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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Neustettin: 18.10.2005 09:58

Landkreis Neustettin

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der preußisch-deutsche Landkreis Neustettin bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1945.

Der Landkreis Neustettin umfasste am 1. Januar 1945 :

  • 4 Städte,
  • 130 Gemeinden,
  • 1 Gutsbezirk (Truppenübungsplatz)

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1816 der Kreis Neustettin im Regierungsbezirk Cöslin in der preußischen Provinz Pommern .

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Bärwalde i. Pom. , Neustettin , Ratzebuhr und Tempelburg .

Das Landratsamt war in Neustettin.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Neustettin entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Am 1. Oktober 1932 wurden die Landgemeinden Bischofthum, Drensch, Grumsdorf, Kasimirshof, Linow, Sassenburg und Stepen aus dem Landkreis Köslin in den Kreis Neustettin eingegliedert.

Am. 1. Oktober 1938 wurde der Kreis Neustettin aus dem Regierungsbezirk Köslin (früher: Cöslin) in den Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen eingliedert.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Neustettin entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Neustettin gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Bärwalde i. Pom., Neustettin, Ratzebuhr und Tempelburg, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Bärwalde i. Pom., Neustettin, Ratzebuhr und Tempelburg führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Zum 1. Oktober 1941 wurde der Heeresgutsbezirk Groß Born errichtet, in den Teile der Gemeinden Doderlage, Rederitz und Zippnow aus dem Landkreis Deutsch Krone einbezogen wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten.

Persönlichkeiten

  • Melchior von Doberschütz (erwähnt 1578-1591) war unter Herzog Johann Friedrich von ca.1586-1590 Stadthauptmann von Neustettin, verlor - so die Literatur - angeblich 1590 aufgrund einer "politischen Intrige" Amt und Vermögen (siehe Elisabeth von Doberschütz )

Weblinks

Wikipedia

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