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Letzte Änderung für Artikel Notabeln: 06.11.2005 21:42

Notabeln

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Notabeln (frz. notables) waren die Angehörigen der sozialen Oberschicht, deren Ansehen auf einem hohen Rang, besondere Verdienste oder einem großen Vermögen beruhte. Sie waren am politischen Prozess des Staates beteiligt. Im übertragenen Sinn bezeichnete Notabeln auch die höher gestellten Bürger in anderen Staaten wie zum Beispiel die Efe der Türkei . Der Begriff des Notabeln ist - jedenfalls soweit er für entsprechende Gruppen in Deutschland verwendet wird - nicht deckungsgleich mit dem des Großbürgers, der Personen bürgerlicher Herkunft mit großem Vermögen und entsprechendem Lebensstil erfasst, während Notabeln in Abgrenzung hierzu auch jene Personen erfassen, die auch ohne großes Vermögen aufgrund ihres Ansehens und Ranges eine gesellschaftlich herausgehobene Stellung innehatten.

Frankreich

In Frankreich wurden die erweiterten Ratsversammlungen des Königs schon seit dem 15. Jahrhundert als assemblées des notables, also Notabelnversammlungen bezeichnet. Im Unterschied zu den Generalständen kamen sie auf Berufung des Königs zustande.

Die Notabeln vertraten alle drei Stände , waren aber der absolutistischen Entwicklung des Staates weniger hinderlich, da sie, im Gegensatz zum 3. Stand , mit deutlich mehr Rechten versehen waren und daher nicht gegen den König protestierten.

In der Notabelnversammlung von 1627 wird jedoch offiziell auf diese beschränkte Form der Volksbefragung verzichtet. Erst 160 Jahre später, im Jahre 1787 , als durch den Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg und eine andauernde Missernte der französische Staat vor dem Bankrott stand, musste der damalige Minister für Finanzen, Charles Alexandre de Calonne , erneut die Notabeln nach Versailles rufen. Diese stürzten den Minister und verlangten grundsätzliche Reformen, welche aber vom Parlament abgelehnt wurden. Daraufhin wurde eine Einberufung der Generalstände veranlasst, was der Anstoß zur Französischen Revolution war.

Hamburg

In der Stadtrepublik Hamburg erhielten die Notabeln in der Verfassung von 1859 eine eigens geschaffene Sicherung ihres Einflusses auf das Stadtregiment. Hier wurde der Begriff der Notabeln für diejenigen Wahlberechtigten übernommen, die ihre Abgeordneten zur Bürgerschaft außerhalb der allgemeinen Wahlen entsandten. Die aus den Deputationen kommenden Notabelnabgeordneten sollten "ein Gegengewicht gegen die Tendenz der Alleinherrschaft gewisser Volksklassen" sein. Der Einfluss der Kaufmannschaft in den Basisgremien war erheblich. Vielfach wurden die hamburgischen Notabelnabgeordneten pauschal mit den Großhandelsinteressen identifiziert.

Literatur

  • Wiegand, Frank-Michael: Die Notabeln, Band 30 der Beiträge zur Geschichte Hamburgs, Hamburg 1987, S. 45ff u. 91f

Wikipedia

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