fair-hotels . Ein Service wie gemalt
Reiseführer Übersicht Deutschland Österreich Schweiz Bauwerke nach Stil

Werbung

Letzte Änderung für Artikel Curiohaus-Prozess: 12.01.2006 11:51

Curiohaus-Prozess

Wechseln zu: Navigation, Suche

Mit den Begriff Curiohaus-Prozess ist in der Regel der Hauptprozess des britischen Militärgerichts gegen Täter und Verantwortliche des KZ Neuengamme gemeint, in dem auch die Ermordung von zwanzig Kindern im Nebenlager Bullenhuser Damm untersucht wurde. Weitere britische Militärgerichtsprozesse, darunter sieben Ravensbrück-Prozesse sowie ein Prozess gegen einen Täter des KZ Bergen-Belsen , fanden im Curiohaus bis Dezember 1949 statt.

Inhaltsverzeichnis

Hauptprozess

Dieser Prozess begann am 18. März 1946 im Hamburger Curiohaus. Dabei standen 14 leitende SS-Offiziere und Aufseher unter Anklage. Elf Todesurteile wurden ausgesprochen, die im Zuchthaus Hameln vollstreckt wurden. Unter den am 10. Oktober 1946 Hingerichteten befanden sich außer dem Leiter des KZ Neuengamme, Max Pauly , einige unmittelbar am Kindermord Beteiligte: Ewald Jauch, Johann Frahm und der SS-Arzt Dr. Alfred Trzebinski. Im Prozess belastet wurden auch SS-Arzt Dr. Kurt Heißmeyer sowie SS-Arzt Hans Klein und SS-Obersturmführer Arnold Strippel, deren man aber noch nicht habhaft geworden war.

Testa-Prozess

Weniger bekannt ist der erste Prozess im Curiohaus vom 1. bis 8. März 1946 gegen drei Personen der Firma Tesch & Stabenow (Testa), die Zyklon B auch an Konzentrationslager geliefert hatte. Ihnen wurde vorgeworfen, Giftgas zur Tötung Alliierter Staatsangehöriger geliefert zu haben "mit vollem Bewußtsein, daß das erwähnte Gas so benutzt werden wird." Nach Zeugenaussage eines Buchhalters der Firma, der sich auf einen nicht aufgefundenen Reisebericht des Dr. Bruno Tesch bezog, hätte dieser sogar selbst vorgeschlagen, sein Zyklon B zur Tötung von Menschen einzusetzen. Im Prozessverlauf wurden große Liefermengen von Zyklon B nachgewiesen, so für das Jahr 1943 rund 12 Tonnen nach Auschwitz .

Dr. Bruno Tesch und sein Prokurist Karl Weinbacher wurden zum Tode verurteilt; Dr. Joachim Drosihn wurde freigesprochen. Die von zahlreichen Personen unterzeichneten Gnadengesuche wurden abgelehnt und die beiden Verurteilten am 16. Mai 1946 im Zuchthaus Hameln hingerichtet.

Weitere Prozesse

In sieben Folgeprozessen mussten sich an diesem Ort weitere 15 Angeklagte wegen ihrer Verbrechen im Hauptlager Neuengamme verantworten. Es kam zu 12 Todesurteilen, von denen 8 bestätigt und ausgeführt wurden. Die meisten der Prozesse, die wegen eines Verbrechens in einem der Außen- und Nebenlager durchgeführt wurden, fanden ebenfalls im Curiohaus statt.

Am 16. April 1948 stand der Führer des Wachbataillons von Bergen-Belsen, SS-Hauptsturmführer Kurt Meyer, im Saal des Curiohauses vor seinen Richtern. Er bestritt die Vorwürfe, alliierte Häftlinge und eine Polin in Bergen-Belsen misshandelt zu haben; er habe keinen Zutritt zum Schutzhaftlager gehabt. Die Zeugenaussagen widersprachen sich. Meyer wurde im hier verhandelten dritten Bergen-Belsen-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt, kam aber 1954 frei.

Auch die Angeklagten der sieben Ravensbrück-Prozesse standen an diesem Ort vor Gericht.

Vom 23. August 1949 bis zum 19. Dezember 1949 wurde hier gegen den Generalfeldmarschall Erich von Manstein verhandelt. Es war dies der letzte alliierte Kriegsverbrecherprozess.

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Britischen Militärgerichtsprozesse gegen deutsche Kriegverbrecher bildete der sogenannte königliche Auftrag vom 14. Juni 1945. Der Rechtsgrundsatz nulla poena sine lege wurde hier nicht verletzt, weil nur das zur Tatzeit gültige Völkerrecht angewendet wurde. Das Gericht setzte sich aus drei hohen Militärs, einem Ersatz-Richter und einem juristischen Berater ohne Stimmrecht zusammen. Die Verhandlung war öffentlich. Berufung war nicht möglich; Gnadengesuche wurden vom Kriegsminister oder einem beauftragten Generalmajor entschieden.

In diesen Militärgerichtsverfahren wurden nur zwei Gruppen von Tätern unter Anklage gestellt: Erstens Personen, die zum Schaden von britischen Staatsbürgern gegen das Kriegsrecht verstoßen hatten, und zweitens Personen, die im Gebiet der britischen Besatzungszone an Alliierten Verbrechen begangen hatten. Für britische Militärgerichtsverfahren war der Rechtsbegriff Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch unbekannt.

Literatur

  • KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hrsg): Die frühen Nachkriegsprozesse. Bremen 1997 (Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland. Heft 3) ISBN 3-86108-322-1
  • Jürgen Kalthoff / Martin Werner: Die Händler des Zyklon B. - Tesch & Stabenow. Eine Firmengeschichte zwischen Hamburg und Auschwitz. Hamburg 1998, ISBN 3-87975-713-5
  • Oliver von Wrochem: Die Auseinandersetzung mit Wehrmachtsverbrechen im Prozeß gegen den Generalfeldmarschall Erich von Manstein 1949. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 46(1998) Heft 4, Seite 329-353 (Anklagepunkte / Urteil / Haftentlassung / Öffentlichkeit)

Weblink

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Curiohaus-Prozess aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Curiohaus-Prozess verfügbar.

fair-hotels. Ein Service der
VIVAI Software AG
Betenstr. 13-15
44137 Dortmund

Tel. 0231/914488-0
Fax 0231/914488-88
Mail: info@vivai.de
Url: http://www.vivai.de