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Letzte Änderung für Artikel Passierscheinabkommen: 10.01.2006 13:34

Passierscheinabkommen

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Die Passierscheinabkommen regelten den innerstÀdtischen Personenverkehr von Verwandten im geteilten Berlin zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nach dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 .

Der UnterhÀndler der Senatsverwaltung in West-Berlin Horst Korber und der DDR-StaatssekretÀr Erich Wendt unterzeichneten am 17. Dezember 1963 ein Passierscheinprotokoll, das erste sogenannte Passierscheinabkommen.

Der stellvertretende MinisterprĂ€sident der DDR, Alexander Abusch ( SED ), hatte zuvor am 5. Dezember 1963 in einem Schreiben an den Regierenden BĂŒrgermeister (West-)Berlins Willy Brandt ( SPD ), die Bereitschaft erklĂ€rt, Passierscheine auszugeben, um West-Berliner BĂŒrgern wieder Verwandtenbesuche im Osten der Stadt zu ermöglichen. Damit reagierte er auf westliche Angebote. 28 Monate nach der Teilung der Stadt war es nun statthaft, Ost-Berliner Verwandte zwischen dem 19. Dezember 1963 und dem 5. Januar 1964 zu besuchen. Das Passierscheinabkommen, das mit Billigung der CDU -gefĂŒhrten Bundesregierung zustande kam, war Ausgangspunkt einer neuen Deutschlandpolitik. HumanitĂ€ren ErwĂ€gungen wurden damit ein gewisser Vorrang vor Statusfragen eingerĂ€umt. Der damalige Pressechef und Brandt-Vertraute Egon Bahr brachte dies auf die Formel "Wandel durch AnnĂ€herung". Insgesamt machten zum Jahreswechsel 1963/64 etwa 700.000 Westberliner rund 1,2 Millionen Besuche in Ost-Berlin.

Bis 1966 folgten vier weitere Passierscheinabkommen mit der DDR:

  • das 2. Passierscheinabkommen am 24. September 1964,
  • das 3. Passierscheinabkommen am 25. November 1965 und
  • das 4. Passierscheinabkommen am 7. MĂ€rz 1966 fĂŒr Ostern und Pfingsten. Zwischen dem 7. April und 20. April sowie zwischen dem 23. Mai und 5. Juni 1966 durfen West-Berliner Verwandte in Ost-Berlin besuchen,
  • das 5. Passagierabkommen am 6. Oktober 1966 fĂŒr Weihnachten/Neujahr.

Danach blieb nur noch die Passierscheinstelle fĂŒr dringende Familienangelegenheiten, also HĂ€rtefĂ€lle, erhalten. Von diesen BeschrĂ€nkungen ausgenommen waren GeschĂ€ftsreisen, Reisen zur Leipziger Messe sowie Reisen auf Einladung amtlicher Stellen der DDR.

Das ViermĂ€chte-Abkommen ĂŒber Berlin von 1971 und der Verkehrsvertrag vom 17. Oktober 1972 ersetzten spĂ€ter die bisherige Regelung des Personenverkehrs. Nunmehr war es den Bewohnern von West-Berlin wieder regelmĂ€ĂŸig möglich, nicht nur Verwandte, sondern auch Bekannte im Ostteil der Stadt und auch in der gesamten DDR nach Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zu besuchen.

Dokumente und weitere Infos: http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/KontinuitaetUndWandel/NeueOstpolitik/passierscheinabkommen.html

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