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Letzte Änderung für Artikel Wilhelminischer Ring: 27.12.2005 18:47

Wilhelminischer Ring

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Als Wilhelminischer Ring wurden die um die frühere City von Berlin herum liegenden Stadtteile mit überwiegender Mietskasernenbebauung genannt. Sie waren geprägt durch die unmittelbare Nachbarschaft von Wohnungen und Gewerbebetrieben, wegen des zur Gründerzeit noch wenig entwickelten innerstädtischen Verkehrssystems.

Der Wilhelminische Ring

1. Gründe der Entstehung der Mietskasernen

      - zunehmende industralisierung, deshalb mehr Arbeitskräfte
      - 12-16 Stundenarbeitstag und nicht ausreichende Verkehrsanbindung ans Umland erforderte den Bau von wohnraum in unmittelbarer
         Umgebung der Fabriken
      - starke zuzüge auch aus dem fernen Umland und den Ostgebieten Deutschlands, deswegen starke Nachfrage an Wohnraum

2. Baubestimmungen

      - aus den Jahren 1853-1887
         - keine Anforderungen an die Wohnbedingungen, wie z.B. Luft, Licht, Hygiene
         - nur an den Brandschutz : - Mindestgröße der Hinterhöfe 5,34m x 5,34m (Wendekreis einer Feuerspritze)
         - Beteiligungen der Baugesellschaften an den Straßenerschließungskosten, nach Länge der Straßenfront
            - schmale Vorderhäuser (meist 20m) mit zahlreichen Seitenflügeln, Quergebäuden und Hinterhöfen (bis zu 6)
         - Bau höhe von 22m  zulässig (ca. 5-6 Etagen)
         - 56m erlaubte Gebäudetiefe, deswegen viele fensterlose Räume

3. Vorraussetzungen

         - kaum Bebauungaußerhalb der Stadtgrenze Berlins
         - Eingemeindung der Vorstädte
         - Entwicklung von Baugesellschaften & Banken (z.B. für Kredite)

4. Entstehung des Wilhelminischen Rings

         - nach Eingemeindungen sollte im Auftrag der Polizeipresidenten ein Bebauungsplan entwickelt werden
         - damaliger Baustadtrat Dr. James Hobrecht entwickelte ihn 1862
           - aber:  - nur Straßenfluchtlinien festgelegt und in Abteilungen untergliedert
                        - keine Einzelheiten für die Bebauung der Blöcke und Grundstücke, die zwischen den Straßen lagen 
                           (Länge der Blöcke 200-400m, Tiefe 150-200m)
                        - verantwortlich dafür waren private Bauherren, die die Bauverordnung von 1853-1887 ausnutzten

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