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Letzte Änderung für Artikel Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main: 18.02.2006 17:12

Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main

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Der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main (PVFRM) ist Träger der Regional- , Flächennutzungs- und Landschaftsplanung in der Stadtregion Frankfurt. Darüber hinaus ist er ein wichtiger Akteur auf dem Feld der interkommunalen Kooperation und Initiator zahlreicher Projekte im Stadt-Umland-Bereich von Frankfurt am Main.

Inhaltsverzeichnis

Rechtliche Grundlage

Mitgliedsgemeinden des Planungsverbands. Gemeinden, die bereits im früheren Umlandverband Mitglied waren, sind dunkler dargestellt.
Mitgliedsgemeinden des Planungsverbands. Gemeinden, die bereits im früheren Umlandverband Mitglied waren, sind dunkler dargestellt.
Der Verband wurde zum 1. April 2001 durch ein hessisches Landesgesetz gegründet. Grundlage war das „ Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit und Planung in der Region Rhein-Main“ ( Ballungsraumgesetz , BallrG) vom 19. Dezember 2000 . Dieses sieht neben einem aus Oberbürgermeistern und Landräten bestehenden Rat der Region, der für die strategische Steuerung der innerregionalen Kooperation zuständig sein sollte, von den betroffenen Gemeinden einzurichtende „freiwillige “ Zweckverbände vor. Der zweite Artikel des Gesetzes (Gesetz über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, PlanvG) regelt die Gründung des Planungsverbands als dritter Säule der regionalen Organisation.

Der Planungsverband ist Rechtsnachfolger des durch das Ballungsraumgesetz aufgelösten Umlandverbands Frankfurt (UVF), eines Stadt-Umland-Verbands , der seit seiner Gründung 1975 für überkommunal bedeutende Planungs-, Trägerschafts- und Durchführungsaufgaben in der Stadtregion verantwortlich war.

Der ehemalige Umlandverband war parteipolitisch sehr umstritten und wurde vor allem von den bürgerlichen Parteien in Frage gestellt. Nach deren Regierungsantritt in Hessen 1999 wurde auf eine Auflösung des UVF hingearbeitet, um Kompetenzen an die Gemeinden und Landkreise zurückzugeben. Die durch das Ballungraumgesetz geschaffenen Strukturen sind weit weniger verbindlich als die früheren, auch der Planungsverband hat deutlich weniger Kompetenzen als der ehemalige Umlandverband.

Mitglieder

Dem Planungsverband gehören alle 75 Gemeinden des in Art. 1 § 2 BallrG definierten „Ballungsraums“ an, dessen gesetzliche Abgrenzung sich nicht mit der Ausdehnung des Ballungsraums Rhein-Main im geographischen Sinne deckt. Das Verbandsgebiet umfasst vielmehr die engere Stadtregion Frankfurt/Offenbach sowie nördlich daran angrenzende ländlich geprägte Räume im Hintertaunus und in der Wetterau.

Mitglieder sind die kreisfreien Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main, sämtliche Gemeinden der Kreise Main-Taunus, Hochtaunus und Offenbach, der nördliche Teil des Kreis Groß-Gerau um Rüsselsheim, der westliche Teil des Wetteraukreises (die Gemeinden des früheren Landkreis Friedberg ) sowie der westliche Teil des Main-Kinzig-Kreises (ehemaliger Landkreis Hanau ) mit der Kreisstadt Hanau. Nur die Städte und Gemeinden sind Mitglieder im Verband, nicht jedoch die Landkreise.

Die Kernstädte am Rande des Rhein-Main-Verdichtungsraums und ihre jeweiligen Umlandregionen sind nicht Mitglied im Planungsverband, nicht einmal die auf hessischem Gebiet liegenden Großstädte Wiesbaden und Darmstadt.

Aufgaben

Die Aufgaben des Planungsverbands sind nach § 2 PlanvG im Vergleich zum Vorläufer Umlandverband fast ausschließlich auf die Erstellung und Änderung dreier Planwerke reduziert:

  • des gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) für die Mitgliedsgemeinden,
  • des Regionalplans Südhessen (nur für das Gebiet der Mitgliedsgemeinden) in Absprache mit der ansonsten dafür zuständigen Regionalversammlung Südhessen , sowie
  • des Landschaftsplans für das Verbandsgebiet nach § 4 Abs. 2 des Hessischen Naturschutzgesetzes.

Die beiden erstgenannten Planwerke werden nach § 9a des Hessischen Landesplanungsgesetzes zu einem Regionalen Flächennutzungsplan ( RegFNP ) zusammengefasst. Dieser wird der erste seiner Art in der Bundesrepublik sein.

Der Planungsverband erhebt zur Finanzierung seiner Aufgaben eine Verbandsumlage .

Organe

Der Planungsverband besitzt eine Verbandskammer als Beschlussgremium und einen Verbandsvorstand als Leitungsgremium.

Jede Mitgliedsgemeinde entsendet einen Delegierten in die Verbandskammer. Der Vertreter der Stadt Frankfurt hat zwölf, der von Offenbach vier, der Hanaus drei, die Vertreter von Bad Homburg und Rüsselsheim je zwei, die übrigen Gemeinden eine Stimme. Die Rückkehr zum Delegiertenprinzip spiegelt die geringeren Kompetenzen des neuen Verbands wieder; der Umlandverbandstag des UVF wurde noch direkt von den Bürgern gewählt.

Der Verbandsvorstand besteht aus einem hauptamtlichen Verbandsdirektor (z.Z. Stephan Wildhirt , SPD ), einem hauptamtlichen Ersten Beigeordneten ( Jens Peter Scheller , GRÜNE ) und einem ehrenamtlichen Beigeordneten. Die Mitglieder des Verbandsvorstands werden von der Verbandskammer für sechs Jahre gewählt.

Darüber hinaus besteht eine Geschäftsstelle. Diese hat, wie der Verbandvorstand, ihren Sitz in Frankfurt in umittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs.

Weblink

Wikipedia

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