Reichskriegsgericht
Das Reichskriegsgericht (RKG) war in der Zeit des Nationalsozialismus das höchste deutsche Militärgericht .
Geschichte
Bereits in der Zeit der deutschen Monarchie (bis 1919 ) gab es eine eigene Gerichtsbarkeit für Militärangehörige . Im sogenannten Dritten Reich wurde die Militärgerichtsbarkeit - die während der Weimarer Republik nicht existierte - wieder eingeführt. Dies geschah durch einen besonderen Erlass vom 12. Mai 1933 . Die Institution des RKG wurde durch einen weiteren Erlass vom 5. September 1936 am 1. Oktober 1936 gegründet. Im Zweiten Weltkrieg war es nicht nur für Offiziere der Wehrmacht , sondern auch für Zivilisten zuständig. Dabei fungierte das RKG als letzte Instanz unter anderen bei folgenden Anklagen:
- Hoch- und Landesverrat, Kriegsverrat (siehe Verrat ), Wehrkraftzersetzung und Kriegsdienstverweigerung .
Dem RKG werden für die Zeit von 1939 bis 1945 über 1.400 Todesurteile zugeschrieben. Unter anderen wurden hier Angehörige der Roten Kapelle zum Tode verurteilt.
Der Dienstsitz des RKG lag bis 1943 in der Witzlebenstraße 4-5 im Berliner Stadtteil Charlottenburg. 1943 wurde das RKG nach Torgau verlegt, wo es bis zum Kriegsende 1945 seinen Sitz hatte.
Siehe auch: Kriegsrecht , Standrecht , Standgericht
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