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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Sorau (Lausitz): 03.02.2006 00:07

Landkreis Sorau (Lausitz)

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Sorau (Lausitz) ist ein ehemaliger Landkreis in der preußischen Provinz Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Sorau (Lausitz) umfasste am 1. Januar 1945 :

  • die 5 Städte Christianstadt (Bober) , Gassen , Pförten , Sorau und Triebel
  • sowie 133 weitere Gemeinden,
  • und 2 Gutsbezirke (Forsten).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Sorau im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“. Das Landratsamt war in Sorau i./Ndr. Laus.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Am 1. April 1897 schied die Stadtgemeinde Forst i./L. aus dem Kreis Sorau aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis .

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Sorau entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der fast alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum gleichen Zeitpunkt trat der Gutsbezirk Naumburg, Schloß (teilweise) vom Kreis Sagan zum Kreis Sorau.

Die Kreisbezeichnung schwankte in der Folgezeit zwischen Sorau und Sorau (Nd. Lausitz), bis am 10. Oktober 1940 der Kreisname endgültig auf Sorau (Lausitz) festgesetzt wurde. Seit dem 1. Januar 1939 wurde der Kreis entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung als Landkreis bezeichnet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Sorau (Lausitz) gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Christianstadt (Bober), Gassen, Pförten, Sorau (Nd. Lausitz) – später: Sorau, zuletzt :Sorau (Lausitz) – und Triebel führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten.

Im Jahre 1937 fanden nur kleinere Änderungen im Schriftbild dadurch statt, dass die Schreibweise für folgende Orte geändert wurden:

  • Buckocka: Buchenberge,
  • Koyne: Keune,
  • Nablath: Nahberg,
  • Sablath: Raudenberg/Niederlausitz,
  • Tzschacksdorf: Schacksdorf,
  • Tzscheeren: Grünaue (Nieder Lausitz),
  • Zukleba: Steinfelde (Nieder Lausitz).

Siehe auch

  • Powiat Å»arski

Wikipedia

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