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Letzte Änderung für Artikel Stoteler Moor: 19.02.2006 17:52

Stoteler Moor

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Naturschutzgebiet Stoteler Moor: Feuchtgebiet mit Wollgras
Naturschutzgebiet Stoteler Moor: Feuchtgebiet mit Wollgras

Das Stoteler Moor liegt südlich der Ortschaft Stotel und besteht aus Hochmoor-Grünland und einer geschützten Birkenbruch-Landschaft, die eines der drei zusammenhängenden Naturschutzgebiete bildet, das NSG Stoteler Moor mit einer Größe von 192 ha. Es wurde 1984 als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Ein Teil dieser Flächen befindet sich im Besitz des Landkreises Cuxhaven, ein Teil ist im Besitz des Landes Niedersachsen . Die eingeschlossenen Grünlandflächen werden noch extensiv bewirtschaftet .

Ein Teilstück von ca. 50 ha wurde im Winter 2004/2005 vom Land Niedersachsen unter der Leitung des Naturschutzamtes des Landkreises Cuxhaven durch Anstau des Oberflächenwassers mittels Graben-Verdämmung vernässt. Durch eine Flurbereinigung im Jahre 2001 konnten Flächen ausgetauscht und ein durchfließender Abzuggraben aufgehoben und verdämmt werden. Das Ersatz-Entwässerungssystem für den Ortsteil Stotel-Sandberg wurde 2005 vom Amt für Agrar-Struktur (AfA) fertiggestellt. Das vorhandene Wegesystem im NSG Stoteler Moor wurde durch die Flurbereinigung umgewidmet, dem Naturschutzgebiet zugeordnet und somit als Weg aufgehoben. Als Ersatz wurde 2001 ein Schlackenweg von der Afa ausgebaut, der das Naturschutzgebiet von den kreiseigenen Grünlandflächen trennt. 2004 wurden die Naturschutzgebiete von den alten Stacheldrahtzäunen und weiteren Altlasten entsorgt durch eine Arbeitstruppe des Landkreises Cuxhaven. Unerwünscht in den NSG ist die spätblühende amerikanische Traubenkirsche sowie die Herkules-Staude, auch als Riesen-Bärenklau bekannt.

Eine Fläche von ca 65 ha ist ein mit Röhricht bewachsenes Spülfeld, das in den 80er Jahren beim Bau der A 27 angelegt wurde. Es handelt sich hier um ein Feuchtgebiet mit Altröhrichtbestand, welches eine hohe Schutzwürdigkeit als Lebensraum für die Avi-Fauna (Vogelwelt) hat. Durch die vorgegebenen inneren Dämme bildet diese Fläche ein unzugängiges Refugium für die heimische Tierwelt, welcher auch von den Jagdausübungsberechtigten einen besonderen Schutz eingeräumt wurde in Form von freiwilliger zeitlicher Jagdeinschränkung. Sogar das Schwarzwild hat hier seinen festen Einstand gefunden.

Das Naturschutzgebiet, das wie das NSG Königsmoor und NSG Plackenmoor auch als FFH-Gebiete ) ausgewiesen ist, bildet seit 2001 einen Lebensraum für den Kranich . Es handelt sich hier nachweislich um ein Brutgebiet. Der Kranich benötigt zum Schutz gegen Raubwild vernässte Moorgebiete, denn er nächtigt stehend in unzugänglichen Wasserflächen.

Die drei NSG Stoteler Moor, Königsmoor bei Schwegen und Plackenmoor bei Schwegen werden von der Behörde als Gemeinschaftsbegriff Naturschutzgebiet Hahnenknooper Moore geführt, da sie eine Einheit bilden.

Das Betreten der Naturschutzgebiete ist außerhalb der Wege verboten. Man sollte es auch zur eigenen Sicherheit unterlassen, denn in den versumpften Feuchtgebieten besteht höchste Lebensgefahr. Rutscht man in den Morast, hat man kaum die Möglichkeit, sich alleine wieder zu befreien.

Aber auch an Reptilien findet man einen gesunden Bestand, wobei die Kreuzotter dominiert. Aber auch die scheue Ringelnatter ist in Wassernähe anzutreffen. Blindschleiche und Waldeidechse sind zahlreich vorhanden. 1996 wurde durch einen Biologen in einem Gutachten die Avi-Fauna erfasst, wobei folgende Brutvögel nachgewiesen wurden:

Greifvögel: Habicht , Mäusebussard , Baumfalke , Turmfalke , Rohrweihe , Sperber , Sumpfohreule .

Wasserwild, den Stoteler See mit einbezogen: Stockente, Krickente , Graugans, Wasserralle , Bläßhuhn = Rallenvögel .

Sonstiges: Bekassine , Großer Brachvogel , Ziegenmelker , Kiebitze , Heidelerche , Feldlerche , Schafstelze , Blaukehlchen , Braunkehlchen , Schwarzkehlchen , Rotkehlchen , Schilfrohrsänger , Teichrohrsänger , Rohrschwirl , Rotrückenwürger = Neuntöter , Raubwürger , Zilpzalp , Dorngrasmücke , Amsel , Zaunkönig , Goldammer , Kohlmeise , Blaumeise , Beutelmeise , Gartengrasmücke .

Rastvögel: Haubentaucher , Kormoran , Graureiher , Saatgans , Reiherente , Gänsesäger , Raufußbussard , Rotmilan , Kornweihe , Waldschnepfe .

Durch die Vernässung sind einige Regenpfeiferartige dazu gekommen ( Rotschenkel , Alpenstrandläufer und weitere). Die Vernässung ist in den vorgenannten Gebieten natürlich nicht flächendeckend. Es gibt Wasserflächen, versumpfte Zonen, trockene Dämme und trockene Hochmoorflächen, wodurch die heimische Tierwelt in ihrem Lebensraum nicht beeinträchtigt wird. Der Lebensraum wird nur weniger gestört und ist sehr attraktiv für Libellen .

Aber auch die Randgebiete der Naturschutzgebiete sind im Besitz des Landkreises Cuxhaven und werden als Pufferzone extensiv von der Landwirtschaft bewirtschaftet. Schirmherr für alle Naturschutzgebiete war bis zum 31. Dezember 2004 die Bezirksregierung Lüneburg als Nebenstelle der Landesregierung Niedersachsen und vorgesetzte Behörde des Landkreises Cuxhaven. Nach der Verwaltungsreform 2004 sind alle Rechte und Pflichten ab 1. Januar. 2005 dem Landkreis Cuxhaven übertragen worden. Unterstützt wird das Naturschutzamt Cuxhaven vor Ort von einem Betreuer unter der Landesjägerschaft Niedersachsen.

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