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Letzte Änderung für Artikel Königsmoor (Moor): 19.02.2006 19:23

Königsmoor (Moor)

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Naturschutzgebiet Königsmoor: Torfmoos in Feuchtgebiet
Naturschutzgebiet Königsmoor: Torfmoos in Feuchtgebiet
Naturschutzgebiet Königsmoor: Kranich Altvogel mit Nachzucht
Naturschutzgebiet Königsmoor: Kranich Altvogel mit Nachzucht

Das NSG Königsmoor bei Schwegen ist größtenteils im Besitz des Landkreises Cuxhaven, eine Fläche von 13 ha Grünland wurde im Jahre 2002 von Land Niedersachsen dazu gekauft. Das NSG Königsmoor umfasst 230 ha. Eine Fläche von ca 80 ha wurde von 2000 bis 2004 verdämmt und vernäßt. Auch hier zeigen sich schon weitgreifende Veränderungen, die Moorbirke wird in den vernäßten Gebieten zurück gedrängt und Wollgras , Torfmoos (Sphagnum nemoreum) und Sonnentau (Drosera rotundifolia) übernehmen die Landschaft. Eine mittlere Moorbirke verbraucht und verdunstet in 24 Stunden etwa 90 – 150 Liter Wasser und trägt zum Austrocknen des Moorkörpers bei. Das Absterben vieler Birkenbäume, wie man es in verschiedenen Teilen der Naturschutzgebiete sieht, ist gewollt.

Die vernäßten Gebiete des Königsmoors bei Schwegen sind als Kranich-Brutgebiete anzusehen. Der Kranich benötigt zum Schutz gegen Raubwild vernäßte Moorgebiete, denn er nächtigt stehend in unzugängigen Wasserflächen. Zu den weiter entwickelten Feuchtgebieten gehört eine Fläche von ca 16 ha, die 1973 durch Sprengung mit ausgemusterten Panzerminen zerrissen und aufgelockert wurde, ein Versuch, der nicht wiederholt wurde. Es handelt sich hier um eine unbegehbare Sumpf-Fläche.

Der südliche Rand des NSG läuft auf einen Sandrücken aus. Hier wird extensive Grünlandwirtschaft betrieben mit dem Ziel, den Boden auszumagern und Magerrasen und Besenheide zu entwickeln.

Die Naturschutzgebiete Königsmoor, Plackenmoor bei Schwegen und das Stoteler Moor gehen flächenmäßig ineinander über und werden im Verbund von der Naturschutz-Behörden als Naturschutzgebiet Hahnenknooper Moore geführt. Sie wurden als FFH-Gebiete ( Flora-Fauna-Habitat ) ausgewiesen.

Das Betreten der Naturschutzgebiete ist außerhalb der Wege verboten. Man sollte es auch zur eigenen Sicherheit unterlassen, denn in den versumpften Feuchtgebieten besteht höchste Lebensgefahr. Rutscht man in den Morast, hat man kaum die Möglichkeit sich alleine wieder zu befreien.

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