Kreuzbergurteil
Das so genannte Kreuzbergurteil ist ein Urteil des PreuĂischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1882 , mit dem das Gericht die polizeiliche Gewalt in Schranken wies und die Entpolizeilichung der öffentlichen Verwaltung einleitete.
In der Sache ging es darum, dass das Berliner PolizeiprĂ€sidium eine Verordnung erlassen hatte, die den EigentĂŒmern der GrundstĂŒcke rund um den Berliner Kreuzberg verbot, GebĂ€ude ĂŒber einer bestimmten Höhe zu errichten. Zweck dieses Verbots war, die Sicht auf das gerade neu errichtete Kreuzbergdenkmal freizuhalten. Dem EigentĂŒmer eines nahegelegenen GrundstĂŒcks war deswegen eine Baugenehmigung versagt worden, wogegen er geklagt hatte.
Das Oberverwaltungsgericht erklĂ€rte die Polizeiverordnung fĂŒr unwirksam mit dem Argument, die Baupolizei sei nur fĂŒr die Abwehr von Gefahren zustĂ€ndig, nicht aber fĂŒr die Wahrung Ă€sthetischer Interessen.
Das Urteil war insofern bahnbrechend, als es klarstellte, daĂ stadtplanerische Gestaltung nicht zu den Aufgaben der Polizei gehört. Politikgeschichtlich war es ein Zeichen fĂŒr das Ende des Polizeistaates absolutistischer PrĂ€gung, in dessen VerstĂ€ndnis âPolizeiâ so viel bedeutete wie âeine gute Ordnungâ, auch einschlieĂlich dazugehöriger Wohlfahrtsaufgaben ( Wohlfahrtspflege ). Das Aktionsfeld der Polizei wurde damit auf die Aufgabe begrenzt, gesetzwidrigen Handlungen oder ZustĂ€nden entgegenzutreten; die (aktive) Gestaltung des sozialen Lebens wurde ihr dadurch versagt.
Siehe auch
- Liste der Fallbeispiele in der Rechtswissenschaft
- Genehmigung von LitfaĂsĂ€ulen durch den Berliner PolizeiprĂ€sidenten 1854
Literatur
- Die Kreuzbergurteile des PreuĂischen Oberverwaltungsgerichts, in: DVBl. 1985, S. 216-226.
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