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Letzte Änderung für Artikel Herrschaft Stargard: 16.02.2006 19:31

Herrschaft Stargard

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Die Herrschaft Stargard ist eine im 13. Jahrhundert als "terra Stargardiensis" erstmalig urkundlich belegte Herrschaft im Grenzbereich zwischen Brandenburg und Südostmecklenburg. Sie war zunächst ein wahrscheinlich auf slawische Zeit zurückgehender Burgbezirk um Stargard, wurde jedoch begrifflich sehr bald weiter gefasst. Seit 1236 im Besitz der Askanier gelangte die Herrschaft Stargard 1292 als Wittum an die Fürsten (später Herzöge) zu Mecklenburg, die 1352 - 1471 hier in einer Nebenlinie residierten. Nach sächsischer Lehnsabhängigkeit wurde die Herrschaft 1348 zum reichsunmittelbaren Territorium erhoben und später ein herzoglich mecklenburgisches Verwaltungsamt.

1701 war sie Gründungsbestandteil und größter Gebietsanteil des (Teil-) Herzogtums Mecklenburg-Strelitz, zugleich bis 1918 einer von drei ritterschaftlichen Kreisen des mecklenburgischen Gesamtstaates. Umgangssprachlich wird die Herrschaft Stargard auch als "Stargarder Land" bzw. "Land Stargard" bezeichnet.

Siehe auch

  • Weinbaugebiet Stargarder Land

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