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Letzte Änderung für Artikel Liste der Bezirke in Hamburg: 11.02.2006 18:53

Liste der Bezirke in Hamburg

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Orte des Bundeslandes Hamburg

Hamburg ist zwar heute Bundesland und zugleich eine einheitliche Gemeinde ( Stadt ), weist aber viele Orte auf, die früher selbständige Städte oder Gemeinden waren. Heute ist Hamburg verwaltungstechnisch in sieben Bezirke gegliedert, die einen Teil der kommunalen Aufgaben mit eingeschränkter Selbständigkeit erledigen. Jeder Bezirk gliedert sich in ein Kerngebiet und ein bis vier Ortsamtsgebiete (davon existieren gegenwärtig 15 in ganz Hamburg). Diese Kern- und Ortsamtsgebiete werden jeweils vom zuständigen Bezirksamt verwaltet; die Ortsämter bieten lediglich einen beschränkten Vor-Ort-Service an, damit die Bewohner der peripheren Stadtteile nicht jedes Mal in das Bezirksrathaus fahren müssen, sind aber keine eigenständigen Teile der Verwaltung. Die unterste Gliederung des Stadtgebietes sind die Stadtteile, von denen es in Hamburg insgesamt 104 gibt.

Inhaltsverzeichnis

Die 104 Stadtteile Hamburgs, geordnet nach Bezirken und Ortsamtsgebieten

Bezirk Altona

Hamburger Bezirk mit 13 Stadtteilen

Lage des Bezirks Hamburg Altona in Hamburg
Lage des Bezirks Hamburg Altona in Hamburg

Bezirk Bergedorf

Hamburger Bezirk mit 13 Stadtteilen

Lage des Bezirks Hamburg Bergedorf in Hamburg
Lage des Bezirks Hamburg Bergedorf in Hamburg

Bezirk Eimsbüttel

Hamburger Bezirk mit 9 Stadtteilen

Lage des Bezirks Hamburg Eimsbüttel in Hamburg
Lage des Bezirks Hamburg Eimsbüttel in Hamburg

Bezirk Hamburg-Mitte

Hamburger Bezirk mit 20 Stadtteilen

Lage des Bezirks Hamburg Mitte in Hamburg
Lage des Bezirks Hamburg Mitte in Hamburg

Bezirk Hamburg-Nord

Hamburger Bezirk mit 13 Stadtteilen

Lage des Bezirks Hamburg Nord in Hamburg
Lage des Bezirks Hamburg Nord in Hamburg

Bezirk Harburg

Hamburger Bezirk mit 18 Stadtteilen

Lage des Bezirks Hamburg Harburg in Hamburg
Lage des Bezirks Hamburg Harburg in Hamburg

Bezirk Wandsbek

Hamburger Bezirk mit 18 Stadtteilen, bestehend aus:

Lage des Bezirks Hamburg Wandsbek in Hamburg
Lage des Bezirks Hamburg Wandsbek in Hamburg

Geschichte

Wie die meisten ehemaligen Freien Reichsstädte konnte auch Hamburg im Laufe der Geschichte neben dem eigentlichen Stadtgebiet umliegende Dörfer und Städte für sich gewinnen und unter seine Hoheit stellen bzw. sie gemeinsam mit anderen Staaten verwalten. Das "Staatsgebiet" der Freien Reichsstadt Hamburg bestand daher aus dem eigentlichen Stadtgebiet und dem sogenannten "Landgebiet", also einer Vielzahl von Landgemeinden, die mehr oder weniger eine eigene Verwaltung hatten. Meist stand ihnen ein Vogt vor. Das Landgebiet wurde seit dem 19. Jahrhundert auch in mehrere Bereiche eingeteilt. Die meisten der Landgemeinden bildeten mit der Stadt Hamburg ein geschlossenes Staatsgebiet, doch lagen einige auch als Exklaven vollständig außerhalb des geschlossenen Staatsgebietes. Zum hamburgischen Landgebiet gehörten u. a. die äußeren Stadtteile der heutigen Bezirke Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Eimsbüttel und die sogenannten Walddörfer, die seinerzeit als Landherrenschaft der Geestlande verwaltet wurden. Auch die Stadt Bergedorf gehörte zum Landgebiet. Diese Stadt ist seit über 800 Jahren hamburgisch, war aber über lange Zeit in beiderstädtischem Besitz von Hamburg und Lübeck.

Hamburg im Deutschen Reich

Freie Hansestadt Hamburg 1815 -1937
Freie Hansestadt Hamburg 1815 -1937
Exklave Cuxhaven 1815 -1937
Exklave Cuxhaven 1815 -1937

Bei der Gründung des Deutschen Reichs 1871 war das Staatsgebiet Hamburgs in drei Bereiche eingeteilt: die Stadt Hamburg mit der Vorstadt St. Pauli, die Vororte und das übrige Landgebiet. Im folgenden werden alle selbständig benannten Gebietsteile aufgezählt. Die Orte sind in der damaligen Schreibweise wiedergegeben (speziell die Endung -wärder wird heute -werder geschrieben).

Zu den Vororten zählten: Rotherbaum, Harvestehude, Eimsbüttel, Eppendorf, Winterhude, Uhlenhorst, Barmbek, Eilbeck, Hohenfelde, Borgfelde, Hamm, Horn, Billwärder-Ausschlag, Steinwärder mit Grevenhof und der kleine Grasbrook.

Das übrige Landgebiet war in sieben Bereiche unterteilt. Diese Bereiche werden im folgenden mit ihren zugehörigen Gemeinden bzw. Ortschaften genannt:

  • Landgebiet rechts von der Alster: Gemeinden Großborstel, Fuhlsbüttel und Langenhorn
  • Landgebiet links von der Alster bis zur Gebietsgrenze: Gemeinden Alsterdorf, Ohlsdorf und Kleinborstel und Struckholt
  • Walddörfer: Gemeinden Farmsen mit Berne, Volksdorf, Wohldorf und Olstedt, Groß-Hansdorf und Schmalenbeck
  • Landgebiet zwischen der Bille und der Elbe: Gemeinden Billwärder an der Bille, Moorfleeth, Allermöhe, Spadenland, Tatenberg, Ochsenwärder und Reitbrook
  • Landgebiet südlich von der Elbe:
    • Ortschaften und Inseln östlich vom Reiherstieg: Gemeinde Moorwärder, Kaltenhofe, Peute, Die große Veddel, Die kleine Veddel, Niedernfelde, Klütjenfelde
    • Ortschaften und Inseln westlich vom Reiherstieg: Ellerholz, Ross, Waltershof, Mühlenwärder, Dradenau und die Gemeinden Finkenwärder und Moorburg
  • Ortschaften im Bereich des ehemaligen Amts bzw. der Landherrenschaft Bergedorf: Stadt Bergedorf und Gemeinden Curslak, Altengamme, Neuengamme, Kirchwärder, Krauel und Geesthacht
  • Amt Ritzebüttel: Gemeinden Cuxhaven, Groden, Döse, Süderwisch und Westerwisch, Stickenbüttel, Sahlenburg, Duhnen, Holte und Spangen, Arensch und Berensch, Oxstedt, Gudendorf und Neuwerk

Das eigentliche Stadtgebiet Hamburgs umfasste bis Mitte des 19. Jahrhunderts nur die sogenannte Altstadt, die Neustadt und das Gebiet Klostertor. Ab 1868 wurden in mehreren Abschnitten benachbarte Landgemeinden in das Stadtgebiet eingegliedert. Dadurch verkleinerte sich das Landgebiet Hamburgs stetig.

Altona und Wandsbek gehörten früher zu den bedeutendsten Städten des Herzogtums Holstein, dessen Souverän der König von Dänemark war. Nach der dänischen Niederlage 1864 kamen beide Städte zu Preußen (Provinz Schleswig-Holstein). Harburg und Wilhelmsburg gehörten zum Königreich Hannover, ab 1866 ebenfalls zu Preußen ( Provinz Hannover ). Harburg war Kreisstadt des Landkreises Harburg. 1927 wurden beide Städte zur Großstadt Harburg-Wilhelmsburg vereinigt und zum Stadtkreis erklärt. Dieser blieb aber zunächst noch Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Harburg.

Bezirksreform der Nationalsozialisten

Durch das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 (in Kraft getreten am 1. April 1938 ) wurde das Landgebiet vollständig mit der Stadt Hamburg zu einer einheitlichen Stadt vereinigt.

Seinerzeit wurden einige Gemeinden des Landgebiets (u. a. Geesthacht und Cuxhaven) dem Land Preußen angegliedert. Im Gegenzug erhielt Hamburg von Preußen mehrere Gemeinden, darunter die Stadtkreise Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg. Mit Wirkung vom 1. April 1939 wurde dann die Stadt Hamburg zunächst in zehn "Kreise" eingeteilt, denen 110 Bezirke und 178 Ortsteile nachgeordnet waren.

Die zentralistische Verwaltungsgliederung Hamburgs aus dem Jahre 1938, die sich an den Parteikreisen der NSDAP orientierte, wurde auch nach dem Zweiten Weltkrieg beibehalten, obwohl es Vorschläge gab, die Verwaltungsgliederung des Landes Hamburg durch Einrichtung von Gemeinden wieder demokratischer, effizienter und weniger zentralistisch zu gestalten. 1951 / 52 wurde die heutige Verwaltungsstruktur mit den sieben Bezirken und ihren zugehörigen Ortsämtern bzw. Stadtteilen geschaffen.

Eingliederungen im Ãœberblick

Im einzelnen wurden folgende Gemeinden bzw. Gebiete in das Stadtgebiet Hamburgs eingegliedert:

  • 1869 : St. Georg
  • 1871 / 74 : St. Pauli, Eimsbüttel, Rotherbaum, Harvest, Eppendorf, Winterhude, Barmbek, Uhlenhorst, Hohenfelde, Eilbek, Borgfelde, Hamm, Horn, Billwerder Ausschlag, Kleiner Grasbrook und Steinwerder
  • 1894 : Veddel
  • 1913 : Billbrook, Waltershof, Alsterdorf, Groß-Borstel, Ohlsdorf, Fuhlsbüttel und Langenhorn
  • 1919 : Finkenwerder (nur teilweise)
  • 1923 : Moorfleetstadt
  • 1. April 1938 :
    • vom bisherigen Staat Hamburg: Stadt Bergedorf und Gemeinden Altengamme, Allermöhe, Berne, Billwerder, Curslack, Farmsen, Kirchwerder (es gab außerdem auch eine Gemeinde gleichen Namens, die zur preuß. Provinz Hannover gehörte, siehe unten), Moorburg, Moorfleet, Moorwerder, Neuengamme, Ochsenwerder, Ohlstedt, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg, Volksdorf und Wohldorf
    • vom preußischen Regierungsbezirk Schleswig (Provinz Schleswig-Holstein)
      • Stadtkreise Altona und Wandsbek (mit ihren bereits früher eingemeindeten Ortsteilen)
      • vom Landkreis Stormarn: Gemeinden Bergstedt, Billstedt, Bramstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrügge, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop und Wellingsbüttel
      • vom Landkreis Herzogtum Lauenburg: Wohnplatz Kurslack im Achterschlag der Gemeinde Börnsen
      • vom Landkreis Pinneberg: Gemeinde Lokstedt
    • vom preußischen Regierungsbezirk Lüneburg ( Provinz Hannover )
      • Stadtkreis Harburg-Wilhelmsburg (mit den bereits früher eingemeindeten Ortsteilen)
      • vom Landkreis Harburg: Gemeinden Altenwerder, Finkenwerder, Fischbek, Francop, Gut Moor, (Hannöversch) Kirchwerder, Langenbek, Marmstorf, Neuenfelde, Neugraben, Neuland, Rönneburg, Sinstorf sowie Teile der Gemeinde Over
    • vom preußischen Regierungsbezirk Stade ( Provinz Hannover )

Organe der Bezirksverwaltung

Die Bezirke verfügen jeweils über eine Bezirksversammlung, die alle fünf Jahre parallel zur Bürgerschaftswahl in direkter Wahl gewählt wird. An der Spitze der Verwaltung (des Bezirksamtes) steht der Bezirksamtsleiter, der von der Bezirksversammlung gewählt wird, jedoch zur Amtsübernahme der Bestätigung durch den Senat bedarf. Den Bezirken sind Ortsämter zugeordnet, die einige Verwaltungsaufgaben außerhalb des Kerngebietes des jeweiligen Bezirkes wahrnehmen. Entsprechend existieren Ortsausschüsse und (nicht in allen Bezirken) Kerngebietsausschüsse mit Zuständigkeit für das jeweilige Teilgebiet, die jedoch nicht direkt gewählt, sondern von der Bezirksversammung berufen werden. Die Kerngebiete und Ortsamtsgebiete bestehen in der Regel aus mehreren Stadtteilen. Die Bezirke haben einwohnermäßig die Größe kleinerer Landeshauptstädte, die Ortsamtsgebiete liegen zwischen Kreisstädten und Großstädten.

Die Selbstverwaltungsrechte der Bezirke entsprechen jedoch nicht denen von Gemeinden in anderen Bundesländern. Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass der Bezirksamtsleiter zum Amtsantritt der Bestätigung durch den Senat bedarf, und dass Entscheidungen der bezirklichen Instanzen vom Senat außer Kraft gesetzt werden können, indem er die betreffende Angelegenheit per Evokation an sich zieht oder fachlich zuständige Senatoren bindende Einzelweisungen erlassen.

Die 104 Stadtteile Hamburgs sind historisch-geographische und statistische, keine politischen Einheiten.

Reformierung der Bezirke

Derzeit wird die Änderung der Einteilung der Bezirke debattiert. Finanzsenator Wolfgang Peiner und sein Staatsrat Detlef Gottschalk ( CDU ) haben dazu Anfang Januar 2005 einen Diskussionsentwurf vorgelegt( [1] , [2] ). Ziel ist die Übertragung einiger Abteilungen der zentralen Landesbehörden an die Bezirke, so dass diese über mehr Entscheidungsmöglichkeiten verfügen. Zur Neuaufteilung hat Peiner drei Vorschläge vorgestellt, welche die Diskussion anregen sollen:

  • Aufteilung des größten Bezirkes Wandsbek in zwei Teile, so dass acht Bezirke entstehen
  • Neuverteilung von acht Bezirken, die mehr an Einzugsgebieten orientiert sind
  • Einteilung in 17 Kleinbezirke zu je etwa 100.000 Einwohnern

Die regierende CDU hat sich inzwischen für eine "kleine Lösung" mit folgenden Gebietsveränderungen ausgesprochen:

  • Es bleibt bei sieben Bezirken
  • "Stadtteiltausch" zwischen den Bezirken Mitte und Harburg: Wilhelmsburg soll zu Mitte kommen, dafür Finkenwerder an Harburg gehen
  • Das Schanzenviertel soll einheitlich verwaltet werden, indem seine zu Mitte bzw. Eimsbüttel gehörenden Teile dem Bezirk Altona zugeschlagen werden

Weblinks

Wikipedia

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