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Letzte Änderung für Artikel Hessischer Landtag: 17.02.2006 18:15

Hessischer Landtag

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Hessischer Landtag
Landesdienstflagge Landeswappen
Landesdienstflagge Landeswappen
Basisdaten
Sitz: Stadtschloss in Wiesbaden
Wahlsystem : Personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen
Anzahl der Stimmen: 2 (Wahlkreisstimme, Landesstimme)
Rechenverfahren: Hare-Niemeyer-Verfahren
Anzahl der Wahlkreise : 55
Wahlberechtigte : ca. 4.400.000
Legislaturperiode : 5 Jahre
Erste Sitzung: 1. Dezember 1946
Kfz-Kennzeichen : HEL
Homepage: www.hessischer-landtag.de
Aktuelle Legislaturperiode
Landtagspräsident: Norbert Kartmann ( CDU )
Sitzverteilung
(110 Sitze):
CDU 56
SPD 33
B90/GrĂĽne 12
FDP 9
Letzte Wahl: 2. Februar 2003
Nächste Wahl: 1. Quartal 2008
Parlamentarische Vertretung
Stimmen im Bundesrat : 5
Karte
Karte Hessen in Deutschland

Der Hessische Landtag ist das Landesparlament und damit Legislative des deutschen Bundeslandes Hessen. Seine Aufgaben und seinen Aufbau regelt die Verfassung des Landes Hessen. Der Sitz des Landtags befindet sich im ehemaligen Stadtschloss der nassauischen Herzöge am Schloßplatz in der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Gegründet am 1. Dezember 1946 durch die Hessische Verfassung, tagte er erstmals im Dezember 1946 im Stadtschloss in Wiesbaden. Seine 110 Mitglieder ( MdLs ) wurden bis 2003 alle vier und seit 2003 alle fünf Jahre gewählt. Er gilt als "der härteste Landtag in Deutschland", da sich in eine sehr konservative CDU und eine stark linksgerichtete SPD gegenüber stehen. Auch die Entwicklung der Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in Hessen gilt als Gradmesser für die zukünftige Positionierung der jeweiligen Bundespartei.

Gegenwärtiger Präsident des hessischen Landtages ist der CDU-Politiker Norbert Kartmann.

Legitimation und Aufgaben

Der Hessische Landtag ist das Parlament des deutschen Bundeslandes Hessen. Als Legislative verabschiedet es Landesgesetze, wählt und kontrolliert die Landesregierung und bewilligt den Haushalt .

Die Verfassung des Landes Hessen regelt in ihren Paragraphen 75 bis 99 Aufgaben und Organisation des Landtags.

Der Landtag wird von den wahlberechtigten Bürgern des Landes Hessen gewählt. Die Landtagswahl fand bis 2003 alle vier Jahre statt, seitdem dauert eine Legislaturperiode 5 Jahre, die nächste Wahl findet also voraussichtlich im Jahr 2008 statt.

Sitz

Der Sitz des Hessischen Landtags ist seit 1946 das ehemalige Stadtschloss der nassauischen Herzöge in Wiesbaden.

Sitz des Hessischen Landtags: Stadtschloss in Wiesbaden (vom SchloĂźplatz aus gesehen)
Sitz des Hessischen Landtags: Stadtschloss in Wiesbaden (vom SchloĂźplatz aus gesehen)

Der Landtag befindet sich gerade in einer Umbauphase. Der alte Plenarsaal wurde 2004 abgerissen und wird derzeit durch einen Neubau ersetzt, der Ende 2006 eröffnet werden soll. Das Parlament tagt deshalb zur Zeit im Wiesbadener Rathaus auf der gegenüberliegenden Seite des Schloßplatzes .

Näheres dazu siehe Hauptartikel Stadtschloss Wiesbaden .

Wahlsystem

Das Hessische Wahlsystem ist eine personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen. Es gibt – wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: mit der Wahlkreisstimme (= Erststimme) werden die Mandate nach relativer Mehrheitswahl in den 55 Wahlkreisen vergeben. Mit der Landesstimme (= Zweitstimme) wird eine gleich große Anzahl über geschlossene Listen vergeben. Durch diese Namensgebung der Erst- und Zweitstimme soll Missverständnissen über die jeweilige Bedeutung begegnet werden.

Insgesamt besteht der Landtag damit aus mindestens 110 Sitzen. Mindestens deswegen, weil – ebenfalls wie bei der Bundestagswahl – Überhang - und Ausgleichsmandate entstehen können, wenn eine Partei mehr Mandate in den Wahlkreisen gewinnt, als ihr nach dem Verhältnisausgleich zustünden.

Es werden nur Stimmen für diejenigen Parteien berücksichtigt, die mehr als 5 % der abgegebenen gültigen Landesstimmen erreichen ( Fünf-Prozent-Hürde ). Die genaue Sitzverteilung wird seit 1983 nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt. Bis dahin galt das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt .

Die Dauer einer Legislaturperiode wurde durch einen Volksentscheid vom 22.09. 2002 von 4 auf 5 Jahre erhöht. Das aktive Wahlrecht hat jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten seinen Wohnsitz in Hessen hat. Passives Wahlrecht besitzt jeder Wahlberechtigte, der das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens einem Jahr in Hessen wohnt.

Organe

Präsident

Der Landtagspräsident ist Repräsentant aller Abgeordneten und vertritt den Landtag nach außen. Zu seinen Aufgaben gehören die Leitung von öffentlichen Anhörungen und Fachtagungen des Landtags, der Empfang von ausländischen Staatsgästen, die Wahrnehmung von Rechten der Abgeordneten gegenüber anderen Verfassungsorganen und die Veröffentlichung des jährlichen Berichts über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung.

Die bisherigen Landtagspräsidenten waren:

  • Otto Witte (SPD) 01.12.1946 bis 16.12.1954
  • Heinrich Zinnkann (SPD) 16.12.1954 bis 01.12.1962
  • Franz Fuchs 01.12.1962 bis 01.12.1966
  • Georg Buch (SPD) 01.12.1966 bis 03.12.1974
  • Dr. phil. Hans Wagner (CDU) 03.12.1974 bis 01.12.1982
  • Jochen Lengemann (CDU) 01.12.1982 bis 13.10.1983 und 23.04.1987 bis 22.07.1988
  • Dr. phil. Erwin Lang (SPD) 13.10.1983 bis 23.04.1987
  • Klaus Peter Möller (CDU) 28.07.1988 bis 05.04.1991 und 05.04.1995 bis 05.04.2003
  • Karl Starzacher (SPD) 05.04.1991 bis 05.04.1995
  • Norbert Kartmann (CDU) seit 05.04.2003

Präsidium (PR)

Das neunköpfige Präsidium unterstützt den Landtagspräsidenten und entscheidet über innere Angelegenheiten des Landtags. Dazu gehören unter anderem die Voranschlagung des Haushaltsplans und die Festlegung des Wirtschaftsplans für den Geschäftsbereich des Landtags.

Ă„ltestenrat (Ă„R)

Der 19-köpfige Ältestenrat unterstützt den Landtagspräsidenten bei dessen Geschäftsführungsaufgaben . So wird hier beispielsweise die Tagesordnung einer Plenarsitzung über alle Fraktionen einvernehmlich festgelegt. Zudem schlichtet er bei Streitigkeiten über die Anwendung der Geschäftsordnung.

AusschĂĽsse und weitere Gremien

Ausschüsse werden zur Behandlung von speziellen Fragen zu Beginn einer Legislaturperiode gebildet. Hier wird Sacharbeit geleistet, die Sitzungen sind meist nicht öffentlich. Ihr Zuschnitt orientiert sich meist an den Aufgabengebieten der Ministerien . Die Themen werden so weit vorbereitet, dass sie dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt werden können. Die Arbeit besteht neben der Diskussion auch aus der Einholung von Expertenrat, der Abhaltung von öffentlichen Anhörungen, Ortsbesichtigungen oder dem zusätzlichen Einsetzen spezieller Arbeitskreise.

Petitionen von BĂĽrgern werden hier ebenfalls behandelt. Bei allgemeinen, einem einzelnen Ausschuss nicht zuordnenbaren Fragen wird der Petitionsausschuss angerufen.

Die Enquête-Kommissionen werden für besonders komplexe Themen eingesetzt. Diese werden durch Fachleute beraten und es werden gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet.

Untersuchungsausschüsse sollen besondere Vorkommnisse aufklären und dienen damit als Kontrollorgan des Landtags gegenüber der Landesregierung. Der Landtag ist zur Einberufung verpflichtet, wenn mindestens 20 % der Abgeordneten dem entsprechenden Antrag zustimmen.

Ecke des Schlosses mit Haupteingang und Inschrift Hessischer Landtag
Ecke des Schlosses mit Haupteingang und Inschrift Hessischer Landtag

Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Gremien.

Gegenwärtige Ausschüsse und Enquetekommissionen (Stand: 2005):

  • Hauptausschuss (HAA): 15 Mitglieder; ständiger Ausschuss gemäß Artikel 93 der Hessischen Verfassung
  • Europaauschuss (EUA): 15 Mitglieder
  • Haushaltsausschuss (HHA): 19 Mitglieder
  • Innenausschuss (INA): 19 Mitglieder
  • Kulturpolitischer Ausschuss (KPA): 19 Mitglieder
  • Petitionsauschuss (PTA): 19 Mitglieder; Anwaltschaft der BĂĽrger
  • Rechtsausschuss (RTA): 15 Mitglieder
  • Ausschuss fĂĽr Wirtschaft und Verkehr (WVA): 15 Mitglieder
  • Ausschuss fĂĽr Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (ULA): 19 Mitglieder
  • Ausschuss fĂĽr Wissenschaft und Kunst (WKA): 15 Mitglieder
  • Sozialpolitischer Ausschuss (SPA): 19 Mitglieder
  • Enquetekommission Demographischer Wandel (EKW)
  • Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung (abgeschlossen)
  • Untersuchungsausschuss 16/1 (UNA 16/1)
  • Untersuchungsausschuss 16/2 (UNA 16/2)

UnterausschĂĽsse:

  • Unterausschuss fĂĽr Heimatvertriebene, Aussiedler, FlĂĽchtlinge und Wiedergutmachung (UHW): 11 Mitglieder
  • Unterausschuss Justizvollzug (UJV): 11 Mitglieder
  • Unterausschuss fĂĽr Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung (UFV): 11 Mitglieder

Wahlergebnisse

Aktuelle Sitzverteilung im Hessischen Landtag (16. Legislaturperiode)

Ergebnis der Landtagswahl vom 2. Februar 2003

Partei Prozent der Stimmen Sitze
CDU 48,8 % 56
SPD 29,1 % 33
GrĂĽne 10,1 % 12
FDP 7,9 % 9
REP 1,3 % -
Ăśbrige 2,8 % -

Wahlbeteiligung: 64,6 %

Die Landesregierung besteht aus einer CDU -Alleinregierung unter Führung von Ministerpräsident Roland Koch.


Ăśberblick ĂĽber alle Ergebnisse der Wahlen zu den Hessischen Landtagen

Landtagswahlen in Hessen 1946 bis 2003
Wahltermin Wahl-
berechtigte
Wahl-
beteiligung
Abgegebene Stimmen1) Von den gĂĽltigen Stimmen1) entfielen auf
ungĂĽltig gĂĽltig CDU SPD GRĂśNE 2) FDP REP Sonstige
Anzahl % Anzahl % Anzahl %
02.02. 2003 4.330.792 64,6 63.542 2,3 2.734.992 48,8 29,1 10,1 7,9 1,3 2,9
07.02. 1999 4.282.397 66,4 45.214 1,6 2.800.372 43,4 39,4 7,2 5,1 2,7 2,2
19.02. 1995 4.275.027 66,3 64.208 1,1 2.768.821 39,2 38,0 11,2 7,4 2,0 2,3
20.01. 1991 4.278.151 70,8 54.068 1,8 2.974.872 40,2 40,8 8,8 7,4 1,7 1,1
05.04. 1987 4.167.871 80,3 33.808 1,0 3.313.184 42,1 40,2 9,4 7,8 — 0,5
25.09. 1983 4.075.611 83,5 30.803 0,9 3.373.853 39,4 46,2 5,9 7,6 — 0,8
26.09. 1982 4.050.661 86,4 32.914 0,9 3.465.493 45,6 42,8 8,0 3,1 — 0,4
08.10. 1978 3.933.990 87,7 27.123 0,8 3.422.967 46,0 44,3 2,0 6,6 — 1,1
27.10. 1974 3.850.223 84,8 33.789 1,0 3.230.420 47,3 43,2 — 7,4 — 2,1
08.11. 1970 3.828.701 82,8 29.411 0,9 3.141.816 39,7 45,9 — 10,1 — 4,3
06.11. 1966 3.543.079 81,0 40.813 1,4 2.827.633 26,4 51,0 — 10,4 — 12,2
11.11. 1962 3.451.314 77,7 45.192 1,7 2.636.803 28,8 50,8 — 11,4 — 8,9
23.11. 1958 3.257.513 82,3 46.691 1,7 2.633.857 32,0 46,9 — 9,5 — 11,6
28.11. 1954 3.105.125 82,4 58.136 2,3 2.501.273 24,1 42,6 — 20,5 — 12,7
19.11. 1950 2.985.021 64,9 85.675 4,4 1.851.087 18,8 44,4 — 31,8 — 5,0
01.12. 1946 2.380.109 73,2 132.028 7,6 1.609.388 31,0 42,7 — 15,7 — 10,7

1) Ab 1991 Landesstimmenanteile — 2) 1978 GAZ, GLH und GLU

Vergangene Landtagswahlen

Landtagswahl 1946 (1. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
SPD 42,7 % 38
CDU 31,0 % 28
FDP 15,7 % 14
KPD 10,7 % 10
  • Regierungsbildung: SPD/CDU- Koalition mit Ministerpräsident Christian Stock (SPD)

Landtagswahl 1950 (2. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
SPD 44,4 % 47
FDP 31,8 % 21
CDU 18,8 % 12
  • Regierungsbildung durch SPD-Alleinregierung mit Ministerpräsident Georg August Zinn (SPD)

Landtagswahl 1954 (3. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
SPD 42,6 % 44
CDU 24,1 % 24
FDP 20,5 % 21
GB/BHE 7,7 % 7
  • Regierungsbildung aus einer Koalition von SPD und GB/BHE mit Ministerpräsident Georg August Zinn (SPD)

Landtagswahl 1958 (4. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
SPD 46,9 % 48
CDU 32,0 % 32
FDP 9,5 % 9
GB/BHE 7,4 % 7
  • Regierungsbildung aus einer Koalition von SPD und GB/BHE mit Ministerpräsident Georg August Zinn (SPD)

Landtagswahl 1962 (5. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
SPD 50,8 % 51
CDU 28,8 % 28
FDP 11.4 % 11
GDP 6,3 % 6
  • Regierungsbildung aus einer Koalition von SPD und GB/BHE mit Ministerpräsident Georg August Zinn (SPD)

Landtagswahl 1966 (6. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
SPD 51,0 % 52
CDU 26,4 % 26
FDP 10.4 % 10
NPD 7,9 % 8
  • Regierungsbildung durch eine SPD-Alleinregierung mit Ministerpräsident Georg August Zinn
  • Am 3. Oktober 1969 trat Georg August Zinn aus gesundheitlichen GrĂĽnden zurĂĽck
  • Albert Osswald (SPD) wurde zum neuen Ministerpräsidenten gewählt

Landtagswahl 1970 (7. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
SPD 45,9 % 53
CDU 39,7 % 46
FDP 10.1 % 11
  • Regierungsbildung aus einer SPD/FDP-Koalition mit Ministerpräsident Albert Osswald (SPD)
  • 1970 wurde der erste Umweltminister einer deutschen Landesregierung benannt

Landtagswahl 1974 (8. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
CDU 47,3 % 53
SPD 43,2 % 49
FDP 7,4 % 8

Landtagswahl 1978 (9. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
CDU 46,0 % 53
SPD 44,3 % 53
FDP 6,6 % 7
  • Fortsetzung der SPD/FDP-Koalition mit Ministerpräsident Holger Börner (SPD)

Landtagswahl 1982 (10. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
CDU 45,6 % 52
SPD 42,8 % 49
GRĂśNE 8,0 % 9
  • Regierungsbildung aus SPD-Minderheitsregierung unter Tolerierung der GRĂśNEN
  • Ministerpräsident: Holger Börner (SPD)
  • Selbstauflösung des Landtags am 25. September 1983

Landtagswahl 1983 (11. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
SPD 46,2 % 51
CDU 39,4 % 44
FDP 7,9 % 8
GRĂśNE 5,9 % 7
  • Ministerpräsident: Holger Börner (SPD)
  • Bis 1985 gab es eine SPD-Minderheitsregierung mit Tolerierung der GRĂśNEN
  • 1985 BegrĂĽndung der ersten Rot-grĂĽnen Koalition auf Landesebene in Deutschland
  • Joschka Fischer wird dabei erster Minister der GRĂśNEN in Deutschland

Landtagswahl 1987 (12. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
CDU 42,1 % 47
SPD 40,2 % 44
GRĂśNE 9,4 % 10
FDP 7,8 % 9
  • Regierungsbildung aus einer CDU/FDP-Koalition mit Ministerpräsident Walter Wallmann (CDU)
  • Erstmals wird ein Hessischer Ministerpräsident von der CDU gestellt

Landtagswahl 1991 (13. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
SPD 40,8 % 46
CDU 40,2 % 46
GRĂśNE 8,8 % 10
FDP 7,4 % 8
  • Regierungsbildung aus einer rot-grĂĽnen Koalition mit Ministerpräsident Hans Eichel (SPD)

Landtagswahl 1995 (14. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
CDU 39,2 % 45
SPD 38,0 % 44
GRĂśNE 11,2 % 13
FDP 7,4 % 8
  • Regierungsbildung aus einer rot-grĂĽnen Koalition mit Ministerpräsident Hans Eichel (SPD)

Landtagswahl 1999 (15. Legislaturperiode)

Partei Prozent der Stimmen Sitze
CDU 43,4 % 50
SPD 39,4 % 46
GRĂśNE 7,2 % 8
FDP 5,1 % 6
  • Regierungsbildung: CDU/FDP-Koalition, Ministerpräsident: Roland Koch (CDU)

An 100 fehlende Prozent = nicht im Landtag vertretene Parteien.

Mitglieder des 16. Hessischen Landtags (2003 bis 2008)

Berufsstruktur der Mitglieder des Hessischen Landtags

Unter den 110 Mitgliedern des 16. Hessischen Landtags sind folgende Berufe vertreten:

Beruf Anzahl
Beamte 30
davon Lehrer, Hochschullehrer 14
davon Richter 2
davon Sonstige 14
Angestellte des Bundes und der Länder 7
Staatsminister, Staatssekretär a.D. 9
Selbständige und Sonstige 39
davon Juristen 16
davon Kaufleute 3
davon Berater 5
davon Landwirte 4
davon Heilberufe 2
davon Unternehmer, freie Berufe 3
davon Hausfrauen 6
Nichtselbständige 25
davon Geschäftsführer 11
davon Prokuristen und leitende Angestellte 2
davon wissenschaftliche Angestellte 4
davon kaufmännische Angestellte 5
davon technische Angestellte 3

Liste der Mitglieder des Hessischen Landtags

Zur namentlichen, alphabetischen Liste der Mitglieder des 16. Hessischen Landtags ( MdL ) siehe Liste der Mitglieder des Hessischen Landtags.

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Weblinks

   
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