Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg betreibt rechtsvergleichende Grundlagenforschung auf den Gebieten des ausländischen und internationalen Privat- , Handels- , Wirtschafts- und Verfahrensrechts .
Es wurde 1926 in Berlin unter Beteiligung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. gegründet und 1949 in die Max-Planck-Gesellschaft übernommen. Seit 1956 befindet sich das Institut in Hamburg.
Das Institut betätigt sich als wissenschaftlicher Berater in- und ausländischer Gesetzgeber, betreibt die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und ist ein Zentrum des internationalen wissenschaftlichen Austausches.
Im Rahmen des internationalen Privatrechts wird das Institut für Rechtsgutachten auf Anfrage deutscher Gerichte tätig.
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