Handfeste
Die Handfeste war allgemein eine zur Sicherung eines Rechts ausgefertigte Urkunde , die dazu bestimmt war, dem Berechtigten ausgehändigt zu werden.
Zudem bezeichnete man das in dieser Urkunde bestimmte Recht selbst auch als Handfeste.
In seiner speziellen Bedeutung war die Handfeste ein Dokument über einen Rentenkauf. Im bremischen Recht gab es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches 1901 eine spezielle Hypothek mit Namen Handfeste, in der die Publizität des Rechts nicht durch öffentliche Bücher herbeigeführt wurde, sondern die öffentliche Ausrufung mit der Wirkung des Ausschlusses verlangte. Die Handfeste wurde dort als Inhaberpapier ausgefertigt.
Auch historische Dokumente sind unter der Bezeichnung Handfeste bekannt, z. B.
- die Georgenberger Handfeste , mit welcher 1186 die Zukunft der Steiermark beeinflusst wurde
- die so genannte Kulmer Handfeste , die erste Urkunde des Deutschen Ordens im Preußenland: Stadtrechtsverleihung für die Städte Kulm und Thorn
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