zur neuen Stadt Wermelskirchen und Eingliederungen in die Stadt Solingen
§ 22 Eingliederungen in die Gemeinde Nörvenich
§ 23 Eingliederungen in die Stadt Brühl
II. Abschnitt Gebietsänderungen im Bereich der Kreise
§ 24 Auflösung des Rhein-Wupper-Kreises und des bisherigen Rheinisch-Bergischen Kreises und Gründung eines neuen Rheinisch-Bergischen Kreises
§ 25 Auflösung des bisherigen und Gründung eines neuen Oberbergischen Kreises
§ 26 Auflösung der Kreise Bergheim (Erft) und Köln und Gründung des neuen Erftkreises
III. Abschnitt Gerichtsorganisation
§ 27 Änderungen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
§ 28 Änderungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
IV. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 29 Rechtsnachfolge; Gebietsänderungsverträge
§ 30 Inkrafttreten
Anlagen

siehe auch

Quellenangabe

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Köln-Gesetz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Köln-Gesetz verfügbar.

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