Frankfurter Reformation
Die Frankfurter Reformation ist die amtliche Umarbeitung des Stadtrechts von Frankfurt am Main.
Die ältere datiert auf das Jahr 1509 , die jüngere erfolgte 1578 und wurde durch den Frankfurter Syndikus Johann Fichard verfasst. Von anderen Kodifikationen unterscheidet sich die Frankfurter durch die starke Betonung des römischen Rechts und dadurch, dass sie die umfassendste Stadtrechtskodifikation enthält.
1611 wurde sie nochmals erweitert und galt dann bis in das frühe 20. Jahrhundert unverändert.
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