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Letzte Änderung für Artikel Georg I. (Hessen-Darmstadt): 11.02.2006 10:31

Georg I. (Hessen-Darmstadt)

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Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt (* 10. September 1547 in Kassel; † 7. Februar 1596 ), auch Georg der Fromme genannt.

Seine Eltern waren Landgraf Philipp der Großmütige (* 1504 ; † 1567 ) und Christina von Sachsen (* 1505 ; † 1549 ).

Die vier Söhne aus dieser Ehe wurden Nachfolger der Landgrafschaft mit je eigenen Herrschaften. Landgraf Philipp hatte den älteren Söhnen die größeren Anteile überschrieben. Der junge Georg erhielt etwa ein Achtel des Landes Hessen. 1567 , als 20-jähriger, übernahm er die Regierung der Obergrafschaft Katzenelnbogen mit der Hauptstadt Darmstadt. Er folgte damit dem Testament seines Vaters: "Georg soll haben die Schlösser, Städte und Ämter Rüsselsheim, Dornberg, Darmstadt, Lichtenberg, Reinheim, Zwingenberg, Auerberg und was mehr in der Obergrafschaft liegt und dazu gehört". Zur Unterscheidung wurde Georgs Linie die Bezeichnung "Hessen-Darmstadt" gegeben.

Zielstrebig begann Georg, aus der Ackerbügerstadt Darmstadt eine Residenzstadt zu gestalten. Das Schloss wurde erweitert und mit Graben und Bastionen befestigt. Zeughaus und Marstall sowie ein Neubau für die Regierungsbehörden entstanden im Schloss. Für fürstliche Repräsentation wurde auch der erweiterte Schlossgarten ("Herrengarten") nördlich des Schlosses geschaffen. 1572 bis 1580 wurde vom Baumeister Jakob Kesselhuth ein Gutshof zum Jagdschloss Kranichstein umgebaut.

"Uff dem lichten Berge" beginnt Jakob Kesselhuth schon 1570 mit dem Bau des Schlosses Lichtenberg. Dieser erste Renaissancebau in Südhessen wird zum Vorbild vieler Gebäude, die unter Georg Herrschaft entstehen.

Georgs Vater war 1524 zur Lutherischen Lehre übergetreten und und setzte diese Reformation auch in seiner Landgrafschaft durch. Geistlichen wie Untertanen wurde der "rechte Glaube" abverlangt. Um ihn zu lernen, sollte unter Georgs Herrschaft ein flächendeckender Schulunterricht eingeführt werden, der gleichtzeitig auch Gehorsam sowie Recht und Unrecht vermitteln sollte.

Georgs Herrschaft war von großem Arbeitseifer, unnachgiebiger Strenge und äußerst rigiden Moralvorstellungen geprägt. Vermutlich daher war Hessen-Darmstadt, im Gegensatz zu den hessischen Gebieten von Georgs Brüdern, massiv an der ersten Welle der neuzeitlichen Hexenverfolgung beteiligt. Unter Georgs Herrschaft sind zwischen den Jahren 1582 und 1590 37 Hinrichtungen wegen Hexerei nachgewiesen, darunter ein ca. 11-jähriger Junge und ein ca. 16-jähriges Mädchen. Auslöser war vermutlich ein Giftmord.

Die erhaltenen Geständnisse der beiden minderjährigen Opfer zeichnen ein Bild von allgemeiner Hysterie, sowohl in der Obrigkeit als auch in der "Unterschicht". Die aus Volksmythen, Wohlstands- und (im Falle des Mädchens) sexuellen Phantasien zusammengesponnenen Geständnisse, die dennoch Georg und seinem Hofstaat glaubwürdig erschienen, glaubwürdig genug, die beiden Kinder hinrichten zu lassen, zeugen von der allgemein vorherrschenden Angst zu der Zeit von Georgs Herrschaft über Hessen-Darmstadt.

Landgraf Georg I. von Hessen-Darmstadt starb am 7. Februar 1596 .

Ehen und Nachkommen

  • Heirat 1572 mit Gräfin Magdalene zur Lippe (* 24. Februar 1552 ; †26. Februar oder 08. März 1587 ).
  • 5. März 1585 : Geburt des Prinzen Friedrich (späterer Gründer der Landgrafschaft Hessen-Homburg) in Schloss Lichtenberg († 1638 )
  • 1589 zweite Eheschließung mit Eleonore, einer geborenen Herzogin von Württemberg, verwitweten Fürstin zu Anhalt († 1618 )
  • Geburt des Sohnes und Nachfolgers Ludwig, des späteren Ludwig V. († 1626 )

Weblinks

Wikipedia

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