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Letzte Änderung für Artikel Welfenfonds: 14.12.2005 11:54

Welfenfonds

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Als Welfenfonds bezeichnet man das aus dem beschlagnahmten Vermögen des hannoverschen Königshauses gebildete, durch Vertrag vom 29. September 1867 dem früheren König Georg V. von Hannover zugewiesene, am 2. März 1868 aber wieder sequestrierte Vermögen von 48 Millionen Reichsmark, das durch eine besondere preußische Kommission in Hannover verwaltet und dessen Ertrag "zur Bekämpfung welfischer Umtriebe" verwendet wurde.

Nach der Annektierung des Königreichs Hannover im Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 , war König Georg V. von Hannover mit seiner Familie zunächst nach Österreich , später nach Paris geflohen. Der exilierte König, der sich mit dem Verlust seines Königreichs nicht abfinden wollte, schürte in Frankreich den Hass gegen Preußen, indem er eine Zeitung herausgab, die die neuen Verhältnisse in Deutschland in den schärfsten Tönen angriff. Außerdem versuchte er aus hannoverschen Flüchtlingen und Offizieren eine Armee aufzustellen, die bei einem möglichen Krieg auf französischer Seite kämpfen und sein verlorenes Königreich zurückerobern sollte ( Welfenlegion ). Daraufhin wurde die bereits zugesagte Entschädigung ausgesetzt und sein Privatvermögen beschlagnahmt, um ihm die finanzielle Grundlage zu entziehen. Da auch sein Sohn Ernst August, Herzog von Cumberland , den Thronanspruch in Hannover aufrechterhielt, wurde auch ihm das Vermögen nicht ausgezahlt.

Die Erträge aus dem geheimen Welfenfonds wurden für verschiedene Zwecke verwendet. Seit 1879 erhielt die Witwe Georgs V., Königin Marie , nebst ihren Töchtern eine jährliche Rente von 240.000 Reichsmark aus dem Welfenfonds ausgezahlt. Der größte Teil aber wurde vom preußischen Reichskanzler Otto von Bismarck verwendet, um sich mittels finanziellem Druck und Bestechung die Presse gefügig zu machen (siehe auch Reptilienfonds ). Auch der Bayernkönig Ludwig II. erhielt - als Gegenleistung für seine Zustimmung zur Kaiserkrönung Wilhelms I. - mehrere Millionen Mark und eine regelmäßige jährliche Zuwendung für seine Schlossbauten. Erst Kaiser Wilhelm II. bestimmte 1892 , dass die Zinsen aus dem Welfenfonds künftig an den Chef des Hauses Hannover gezahlt werden sollten.

Endgültig beendet wurde der Streit um den Welfenfonds aber erst - nach einem fast 10 Jahre währenden Rechtsstreit - im Jahre 1933 . Das Reichsgericht sprach dem ehemaligen Herzog Ernst August 8 Millionen Reichsmark, Gut Calenberg bei Schloss Marienburg nahe Hannover und zwei weitere landwirtschaftliche Betriebe bei Salzgitter als Entschädigung zu.

siehe auch: Welfen

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