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Letzte Änderung für Artikel Drost: 13.02.2006 22:55

Drost

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Der Begriff Drost ( mittelniederdeutsch : drossete, Truchsess ) kennzeichnet seit dem späten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland und Westfalen, insbesondere in Ostfriesland, aber auch in Mecklenburg einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem Amtmann , Amtshauptmann oder Landrat vergleichbar. In der Grafschaft Mark musste ein Drost im Mittelalter ritterbürtig sein.

Drostei hieß sowohl der Verwaltungsbezirk selbst wie auch der Wohn- und Amtssitz des Drosten.

Seit Beginn der Neuzeit ist die Bezeichnung Drost auch ein Titel des mit polizeilichen und militärischen Befugnissen ausgestatteten Adligen . In Hannover hießen die Regierungspräsidenten noch bis 1885 Landdroste.

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