Landesverband Lippe
Der Landesverband Lippe (LVL) ist ein Kommunaler Spitzenverband bzw. Höherer Kommunalverband im Landesteil Lippe von Nordrhein-Westfalen in Deutschland und aufgrund der Lippischen Punktationen entstanden. Der LVL ist nicht mit dem 1953 gegründeten Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu verwechseln.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Deutschland neu gegliedert und der Freistaat Lippe musste seine Selbständigkeit aufgeben. Er wurde dem neuen Land Nordrhein-Westfalen angeschlossen. 1949 wurde der Landesverband Lippe gegründet um das ehemalige Fürstliche Vermögen (seit 1919 Landesvermögen) zu verwalten. Der LVL ist für das Gebiet des ehemaligen Fürstentums zuständig und deckt damit einen Teilbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ab, mit dem eine intensive Zusammenarbeit und Aufgabenteilung besteht.
Symbol des LVL ist die alte Lippische Rose als Wappen und die quergebalkte gelb-rote Flagge.
Bis heute ist der LVL zuständig für etwa 15.800 Hektar Forstflächen , gut 3.400 Hektar Landwirtschafts -Flächen sowie zahlreiche Kulturdenkmäler (Burgen, Schlösser, Mühlen und weitere Gebäude) und Naturschutzgebiete . Des Weiteren erfüllt er soziale, gesundheitliche, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben.
Der Landesverband betreibt und unterhält unter anderem folgende Einrichtungen:
- Landestheater Detmold in Detmold
- Lippische Landes bibliothek in Detmold
- Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt in Detmold
- Lippisches Landes museum in Detmold
- Institut fĂĽr lippische Landeskunde in Lemgo
- Archäologisches Freilichtmuseum Oerlinghausen
- Naturschutzgebiet Externsteine
- Hermannsdenkmal
- Staatsbad Salzuflen, zum 1. April 2003 wurde die Stadt Bad Salzuflen alleinige Gesellschafterin der Staatsbad Salzuflen GmbH und fĂĽhrt seitdem die Gesellschaft in Eigenverantwortung.
- Staatsbad Meinberg
- Weserrenaissance -Museum Schloss Brake in Lemgo (gleichzeitig Verwaltungssitz des LVL)
- Wald- und Forstmuseum Heidelbeck in Kalletal
Weblinks
- www.landesverband-lippe.de
- Zuständigkeiten des LVL
- Gesetz ĂĽber die Vereinigung des Landes Lippe mit NRW vom Oktober 1948 - gesetzliche Grundlage fĂĽr den LVL
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