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Letzte Änderung für Artikel Ernst I. (Braunschweig-Lüneburg): 20.11.2005 19:13

Ernst I. (Braunschweig-Lüneburg)

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Ernst I., der Bekenner (* 27. Juni 1497 in Uelzen; † 11. Januar 1546 ) war Herzog zu Braunschweig-Lüneburg .

Ernst wurde als zweitgeborener Sohn von Herzog Heinrich des Mittleren von der Thronfolge ausgeschlossen. Doch sein Vater unterstützte bei der Kaiserwahl im Jahre 1519 den französischen Anwärter, König Franz I. von Frankreich , der auch die Zustimmung des Papstes genoss. Nachdem aber der österreichische Anwärter, Erzherzog Karl, als Kaiser Karl V. den Thron bestieg, verhängte dieser die Reichsacht über Herzog Heinrich. Heinrich musste fliehen und daraufhin kam es dazu, dass Ernst und sein ältester Bruder Otto gemeinsam die Regierung im Jahre 1520 in Celle über das Fürstentum Lüneburg übernehmen mussten. Sein Bruder Otto aber sah sich angesichts der horrenden Schulden des Fürstentums nicht in der Lage, die Regierung zu übernehmen, also trat er freiwillig ab. Ernst, der nun Alleinherrscher war, zahlte seinem Bruder eine hohe Apanage aus und gab ihm die Herrschaft Harburg als Territorium. Otto gründete damit die welfische Nebenlinie Harburg, die mit dem Tod von Herzog Wilhelm von Harburg im Jahre 1642 endete. Danach fiel Harburg erneut an Lüneburg. Seinem jüngeren Bruder Herzog Franz von Braunschweig-Lüneburg übergab er als Erbabfindung Ländereien, aus denen sich das neue Herzogtum Gifhorn gründete.

Bevor Ernst die Regierung übernahm, erhielt er seine Ausbildung ab 1512 an der Universität Wittenberg , wo er sehr von den Lehren Luthers inspiriert und geprägt wurde. Herzog Ernst I. zog deshalb auch stolz im Jahre 1530 zum Reichstag nach Augsburg aus, um dort das evangelische Glaubensbekenntnis zu unterzeichnen. Hier lernte Ernst einen wichtigen Mann für die konfessionelle Zukunft seines Herzogtums kennen. Prediger Urban Regius wurde von ihm zum Generalsuperintendanten für das Fürstentum Lüneburg ernannt, um so die Reformation weiter in seinen Landen verbreiten und ausarbeiten zu können. Durch die Säkularisierung und der Vertreibung der Katholiken, fielen die Klöster an das sogenannte landesherrliche Kirchenregiment, doch dort verwahrlosten die Klöster, da sich keiner um sie kümmerte. Die gesamte konfessionelle Struktur des Fürstentums wurde nun neu geordnet, außerdem konnte Herzog Ernst nun selbst auf die kirchlichen Lehren Einfluss nehmen. Früher waren dafür Papst und Kaiser im gesamten Reich zuständig, doch mit der Reformation war dies passé. Herzog Ernst I. machte 1527 zum ersten Mal von seiner neuen Macht gebrauch, als er sein "Artikelbuch" verfasste. Durch persönliche Visitationen des Herzogs sollten die kirchlichen Einrichtungen zum neuen Glauben geführt werden, aber eine allgemeine Kirchenordnung gab es vorerst nicht. Die erste gedruckte Kirchenordung wurde 1564 schriftlich fixiert, da war Herzog Ernst aber schon lange tot.

Die Reformation führte aber in Lüneburg zu großen Auseinandersetzungen zwischen dem Herzog und den Landesständen, denn die Reformation, die nun zum Hauptinteresse des Herzogs wurde, ließ die Probleme mit der leeren Staatskasse nicht in Vergessenheit geraten, nur der Herzog vergaß es. Also begannen sich die Stände über die Finanzierung des Fürstentums zu beschweren. Herzog Ernst I. blieb bis zu seinem Tod seinem Motto, "Anderen diene ich, mich selber verzehre ich", treu. Aus seiner Heirat mit der Prinzessin Sophie von Mecklenburg-Schwerin gingen drei Söhne hervor, die alle zur Zeit seines Todes im Jahre 1546 , noch minderjährig waren. Wilhelm der Jüngere von Braunschweig war sein jüngster Sohn und Nachfolger, der ab 1569 die Regierung alleine übernahm.

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