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Letzte Änderung für Artikel Startbahn West: 26.01.2006 19:03

Startbahn West

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Bei der Startbahn West, genaue Bezeichnung Startbahn 18 West handelt es sich um eine reine Startbahn auf dem Flughafen Frankfurt, welche sich im westlichen Teil des Airports befindet und von Norden nach Süden verläuft. In den 1980er Jahren stand die Startbahn 18 West des Frankfurter Flughafens als Synonym für den gemeinsamen Widerstand großer Teile der betroffenen Bevölkerung gegen den Durchsetzungwillen staatlicher Organe. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik begehrten Bürger aus allen Schichten und politischen Richtungen gegen eine staatliche Entscheidung derart auf, dass es teilweise zu bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen kam.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Planungen

Im Jahr 1962 entschloss sich die Betreibergesellschaft des Flughafens Frankfurt Rhein-Main, neben einem neuen Empfangsterminal eine neue Startbahn in Planung zu geben. Der drastisch gestiegene Flugverkehr hatte sowohl die alten Empfangsgebäude als auch das bis heute bestehende Parallelbahnsystem an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht. Das Rhein-Main-Gebiet befand sich in einem stetigen ökonomischen Aufschwung, was nicht zuletzt dem Flughafen als europäischem Luftdrehkreuz zu verdanken war.

Doch das Flughafengelände ist ausschließlich von Wald umgeben, darunter sogenannter unantastbarer (da für das Ökosystem und die Luftreinhaltung Frankfurts unabdingbar) Bannwald . Hinzu kam ein weiteres Problem: Im Norden verläuft in Ost-West-Richtung die Bundesautobahn 3, Im Osten verläuft in Nord-Süd-Richtung die Bundesautobahn 5, im Westen verläuft ebenfalls in Nord-Süd-Richtung eine oberirdische Hauptstromtrasse, im Süden machte die amerikanische Rhein-Main Air Base einen unkomplizierten Ausbau ebenfalls unmöglich. Lediglich in der südwestlichen Ecke des Geländes bestand die Möglichkeit einer neuen Bahn in Nord-Süd-Richtung.

Dies bedeutete jedoch einerseits einen immensen Holzeinschlag und andererseits die Ausdehnung des Flughafengeländes auf eine nicht mehr zum Stadtgebiet gehörende Gemarkung. Doch noch stand der Ausbau des Flughafens als wichtiger Wirtschaftsfaktor weit vor ökologischen Argumenten.

Am 28. Dezember 1965 beantragte also die Flughafen AG die Genehmigung für den Bau der Startbahn 18 West. Im Mai 1966 wurde im Hessischen Landtag dem Neubau einer 4000 Meter langen Startbahn in Nord-Süd-Richtung stattgegeben. Angesichts der politischen Freigabe beschloss im November 1967 die Flughafen Frankfurt/Main AG (FAG) den Neubau des 78 Mio. DM teuren Projekts. Einem ständigen Ausbau für immer mehr Aufschwung standen in einer Zeit des beginnenden Umweltbewusstseins immer mehr Bürger skeptisch gegenüber. Nach dem im März 1968 vom Verkehrsminister erlassenen Planfeststellungsbeschluss wurden 44 Anfechtungsklagen erhoben.

Anfechtungsklagen

Nachdem im März 1972 das neue Terminal Mitte (das heutige Terminal 1) eröffnet wurde, kam es ein Jahr später zum Planfeststellungsverfahren für die neue Startbahn. Die Folge waren nun über 100 Klagen vor hessischen Gerichten. Argumentativ sahen sich die Startbahngegner, die sich mehr und mehr in Bürgerinitiativen zusammengeschlossen hatten, im Aufwind, da sowohl zurück gehende Flugbewegungen als auch die Ölkrise einen weiteren Ausbau als nicht mehr sinnvoll erscheinen ließen. Fast 10 Jahre lang befassten sich Gerichte mit dem geplanten Ausbau. Aus formalen Gründen wurde der Beschluss aufgehoben. Im März 1971 erließ das Ministerium einen zweiten Planfeststellungsbeschluss. Der beschäftigte erneut die Gerichte. Ende 1978 gründete sich eine Bürgerinitiative hauptsächlich in den betroffenen Gemeinden Mörfelden-Walldorf, aber auch aus Frankfurt und Umgebung gegen den Ausbau.

Im Juli 1978 verwies das Bundesverwaltungsgericht die Klagen der Startbahngegner zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof . Im Dezember desselben Jahres verkaufte das Land Hessen 303 Hektar Land an die FAG zum Bau der neuen Startbahn. Der zu erwartende Holzeinschlag betrug dabei 129 Hektar.

Zuspitzung des Konflikts

Mit der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 1980 für den Bau der neuen Startbahn endete die gerichtliche Auseinandersetzung, während sich der Widerstand zuspitzte.

Auf dem Gelände der geplanten Startbahn West errichteten Gegner ab Mai 1980 mehrere Hütten, um mittels eines symbolischen Dorfes mit Wald-Uni und Kirche den Bau zu verhindern. Im Juli ordnete der hessische Minister für Wirtschaft und Verkehr, Heinz-Herbert Karry, den „ Sofortvollzug “ für den Bau der Startbahn an. Den Widerspruch dagegen wies der hessische Verwaltungsgerichtshof im Oktober zurück. Die Baumfällarbeiten begannen aus technischen Gründen noch vor und im Winter. Am 2. November demonstrierten am Waldrand in Walldorf 15.000 Menschen, hauptsächlich Umweltschützer und Studenten, aber auch sehr viele ältere Menschen über fünfzig, die zuvor die Bewohner des Hüttendorfes unterstützt hatten. Im Februar 1981 sagte der Ministerpräsident und gelernte Dachdecker Dr. Holger Börner im Hessischen Landtag, dass man „früher solche Leute mit Dachlatten bearbeitet hätte“.

Im Mai 1981 ordnete das Darmstädter Regierungspräsidium die Gelände enteignung an. Am 6. Oktober wurde das Hüttendorf auf Anordnung von Innenminister Ekkehard Gries unter schweren Krawallen geräumt. Später entstanden drei weitere Hüttendörfer, die ebenfalls geräumt wurden. Am 2. November begannen – unter massivem Polizeischutz – die Bau- bzw. Rodungsarbeiten. Währenddessen kam es immer wieder zu Übergriffen der Demonstranten, aber auch der Polizei. Bereits wenige Wochen nach Beginn des Baus wurde ein 2,50 Meter hoher Betonzaun zur Sicherung der Arbeiten errichtet.

Riesige Demonstrationen

Am 14. November demonstrierten in Wiesbaden mehr als 120.000 Menschen gegen die Startbahn-Pläne. Dem Landeswahlleiter wurden 200.000 Unterschriften für ein Volksbegehren übergeben. Der Frankfurter Magistratsdirektor Alexander Schubart rief für den nächsten Tag zu einer "Besichtigung" des Flughafens auf. Über Stunden wurden die Zufahrten blockiert, auf den benachbarten Autobahnen brannten Barrikaden, die Polizei ging mit Gewalt gegen Demonstranten vor. Eine Besetzung des Frankfurter Bahnhofs wird von Ordnungkräften verhindert. Über eine Woche war die Innenstadt von Frankfurt durch tägliche Protestaktionen faktisch gesperrt. Schubart wird wegen der von ihm versuchten Nötigung der Landesregierung und des Aufrufs zur Gewalt zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt und aus dem Staatsdienst entfernt.

Zurückweisung des Volksbegehrens

Die letzte legale Chance – der Antrag auf ein Volksbegehren – endet mit dem negativen Bescheid 1982 und der Zurückweisung wegen Nichtzuständigkeit des Hessischen Staatsgerichtshofs .

Am 12. April 1984 wird die neue Startbahn 18 West schließlich ohne die üblichen Feierlichkeiten dem Verkehr übergeben.

Einen unrühmlichen Höhepunkt findet die Auseinandersetzung jedoch erst nach Eröffnung der Startbahn. Am 4. November 1987 werden anlässlich einer Begehung zum Jahrestag der Räumung des Hüttendorfs zwei Polizeibeamte erschossen. Der Täter wird verurteilt, doch die Startbahn-Bewegung brach danach auseinander. Thorsten Schwalm und Klaus Eichhöfer wurden mit einer zuvor in Hanau geraubten Polizeidienstwaffe erschossen.

Von der Auseinandersetzung ist die Betonmauer um die Startbahn übriggeblieben.
Koordinaten: 50° 1' 4" N, 8° 31' 33" O

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