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Letzte Änderung für Artikel Luftfahrt-Bundesamt: 29.01.2006 16:53

Luftfahrt-Bundesamt

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Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist Bundesoberbehörde für die Aufgaben der Zivilen Luftfahrt in Deutschland. Es untersteht dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen .

Als Gründungsmitglied der Joint Aviation Authorities ist das LBA unter anderem zuständig für

  • die nationale Umsetzung der Joint Aviation Regulations
  • die Zulassung von Luftfahrzeugen (z. B. Flugzeuge , Hubschrauber , Ballone und Luftschiffe ) nebst Erteilung der Luftfahrzeug-Kennungen
  • die Genehmigung und Ãœberwachung von Luftfahrtbetrieben , d. h. Wartungs- und Herstellerfirmen und deren Personal
  • die Genehmigung und Ãœberwachung von Luftfahrtunternehmen , d. h. Fluggesellschaften und deren Personal
  • die Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung des Luftfahrtpersonals wie Piloten , Fliegerärzten oder Fluglotsen
  • arbeitsteilig mit der Deutschen Flugsicherung der Erlass von Rechtsverordnungen und Verfahren

Weblink

http://www.lba.de Website des Luftfahrt-Bundesamts

Wikipedia

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