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Letzte Änderung für Artikel Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung: 14.02.2006 23:28

Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung

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Die Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung m.b.H. (kurz: Degesch) mit Sitz in Frankfurt am Main befasste sich mit dem Vertrieb von Schädlingsbekämpfungsmitteln (vor allem Begasungsmitteln ) und wendete diese zeitweilig auch als Serviceleistung in Silos und Warenlagern an. Sie war während der Zeit des Nationalsozialismus die Inhaberin des Patents zur Herstellung von Zyklon B , das von den Nazis auch für die Massentötungen in den NS-Vernichtungslagern eingesetzt wurde.

Das Produkt ließ die Degesch zunächst in den Dessauer Werken für Zucker und chemische Industrie herstellen. Ab 1935 wurden zusätzlich die Kali Werke in Kolin (Tschechoslowakei), die zur Degussa gehörten, mit der Herstellung beauftragt.

Inhaltsverzeichnis

Beteiligungen

An der Degesch waren damals folgende Unternehmen beteiligt:

Die Degesch war ihrerseits an zwei Firmen beteiligt, die sich das Monopol für Handel und Anwendung von Zyklon B teilten:

  • Tesch & Stabenow GmbH von 1927 bis 1942 mit 55%, danach im Alleinbesitz von Dr. Bruno Tesch (für das Gebiet östlich der Elbe)
  • Heerdt-Lingler GmbH (für das Gebiet westlich der Elbe). Diese Firma wurde von 1941 an in Personalunion vom Geschäftsführer der Degesch, Dr. Gerhard Peters, geleitet.

Firmengeschichte nach 1945

Auch nach Ende des Zweiten Weltkrieges führte die Degesch ihr angestammtes Geschäft fort. Nach Zwangsauflösung der I.G. Farben waren folgende Gesellschafter beteiligt:

1986 wurde die Degesch an einen Wettbewerber, die Detia Freyberg GmbH in Laudenbach veräußert, die das Geschäft unter der Firma Detia-Degesch GmbH fortführt. Heutzutage werden, auch aufgrund der veränderten wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Schädlingsbekämpfung, weder Zyklon B noch ein anderes blausäurehaltiges Präparat angeboten. Es werden neben Mitteln zur Rattenbekämpfung in verschiedener Art und Weise stattdessen nur noch Präparate, die Phosphorwasserstoff entwickeln, sowie Geräte zu ihrer Ausbringung hergestellt.

Strafverfolgung

Im IG-Farben-Prozess hatte sich der Geschäftsführer der Degesch, Dr. Gerhard Friedrich Peters, als Zeuge selbst indirekt belastet. Er sei von Kurt Gerstein über die Tötung von Menschen mit Zyklon B informiert und um Lieferung des Gases ohne die übliche Beimengung von Warn- und Reizstoff ersucht worden.

1949 stand Peters deshalb vor dem Schwurgericht in Frankfurt und wurde wegen Beihilfe zum Mord zunächst zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Strafmaß wurde 1953 im Revisionsverfahren rechtskräftig auf sechs Jahre festgesetzt; Peters trat die Strafe an. Doch 1955 wurde Peters im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen, da erfolglose Beihilfe durch Strafrechtsänderungsgesetz vom August 1953 nach höchstrichterliche Auslegung nicht mehr strafbar war. Es sei nicht sicher, dass mit den gelieferten 3.970 kg Gift ohne Reizstoff Menschen getötet worden seien, denn Gerstein habe das Zyklon B teilweise als verdorben bezeichnet und dem beabsichtigten Tötungszweck entzogen.

Literatur

  • Jörg Friedrich: Die kalte Amnestie. NS-Täter in der Bundesrepublik. Fischer TB 4308; Frankfurt/M 1984 ISBN 3-596-24308-4 (Seite 204 bis 213 kritischer Bericht über Zyklon-B-Prozess gegen Peters)

Weblink

Wikipedia

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