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Letzte Änderung für Artikel Grafschaft Moers: 19.02.2006 19:35

Grafschaft Moers

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Die Grafschaft Moers war ein am linken Niederrhein gelegenes, historisches Territorium, das neben der Stadt Moers auch umliegende Ortschaften sowie die Stadt Krefeld umfasste.

In Moers, das als Ort bereits im 9. Jahrhundert in den Registern der Abtei Werden erwähnt wurde, sind Grafen erstmals im Jahre 1186 als "Herren von Moers" nachgewiesen. Neben der Stadt Moers umfasste das Herrschaftsgebiet der Grafschaft u.a. auch die heute zu Duisburg gehörenden Orte Friemersheim und Baerl, das Gebiet der heutigen Stadt Neukirchen-Vluyn und Teile von Rheinberg sowie, als Exklave innerhalb kurkölnischer Gebiete, das südwestlich von Moers gelegene Krefeld und einen kleinen Straßenabschnitt in der Ortschaft Hüls, die moersische Straße. Außer von Kurköln war die Grafschaft auch von klevischen und geldrischen Gebieten umgeben. Durch Heirat kam 1376 die reichsunmittelbare Grafschaft Saarwerden hinzu; doch bereits 1417 wurde sie durch Erbteilung als Grafschaft Moers-Saarwerden wieder abgespalten. 1493 fiel die Grafschaft Moers an die Grafschaft Wied und 1519 an die Grafen von Neuenahr . Unter Graf Hermann zu Neuenahr und Moers wurde 1560 die Reformation eingeführt. Das Eintreten seines Nachfolgers, Graf Adolf, für den konvertierten Kölner Erzbischof Gebhard I. von Waldburg verwickelte die Grafschaft in den Truchsessischen Krieg. Nachdem Graf Adolf als Feldherr truchsessischer Truppen u.a. das zu Kurköln gehörende Kloster Kamp 1586 zerstört hatte, wurde Moers zwischen 1586 und 1597 von spanischen Truppen als den Gegnern der von Spanien abtrünnigen Niederländer besetzt, da Graf Adolf auch Gouverneur von Geldern und Utrecht war. 1594 vermachte Adolfs Witwe Walpurgis, die zu dieser Zeit im Exil lebte, als letzte Gräfin von Moers die Ländereien an ihren Verwandten, den Oranier Moritz von Nassau . Dieser belagerte die Stadt und konnte sie 1597 gewaltlos einnehmen. Walpurgis konnte dann bis zu ihrem Tod 1600 noch in Moers leben. 1702 ging die Grafschaft Moers kraft Erb- und Lehensrecht als Fürstentum an Preußen über.

Literatur

  • Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München, Beck 1995, ISBN 3406398588

Weblink

Wikipedia

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